Zeitmietvertrag, befristeter Mietvertrag - Hilfe

  • Guten Tag,

    kurze Frage:

    Ich bin Mieter, will ausziehen und frage mich ob der befristete Mietvertrag, wie mein Vermieter den Vertrag nennt, gültig ist.

    Im Vertrag steht:

    "Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit und endet am 01.11.2016 , ohne dass es einer Kündigung bedarf, nur wenn
    a) der Vermieter die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will oder
    b) in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
    c) die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will.

    Grund der Befristung ist: Im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien"


    Meiner Meinung nach reicht die Begründung nicht aus und ist daher ungültig.
    Aus dem befristeten Mietvertrag würde also automatisch ein unbefristeter werden.
    Liege ich da richtig?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • § 575 BGB Zeitmietvertrag

    (1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit

    1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,

    2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder

    3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will

    und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

    (2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.

    (3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Grund der Befristung ist: Im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien"
    Wenn das als Grund der Befristung angegeben ist, diese Begründung nicht rechtens.
    Die weiter oben angeführten Punkte halte ich eher für erklärenden Charakter

  • Halo zusammen,

    auch, wenn meine Vorredner höchstwahrscheinlich mit ihrer Einschätzung recht haben, möchte ich doch fogendes mal anmerken:

    Die Frage des Fragestellers ist wieder einmal ein wunderbares Beispiel dafür, dass Vereinbarungen immer gerne nur so lange für einen selbst gelten sollen, wie es einem recht ist. Immerhin hat der Fragsteller damals diese Vereinbarung so gewollt - mit all seinen Vor-und Nachteilen...Fairness geht anders.

    Leider reichen meine rechtlichen Kenntnisse nicht aus, um zu bewerten, ob diese explizite Individualvereinbarung (!) nicht eben DOCH seine Gültigkeit hat. Das würde ja ansonsten bedeuten, dass Mieter und Vermieter - als vermeintlich mündige Bürger - KEINESFALLS irgendwelche individuellen Vereinbarungen treffen dürfen. Da könnte man das ja fast als "Entmündigung" verstehen und den Staat verklagen.

    Ist nur so meine Meinung - keine Rechtsberatung;)

  • Zu meiner Verteidigung kann ich nur sagen, dass es meine erste Wohnung war, ich völlig ahnungslos war. Mein Vermieter hat mir damals diese Befristung so erklärt, dass es nur eine Sicherheit für ihn sei, falls es Probleme im Mietverhältnis geben sollte. Auf meine Frage, ob ich dann trotzdem die 3 Monate Kündigungsfrist habe, antwortete er mit "Ja, natürlich!" ;)
    Im Nachhinein ist man natürlich jetzt schlauer..

  • Hallo, Mieter 1234567,

    dass der Vermieter diese Befristung für den "Problemfall" eingebaut hat, ist eher unrealistisch. Wenn es Probleme gibt, ist man doch eher froh, sich gegenseitig aus dem Weg gehen zu können und sichnicht noch an diesen Problemfall zu binden.

    Wie würden Sie eigentlich reagieren, wenn der VERMIETER Ihnen die vorzeitige Kündigung aussprechen möchte? Sicher würden Sie auf den gemeinsam vereinbarten Vertrag verweisen mit dem Hinweis, dass man Verträge auch einhalten muss.

    Na ja, egal. So, wie ich das Mietrecht in Dtl. (und die Richter) einschätze, werden sie höchstwahrscheinlich zu Ihren Gunsten entscheiden...es gibt seit langem schon kein Gleichgewicht mehr in der Rechtsprechung des Mietrechts bei Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern.

    Hinweis: nur meine Meinung - keine Rechtsberatung.


  • Leider reichen meine rechtlichen Kenntnisse nicht aus, um zu bewerten, ob diese explizite Individualvereinbarung (!) nicht eben DOCH seine Gültigkeit hat. Das würde ja ansonsten bedeuten, dass Mieter und Vermieter - als vermeintlich mündige Bürger - KEINESFALLS irgendwelche individuellen Vereinbarungen treffen dürfen. Da könnte man das ja fast als "Entmündigung" verstehen und den Staat verklagen.

    Recherchiere mal bitte, wann eine Individualvereinbarung vorliegt und wann nicht. Eine Individualvereinbarung, im Mietrecht zumindest, ist nahezu nur theoretisch möglich, praktisch gibt es sie so gut wie gar nicht. Die umfängliche Rechtsprechung gibt es nicht umsonst. Sonst könnte man die Rechtsprechung einfach immer mit einer Individualabrede umgehen. Was ja auch theoretisch möglich ist, Aber wie gesagt, es gibt super strenge Voraussetzungen, die erstmal erfüllt werden müssen, damit auch wirklich eine Individualabrede vorliegt.

