Na, für jeden eine natürlich,
äääh könnt ihr mir bitte auch noch erklären, wie ich den Button zum Bearbeiten in meinem Beitrag finde? Damit ich ihn löschen kann - oder die Farbe ändern![]()
Ja sorry, ich bin zu blöd um mit den Forentools klar zu kommen. Das Hilfemenue war unzureichend (zumindest für mich).
Beste grüße
Hel
Beiträge von Helena77
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danke für die Mühe, werde ich machen, ich hatte so ein System noch nicht und lerne einfach dazu
Grüße
Hel -
danke für die Mühe, war schon mal hilfreich
Grüße -
vielen Dank erst mal
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Hallo an alle,
Situation: Neueinzug in renovierte Wohnung, drei neue Heizkörper wurden installiert. An diesen fehlen noch die Zähler.
Mein Vermieter hat bereits vor vier Wochen vor Einzug einen Montageauftrag erteilt, es existiert auch schon eine Auftragsnr.
Versorger ist die Energie Saarlorlux, die Firma Techem führt in deren Auftrag Monatageaufträge aus.
Eine Terminvergabe erfolgt ausschließlich per Post an den Mieter. Bisher ist noch keine Post eingetroffen.
Wurde jetzt telefonisch nochmal angemahnt.
Verteilerschlüssel 30/70 - die 30 % gehen auf die gesamten Quadratmeter, egal wieviel Heizkörper laufen, ist klar.
Die restlichen 70% müssen dann aufgrund fehlender Zähler geschätzt werden.
Meine Frage: gibt es ein gesetzliches Zeitfenster, in dessen Zeitraum der Energieversorger die Montage durchführen muss? Mein Vermieter kann ja nicht mehr machen, wie den Auftrag erteilen.
Wenn die nicht zu potte kommen, kann ich dann die Heizkostenrechnung um 15% reduzieren?.
Ich weiß nur ,daß der Mieter ein Recht auf eine exakte Nebenkostenabrechnung hat. Wie lange dürfen Schätzungen aufgrund fehlender Zähler, die ja in Auftrag gegeben sind, durchgeführt werden?
Vielen Dank für jede Info.
Beste Grüße
Hel
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