Renovierung lt. Mietvertrag nicht fällig aber im Vorabnahmeprotokoll verlangt

  • - > Antwort: Wohneigentum;)

    Hallo,

    Glückwunsch.

    Hätte auch ein pupertierender Teenie sein können der noch in Hotel Mama wohnt, nein Scherz beiseite, hat mich nur interessiert.

    Gruß

    BHShuber

  • Na ja, wenn im Mietvertrag aber etwas ganz anderes steht? Warum sollte jemand freiwillig eine Wohnung renovieren ...


    Der Jemand könnte ja auch ein Gutmensch sein...:p

  • So, ich habe jetzt das Vorabnahmeprotokoll und da seht folgendes drin:

    Im Kopf kann angekreuzt werden

    Ausführungsart: Wohnungsrückgabe nach Abwohnwert (Fristenplan)
    Ausführungsart: Wohnungsrückgabe nach Hinweis. Nachstehende Arbeiten sind vom Vormieter bis zum Vertragsende fachgerecht auf eigene Kosten auszuführen. (das wurde vom Vermieter angekreuzt).

    Vorabnahmeprotokoll / Hinweis zur Renovierung bzw. Schadensbeseitigung

    Darunter werden alle Räume einzeln aufgeführt mit folgenden Einträgen

    Wohnzimmer

    Decke: (Raufasertapete/Vertäfelung/Anstrich) : Binderfarbe weiss
    Wände: Binderfarbe weiss streichen
    Fenster: reinigen
    Türen: lackieren, reinigen

    Schlafzimmer, Kinderzimmer, Zimmer, Küche, Flur:

    quer über alle Felder steht "dito"

    Bad:

    Decke: Binderfarbe weiss
    Wände: Fliesen reinigen
    Türen: reinigen, lackieren

    Gäste-Bad:
    Fliesen reinigen

    Was würdet ihr nun tun? Alles renovieren, auch Räume die lt. Mietvertrag nicht fällig sind?

    Ich bin übrigens auch weder Vermieter noch Mieter und dachte hier könnte mir jemand bei der Entscheidungsfindung helfen.


  • Was würdet ihr nun tun? Alles renovieren, auch Räume die lt. Mietvertrag nicht fällig sind?

    Was soll man dir nun bitte mit gutem Gewissen raten? Willst du hören das du bloß nicht das machen sollst, wozu ihr euch offenbar nun verpflichtet habt?

  • Aber mach ruhig so weiter. Schmeiße mit Anschuldigungen um dich und gehe vor Gericht. Dann werden Anwälte und Gutachter sich die Hände reiben und am Ende. Deine alten Leute wird es viel Nerven kosten und am Ende steht in den Sternen, wie die Sache ausgeht. Meist mit einem [B]Vergleich, der mit allen drum und dran wesentlich mehr kostet, als das Streichen der Wohnung.


    mit Sicherheit...:o

  • Der Mieter hat akzeptiert, dass der Vermieter daraufhin weist, dass die Wände gestrichen werden sollen. Mehr nicht. Der Satz" und ich verpflichte mich dass auch zu tun, fehlt mir"

    Somit hat der Mieter mit seiner Unterschrift bestätigt, dass der den Hinweis des VM zur Kenntnis genommen hat. Soweit so gut.

    jetzt kommt die Frage, hat der Vermieter einen Anspruch darauf? lt. gesetz Nein, aber im MV könnte eine solche Pflicht vereinbart sein.
    Also in den MV gucken. Laut TE findet sich da ein § der die Schönheitsreparaturen auf den Mieter überträgt. Der gleiche § enthält aber eine Quotenabgeltungsklausel. Quotenabgeltungsklausel sind aber generell nicht mehr zulässig, ( Bevor es MAinschwimmer und Leipziger wieder versuchen, eine Quotenabgeltungsklausel als Indiviualvereinbarung darzustellen, lasst es bitte) was den § ungültig macht.
    Die SR sind nicht wirksam übertragegen worden => keine Pflicht des Mieters nur Wunsch des VM.
    Wünsche..

    Bleiben die Reinigunsleistungen, hier kommt es darauf an welcher Zustand für die Rückgabe verlangt wird. Wenn besenrein vereinbart ist, kann Fensterputzen nicht verlangt werden, da man Fenster mit einem Besen nicht putzen kann.

  • Der Mieter hat akzeptiert, dass der Vermieter daraufhin weist, dass die Wände gestrichen werden sollen. Mehr nicht. Der Satz" und ich verpflichte mich dass auch zu tun, fehlt mir"


    Mhh, tja, möglich wäre es. Vieleicht findet man ja eine Richter der da mitgeht. Mir persönlich würde da der Schneid fehlen, mich mit der Argumentation vor Gericht blicken zu lassen.

  • @ Akkarin,

    danke für deinen Gedankengang, ich war bisher davon ausgegangen dass nur die beiden Unterpunkte des § nicht gültig wären, der Rest aber schon, habe nochmal nachgesehen, eine salvatorische Klausel enthält der MV nicht.

