Hilfe kein Hoftor mehr

  • Hallo,

    meine Mieter hatten ein Haus gemietet und an der Toreinfahrt Veränderungen vorgenommen,
    bzw.sie haben auf eigene Rechnung ein neues Hoftor einbauen lassen, welches sie beim Auszug mitgenommen haben.
    Damit das alte Tor von mir wieder angebracht werden kann, muß die hierfür erforderlich Halterung, welche für das neue Tor abgeflext wurde wieder angebracht werden.
    Die Mieter hatten mir schriftlich bestätigt, das ein bekannter von ihnen das alte Hoftor wieder montiert.

    Doch nun bekam ich auf meine nochmalige Aufforderung die Antwort, dass sie nach Auskunft ihres Rechtsanwaltes dazu in keiner Weise verpflichtet sind und dies nicht tun werden.


    Kann mir hierzu jemand Auskunft geben, bzw. einen Paragraphen nennen aus dem mein Recht hervorgeht?

  • Der Rückbau hat vollständig zu erfolgen. Da ändert auch die Auskunft eines RA nichts daran.
    Bevor Sie das Statement des RA Sie nicht gesehen haben, kann der Mieter alles Mögliche behaupten.

  • Hallo,


    Kann mir hierzu jemand Auskunft geben, bzw. einen Paragraphen nennen aus dem mein Recht hervorgeht?

    Hallo,

    ganz einfach, lies in deinem Mietvertrag den Passus Rückgabe der Mietsache, dann hast du deine Rechtsgrundlage.

    "Nach Beendigung des Mietverhältnisses können Sie als Vermieter verlangen, dass Ihr Mieter den ursprünglichen Zustand der Wohnung auf seine Kosten wiederherstellt. Ihr Mieter ist also verpflichtet, die von ihm zu Beginn oder während der Mietzeit in der Mietwohnung vorgenommenen baulichen Veränderungen, Einbauten und Einrichtungen auf seine eigenen Kosten wieder zu beseitigen."

    Diese bauliche Veränderung muss der Vermieter nicht hinnehmen, der Mieter hat den baulichen Zustand vor Mietbeginn wieder herzustellen, weigert sich der Mieter kann der Vermieter den Zustand wieder herstellen und muss allerdings dann die Kosten beim Mieter einfordern, höchstwahrscheinlich in einem Gerichtsverfahren.

    Dabei ist es unerheblich ob eine Erlaubnis von Seiten des Vermieters vorlag oder nicht, denn die Vereinbarung über den Rückbau hast du ja auch schriftlich.

    Gruß

    BHShuber

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