  • Hallo toffer2105,

    Du hast natürlich recht und das ist ja auch genau mein Problem mit dem "Mietrecht".

    Im BGB zum Mietrecht steht
    "..Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam."

    Was ist mit den für den Vermieter nachteiligen Vereinbarungen? Sind Vermieter nicht ebenfalls schützenswert?

    (Das hat jetzt natürlich nichts mit dem Problem des Fragestellers zu tun, da es ja keine "nachteilige Vereinbarung" für den Mieter war. Ich wollte meinem Unmut trotzdem mal Luft lassen;)

    Einmal editiert, zuletzt von anonym2 (26. Februar 2016 um 13:30)

  • Sind Vermieter nicht ebenfalls schützenswert?

    Nein. Sind Sie nicht. Eigentum verpflichtet, Art. 14 Abs. 2 GG. Ein Vermieter ist ebenfalls geschäftserfahrener als ein Mieter. Auch dient die Mietsache regelmäßig als Lebenspunkt des Mieters. Deshalb ist der Mieter schutzbedürftig und nicht der Vermieter. Im Gewerbebereich sieht die Sache ja ganz anders aus. Da treffen zwei gleicherfahrene Vertragsparteien aufeinander und der Mieter wohnt nicht in der Immobilie.

  • Guten Tag,

    kurze Frage:

    Ich bin Mieter, will ausziehen und frage mich ob der befristete Mietvertrag, wie mein Vermieter den Vertrag nennt, gültig ist.

    Im Vertrag steht:

    "Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit und endet am 01.11.2016 , ohne dass es einer Kündigung bedarf, nur wenn
    a) der Vermieter die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will oder
    b) in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
    c) die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will.

    Grund der Befristung ist: Im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien"


    Meiner Meinung nach reicht die Begründung nicht aus und ist daher ungültig.
    Aus dem befristeten Mietvertrag würde also automatisch ein unbefristeter werden.
    Liege ich da richtig?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Hallo,

    wie anitari schon sagt und auch aus dem Passus sehr leicht zu erlesen ist, ist der angegebene Grund: Im gegenseitigem Einvernehmen, kein anerkannter Grund für eine Befristung des Mietvertrages und somit nichtig.

    Damit einhergehend ist der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen!

    Es ist immer wieder verwunderlich, hier beschreibt der Vermieter in seinem Vertrag auch noch die einzig anerkannten Gründe für eine Befristung des Mietvertrages und schreibt dann als Befristungsgrund gegenseitiges Einvernehmen, ´versteh wer will, ich nicht.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo Zusammen,

    Irgendwie hab ich auch das Verständnisproblem, ob mein Zeitmietvertrag wirksam oder unwirksam ist.
    Laut meinem Zeitmietvertrag existiert eine Befristung von 3 Jahren. Als Begründung wurden die selben Gründe genannt, wie die im Gesetz stehen, also "...weil der Vermieter nah Ablauf der Mietzeit die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will, in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instandsetzen will, das die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden oder die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichten vermieten will ( bitte nachfolgend möglichst genau beschreiben): Leeres Textfeld "

    So wie ich die Mietrecht verstehe ist der Mietvertrag unwirksam. Grund ist, es wurden keine spezifischen Gründe angegeben, sondern es wurden einfach die Passagen aus dem Gesetz eingefügt und das genannten Textfeld ist leer, somit ist die Befristung auch unwirksam. Aus dem Grund, weil nicht aufgeführt wurde, warum der Mietvertrag befristet wurde.

    Liege ich da soweit richtig?

    Vielen Dank im Voraus.


  • So wie ich die Mietrecht verstehe ist der Mietvertrag unwirksam. Grund ist, es wurden keine spezifischen Gründe angegeben, sondern es wurden einfach die Passagen aus dem Gesetz eingefügt und das genannten Textfeld ist leer, somit ist die Befristung auch unwirksam. Aus dem Grund, weil nicht aufgeführt wurde, warum der Mietvertrag befristet wurde.
    Liege ich da soweit richtig?

    Ich stimme Ihnen 100% zu!

  • Hallo Zusammen,
    Liege ich da soweit richtig?


    Da du ein neuer Fragesteller bist, solltest du auch mit einem neuen Beitrag beginnen und nicht als Trittbrettfahrer hier aufschlagen.

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