    Was würdest du jetzt als nächstes tun, den VM informieren oder einfach besenrein ausziehen?

  • So, ich habe jetzt das Vorabnahmeprotokoll und da seht folgendes drin:
    Ausführungsart: Wohnungsrückgabe nach Hinweis. Nachstehende Arbeiten sind vom Vormieter bis zum Vertragsende fachgerecht auf eigene Kosten auszuführen. (das wurde vom Vermieter angekreuzt).


    Hoppla.... Vom VORmieter? Dann kann das unseren Fragesteller-Mieter doch garnicht betreffen...:rolleyes:

  • Hoppla.... Vom VORmieter? Dann kann das unseren Fragesteller-Mieter doch garnicht betreffen...:rolleyes:

    Hallo,

    mensch gut dass du aufgepasst hast, dies könnte die Rettung sein.

    Gruß
    BHShuber

  • So, ich habe jetzt das Vorabnahmeprotokoll und da seht folgendes drin:

    .... Nachstehende Arbeiten sind vom Vormieter bis zum Vertragsende fachgerecht auf eigene Kosten auszuführen. (das wurde vom Vermieter angekreuzt)..

    Nun wird es wirklich lustig:
    Wenn auf dem Formular tatsächlich VORmieter steht und bei der Unterschrifft Ihrer Bekannten nur MIETER (nicht Vormieter), dann könnten Sie sich den Spaß machen, das wortwörtlich zu nehmen. Sie haben praktisch mit ihrer Unterschrift zugestimmt, dass der VORMIETER die Renovierung übernehmen soll. Das finde ich nachvollziehbar;) Ich bin mal auf die Reaktion des Vormieters gespannt...

    Aber dieser Weg wäre ducrhaus eine Variante, aus der Sache "herauszukommen".

    Also: normal ausziehen - nicht renovieren - auf Nachfrage des Vermieters dann auf Wortlaut des Fomulars verweisen..

    Hinweis: Diese Angaben sind aber ohne Gewähr und nur auf Ihr eigenes Riskio anzuwenden!

  • Wenn auf dem Formular tatsächlich VORmieter steht und bei der Unterschrifft Ihrer Bekannten nur MIETER (nicht Vormieter), dann könnten Sie sich den Spaß machen, das wortwörtlich zu nehmen. Sie haben praktisch mit ihrer Unterschrift zugestimmt, dass der VORMIETER die Renovierung übernehmen soll. Das finde ich nachvollziehbar;) Ich bin mal auf die Reaktion des Vormieters gespannt...


    Der kann aber z.Zt. nicht reagieren, da er sich in der Antarktis auf Eisbärenjagd befindet.:p

  • Mhh, tja, möglich wäre es. Vieleicht findet man ja eine Richter der da mitgeht. Mir persönlich würde da der Schneid fehlen, mich mit der Argumentation vor Gericht blicken zu lassen.

    Hallo AJ1900,

    ich gehe jetzt davon aus, dass oben vollständig zitiert wurde:

    Vorabnahmeprotokoll / Hinweis zur Renovierung bzw. Schadensbeseitigung

    Wohnzimmer

    Wände: Binderfarbe weiss streichen
    Fenster: reinigen
    Türen: lackieren, reinigen

    Gegenfrage: wie argumentiert denn der Vermieter in der Klage (und der muss ja klagen) gegenüber dem Richter, dass aus dem Hinweis zur Renovierung bzw. Schadensbeseitigung ein Anspruch erwächst?

  • @ anonym2,

    yepp, da steht tatsächlich Vormieter und bei Unterschrift steht Mieter.

    Jetzt wirds aber wirklich interessant denn es gibt keinen Vormieter, es war ein Erstbezug nach dem Bau, der Vermieter hat tapeziert und gestrichen. Aber er war kein Mieter. Was nun?

  • yepp, da steht tatsächlich Vormieter und bei Unterschrift steht Mieter.
    Jetzt wirds aber wirklich interessant denn es gibt keinen Vormieter, es war ein Erstbezug nach dem Bau, der Vermieter hat tapeziert und gestrichen. Aber er war kein Mieter. Was nun?


    Wenn der kleine Querstrich im V*rmieter fehlt, kann ja aus dem e ein o geworden sein... Formularmängel gehen m.W. zulasten des Vermieters.:p


  • Gegenfrage: wie argumentiert denn der Vermieter in der Klage (und der muss ja klagen) gegenüber dem Richter, dass aus dem Hinweis zur Renovierung bzw. Schadensbeseitigung ein Anspruch erwächst?

    Na ich sage, ja möglich wäre es. Wobei ich die Sache mit "Vormieter" eigentlich noch überzeugender finde. Ok, man könnte also festhalten, es wird schwer für den Vermieter aus dem Protokoll was Gerichtsfestes abzuleiten.
    Bleibt aber natürlich weiterhin die Frage, was man nun von den sonstigen Vertragsklauseln usw. zu halten hat.
    Kurz und gut, wird es wohl wieder mal darauf hinauslaufen, Beschädigungen ja alles andere eher nicht. Und wer es genau wissen will muß eben das Gericht bemühen.

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