Hallo an alle,
Situation: Neueinzug in renovierte Wohnung, drei neue Heizkörper wurden installiert. An diesen fehlen noch die Zähler.
Mein Vermieter hat bereits vor vier Wochen vor Einzug einen Montageauftrag erteilt, es existiert auch schon eine Auftragsnr.
Versorger ist die Energie Saarlorlux, die Firma Techem führt in deren Auftrag Monatageaufträge aus.
Eine Terminvergabe erfolgt ausschließlich per Post an den Mieter. Bisher ist noch keine Post eingetroffen.
Wurde jetzt telefonisch nochmal angemahnt.
Verteilerschlüssel 30/70 - die 30 % gehen auf die gesamten Quadratmeter, egal wieviel Heizkörper laufen, ist klar.
Die restlichen 70% müssen dann aufgrund fehlender Zähler geschätzt werden.
Meine Frage: gibt es ein gesetzliches Zeitfenster, in dessen Zeitraum der Energieversorger die Montage durchführen muss? Mein Vermieter kann ja nicht mehr machen, wie den Auftrag erteilen.
Wenn die nicht zu potte kommen, kann ich dann die Heizkostenrechnung um 15% reduzieren?.
Ich weiß nur ,daß der Mieter ein Recht auf eine exakte Nebenkostenabrechnung hat. Wie lange dürfen Schätzungen aufgrund fehlender Zähler, die ja in Auftrag gegeben sind, durchgeführt werden?
Vielen Dank für jede Info.
Beste Grüße
Hel
Zeitfenster für Montageauftrag für Heizungszähler????
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Helena77 -
25. Februar 2016 um 15:51 -
Geschlossen -
Erledigt
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Zeitfenster?
Da spielen einige Faktoren eine Rolle. Eine gesetzliche Regelung ist mir nicht bekannt.
Ich habe am 03.02.16 den Auftrag erteilt neue HKV zu installieren. Letzte Woche kam ein Mitarbeiter und erst mal geprüft ob das mit Funk überhaupt möglich ist.
Auf meine Frage wie lange es denn dauern kann bis die HKV installiert werden sagte er ca. 6 - 8 Wochen. Übrigens auch Techem.
Übrigens ist eine Schätzung meistens zum Vorteil des Mieters.
Die Heizkostenabrechnung kannst nur um 15 % kürzen wenn sie nicht gemäß Verordnung erfolgt.
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Helena,
soo wichtig um mit Rotschrift das Lesen zu erschweren, ist Dein "Problem" garnicht.
Du brauchst garnichts zu machen, vor allem nicht die Pferde scheu. Der Provider wird schon - irgendwann nach Montage der HKV - die Heizkostenabrechnungen erstellen und die evtl. vor Beginn des Zählzeitraums erfolgten Verbräuche anhand der Heizgradtagetabellen juristisch korrekt ermitteln, sodass auch Dein 15%iges Kostenminderungsrecht keine Grundlage haben wird. -
Wenn nicht nach Meßwerten abgerechnet werden kann, hat dies anhand einer Gradtagszahlentabelle zu erfolgen.
Was das ist ergoogeln Sie selbst. -
vielen Dank erst mal
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danke für die Mühe, war schon mal hilfreich
Grüße -
danke für die Mühe, werde ich machen, ich hatte so ein System noch nicht und lerne einfach dazu
Grüße
Hel -
Helena77,
drei Danksagungen hintereinander... Du machst uns aber ganz verlegen...
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Na, für jeden eine natürlich,
äääh könnt ihr mir bitte auch noch erklären, wie ich den Button zum Bearbeiten in meinem Beitrag finde? Damit ich ihn löschen kann - oder die Farbe ändern
Ja sorry, ich bin zu blöd um mit den Forentools klar zu kommen. Das Hilfemenue war unzureichend (zumindest für mich).
Beste grüße
Hel -
Ihr Beitrag in der bisherigen Form verbleibt in diesem Forum bis zum Jüngsten Gericht!
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Da gebe ich auch mal meinen Senf dazu:
Es ist nicht selten, dass die großen "Ableseunternehmen" für die Montage etwas Zeit benötigen. Diese Erfahrungen habe ich sowohl mit Techem und Ista gemacht. Mein "Rekord" liegt hier übrigens bei knapp 14 Monaten.
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Es ist nicht selten, dass die großen "Ableseunternehmen" für die Montage etwas Zeit benötigen. Diese Erfahrungen habe ich sowohl mit Techem und Ista gemacht. Mein "Rekord" liegt hier übrigens bei knapp 14 Monaten.
Über diese beiden Unternehmen möchte ich mich nicht äussern. Im Vermieterforum kann man mehr lesen.
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