beheizbare Nutzfläche DG-Wohnung

  • Hallo,
    ich bin neu hier. Vielleicht kann mir jemand helfen.
    Ich habe eine Dachgeschosswohnung. Im Mietvertrag sind 45 qm. Nachgemessen habe ich rund 36 qm (Dachschrägen bereits abgezogen). Mit Balkon rund 38 qm. Jetzt habe ich die Nebenkostenabrechnung bekommen, dort muss ich für 50,85 qm beheizte Nutzfläche bezahlen und zwar die Heizgrundkosten und Rohrwärmekosten und natürlich einige Nebenkosten wie Gartenarbeit, Leitungswasser-, Haftpflicht-, Gebäude- und Öltankversicherungen. Da kann was nicht stimmen, meine ich. Wer kann mir den Begriff beheizbare Nutzfläche erklären.

    Dankeschön
    LG Lutzi29

  • Mit Nutzfläche ist z.Bsp. der Bereich unter Dachschrägen gemeint, der niedrieger ist als 2m(glaube ich). Wohnfläche und Nutzfläche können sich zum Teil deutlich unterschieden.
    Gleich noch mal eine Frage in die Runde, war da nicht noch was das zwischen 1,00-2,00m nur 50% der Fläche in Ansatz als Wohnfläche gebracht werden dürfen und darunter gar nichts, so oder so ähnlich?
    Erklärt sich dadurch vieleicht die Differenz in den Zahlen zum Mietvertrag?

    3 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (25. Februar 2016 um 14:24)

  • Hallo, nochmal zur Erklärung:
    also die Größe der Wohnung (von mir gemessen) ohne Abzug der Schrägen und mit Balkon zu 50 % = ca. 45 qm. Nach Abzug der Schrägen ca. 36 qm. Schrägen zwischen 0 und 1 m sind keine vorhanden, aber zwischen 1 und 2 m. Das habe ich bereits berücksichtigt. Ich komme aber nur auf höchstens 45 qm (wie im Mietvertrag angeben). Ich muss aber für 50,85 qm beheizte Nutzfläche zahlen.


  • Gleich noch mal eine Frage in die Runde, war da nicht noch was das zwischen 1,00-2,00m nur 50% der Fläche in Ansatz als Wohnfläche gebracht werden dürfen und darunter gar nichts, so oder so ähnlich?

    Nicht so ähnlich sondern genau so.

    Balkon oder Terrasse darf mit 25 - 50 % der Fläche angerechnet werden.

  • kleiner Fehler von mir oder falsch formuliert: Gesamtfläche der Wohnung mit Balkon (50 %) = 45 qm. Abzüglich Schrägen bleiben noch 36 qm übrig. muss aber für 50,85 qm beheizte Wohnfläche bezahlen. Deshalb meine Frage, was zählt zur beheizten Wohnfläche?

  • kleiner Fehler von mir oder falsch formuliert: Gesamtfläche der Wohnung mit Balkon (50 %) = 45 qm. Abzüglich Schrägen bleiben noch 36 qm übrig. muss aber für 50,85 qm beheizte Wohnfläche bezahlen. Deshalb meine Frage, was zählt zur beheizten Wohnfläche?


    Na so wie ich das sehe, hast du dann ca. 5qm Differrenz bei Heizosten usw. die es zu klären gilt.

  • Ok Dankeschön.
    Bedeutet beheizbare Nutzfläche also die qm der Wohnung (hier Wohnungsgröße 45 qm) ohne Abzug der Schrägen und mit Balkon 50 %?
    Dann wäre die Miete ja falsch berechnet. Ich zahle ja für die 45 qm meine Miete, obwohl die Wohnung nach Abzug der Schrägen nur 36 qm hat. Sehe ich das so richtig?

  • Ok Dankeschön.
    Bedeutet beheizbare Nutzfläche also die qm der Wohnung (hier Wohnungsgröße 45 qm) ohne Abzug der Schrägen und mit Balkon 50 %?
    Dann wäre die Miete ja falsch berechnet. Ich zahle ja für die 45 qm meine Miete, obwohl die Wohnung nach Abzug der Schrägen nur 36 qm hat. Sehe ich das so richtig?


    Die reine Mietzahlung hat mit den sonstigen Kosten erst mal nichts zu tun. Um diese Art von Missverständnissen zu vermeiden schlüsseln wir Wohnfläche und Nutzfläche im MV gesondert auf.
    Andererseits ist Nutzfläche nicht sozusagen automatisch kostenlos. Vieleicht kann man sagen, die Flächen sind evtl. falsch benannt, was aber nicht unbedingt die Miete tangieren muß.

  • Der Flächenbegriff ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Begriff “Wohnfläche”, sondern die “Nutzfläche” ist im Allgemeinen größer als die beheizte “Wohnfläche” bzw. Mietfläche, da z.B. auch indirekt beheizte Flure und Treppenhäuser einbezogen werden, die zwar in der Regel nicht zur Mietfläche gehören, aber trotzdem auch der beheizten Gebäudehülle angehören und somit zu berücksichtigen sind.


  • Ich zahle ja für die 45 qm meine Miete, obwohl die Wohnung nach Abzug der Schrägen nur 36 qm hat. Sehe ich das so richtig?


    Vielleicht, vielleicht auch nicht. Nur wenn dir im Mietvertrag eine bestimmte Quadratmeterzahl vermietet wurde ist die bindend.Wenn die Wohnung aber nur anhand der Zimmeranzahl beschrieben ist, dann solltest du von deinem Vermieter verlangen, dass er bei den Betriebskosten die richtige Quadratmeterzahl anwendet.

  • Der Flächenbegriff ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Begriff “Wohnfläche”, sondern die “Nutzfläche” ist im Allgemeinen größer als die beheizte “Wohnfläche” bzw. Mietfläche, da z.B. auch indirekt beheizte Flure und Treppenhäuser einbezogen werden, die zwar in der Regel nicht zur Mietfläche gehören, aber trotzdem auch der beheizten Gebäudehülle angehören und somit zu berücksichtigen sind.


    Ja, das wäre eine Erklärung. Aber muß/sollte man das nicht gesondert ausweisen? Machen wir jedenfalls so.

  • Das wären dann noch 2,10 qm dazu, wären also 38,10 qm Wohnfläche. Das wären dann ca. 7 qm Wohnfläche, die ich zuviel bezahle, wären demnach mehr als 10 % Unterschied zur mietvertraglichen Wohnfläche, weshalb ich meiner Meinung nach die Miete mindern, d.h. anpassen / runtersetzen könnte und dazu noch für ein Jahr rückwirkend zurückfordern könnte. Sehe ich das so richtig?

  • Das wären dann noch 2,10 qm dazu, wären also 38,10 qm Wohnfläche. Das wären dann ca. 7 qm Wohnfläche, die ich zuviel bezahle, wären demnach mehr als 10 % Unterschied zur mietvertraglichen Wohnfläche, weshalb ich meiner Meinung nach die Miete mindern, d.h. anpassen / runtersetzen könnte und dazu noch für ein Jahr rückwirkend zurückfordern könnte. Sehe ich das so richtig?


    Meiner unmassgeblichen Meinung nach, ja.

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