Hallo,
meine Mieter hatten ein Haus gemietet und an der Toreinfahrt Veränderungen vorgenommen,
bzw.sie haben auf eigene Rechnung ein neues Hoftor einbauen lassen, welches sie beim Auszug mitgenommen haben.
Damit das alte Tor von mir wieder angebracht werden kann, muß die hierfür erforderlich Halterung, welche für das neue Tor abgeflext wurde wieder angebracht werden.
Die Mieter hatten mir schriftlich bestätigt, das ein bekannter von ihnen das alte Hoftor wieder montiert.
Doch nun bekam ich auf meine nochmalige Aufforderung die Antwort, dass sie nach Auskunft ihres Rechtsanwaltes dazu in keiner Weise verpflichtet sind und dies nicht tun werden.
Kann mir hierzu jemand Auskunft geben, bzw. einen Paragraphen nennen aus dem mein Recht hervorgeht?