Ja genau, hier kann unter Umständen der sog. Summierungseffekt auftreten. Hier etwas zum Nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Summierungseffekt
Sorry, das halte ich für relativen Mumpitz.;)
Ja genau, hier kann unter Umständen der sog. Summierungseffekt auftreten. Hier etwas zum Nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Summierungseffekt
Sorry, das halte ich für relativen Mumpitz.;)
Sorry, das halte ich für relativen Mumpitz.;)
Ok.
Nach heute brauche ich auch dann erstmal wieder eine mehrwöchige Pause von diesem Forum. haha ![]()
Welchen Teil von dem Link verstehst du nicht? Was darf ich dir erklären? Womit hast du Probleme? Wo fehlt das Verständis? Hilf mir, damit ich dir helfen kann.
Hallo,
ich wäre mir nicht so sicher, ob nicht doch eine Renovierungsverpflichtung besteht.
Wenn ich es richtig verstanden habe, leben die Leute 8 Jahre in der Wohnung und haben in der Zeit nicht renoviert. Und die Durchführung der Schönheitsreparaturen ist über weiche Klauseln auf den Mieter übertragen worden. D.h. wenn es einen Renovierungsbedarf geben würde, dann sind die Mieter verpflichtet die Wohnung zu renovieren. Scheinbar ist bei der Übergabe dieser Renovierungsbedarf festgestellt und vereinbart worden. Ich finde es nicht ungewöhnlich, dass nach 8 Jahren ein neuer Anstrich fällig ist.
Das alles hat mir einer ungültigen Quotenregelung nichts zu tun.
Ich sehe das Problem eher darin, dass die alten Leute einen Verwandten/Bekannten (dich) haben, der Ihnen jetzt erzählt sie seien über den Tisch gezogen worden, obwohl dies nicht der Fall ist.
Aber mach ruhig so weiter. Schmeiße mit Anschuldigungen um dich und gehe vor Gericht. Dann werden Anwälte und Gutachter sich die Hände reiben und am Ende. Deine alten Leute wird es viel Nerven kosten und am Ende steht in den Sternen, wie die Sache ausgeht. Meist mit einem Vergleich, der mit allen drum und dran wesentlich mehr kostet, als das Streichen der Wohnung.
Gruß
H H
Hallo,
ich wäre mir nicht so sicher, ob nicht doch eine Renovierungsverpflichtung besteht.
Wenn ich es richtig verstanden habe, leben die Leute 8 Jahre in der Wohnung und haben in der Zeit nicht renoviert. Und die Durchführung der Schönheitsreparaturen ist über weiche Klauseln auf den Mieter übertragen worden. D.h. wenn es einen Renovierungsbedarf geben würde, dann sind die Mieter verpflichtet die Wohnung zu renovieren. Scheinbar ist bei der Übergabe dieser Renovierungsbedarf festgestellt und vereinbart worden. Ich finde es nicht ungewöhnlich, dass nach 8 Jahren ein neuer Anstrich fällig ist.
Das alles hat mir einer ungültigen Quotenregelung nichts zu tun.
Ich sehe das Problem eher darin, dass die alten Leute einen Verwandten/Bekannten (dich) haben, der Ihnen jetzt erzählt sie seien über den Tisch gezogen worden, obwohl dies nicht der Fall ist.
Aber mach ruhig so weiter. Schmeiße mit Anschuldigungen um dich und gehe vor Gericht. Dann werden Anwälte und Gutachter sich die Hände reiben und am Ende. Deine alten Leute wird es viel Nerven kosten und am Ende steht in den Sternen, wie die Sache ausgeht. Meist mit einem Vergleich, der mit allen drum und dran wesentlich mehr kostet, als das Streichen der Wohnung.
Gruß
H H
Hallo,
genau meine Rede, auch wenn das hier der Fragesteller und Troffer nicht verstehen wollen.
Gruß
BHShuebr
@ AJ1900,
1. Woher weist du das sie zur Unterschrift gedrängt wurden?
Durch einen Zeugen der anwesend war, man warf den Leuten erst Sachbeschädigung vor und dann hiess es "Sie müssen das eben noch unterschreiben"
2. Wie hat sich das geäußert?
Es wurde gefordert, es sei unbedingt notwendig, sie hatten leider keine Ahnung dass sie die Unterschrift hätten verweigern dürfen.
3. Hast du Zeugen (am besten keine Familie), oder sonstige Beweise?
Zwei Zeugen die anwesend waren.
Frage 1: stehen die unwirksame Quotenklausel im gleichen § des MV wie die Übertragung der Schönheitsreparaturen`oder in zwei verschiedenen?
Frage 2: In welchem Zustand wurde die Wohnung übergeben? renoviert oder unrenoviert?
Frage 3: Was genau haben die Mieter jetzt unterschrieben? Hat der VM im Protokoll verlangt, dass alle Wände weiß zu streichen sind? oder hat sich der Mieter verpflichtet, weiß zu streichen. Das ist ein kleiner Unterschied.
@ AJ1900,
1. Woher weist du das sie zur Unterschrift gedrängt wurden?
Durch einen Zeugen der anwesend war, man warf den Leuten erst Sachbeschädigung vor und dann hiess es "Sie müssen das eben noch unterschreiben"
Das ist natürlich die brutalste Form der arglistigen Übervorteilung!
Zitat2. Wie hat sich das geäußert?
Es wurde gefordert, es sei unbedingt notwendig, sie hatten leider keine Ahnung dass sie die Unterschrift hätten verweigern dürfen.
Unwissenheit schützt vor Schaden nicht, jeder kann eine Unterschrift verweigern und muss sich der Konsequenzen bewusst sein.
Zitat3. Hast du Zeugen (am besten keine Familie), oder sonstige Beweise?
Zwei Zeugen die anwesend waren.
Die da wären, soweit von dir beschrieben waren es die Mieter.
Gruß
BHShuber
@ Akkarin,
Frage 1: stehen die unwirksame Quotenklausel im gleichen § des MV wie die Übertragung der Schönheitsreparaturen`oder in zwei verschiedenen?
Antwort 1: Ja, es ist der gleiche §, man ist sich seitens des Vermieters bewusst das die Quotenklausel ungültig ist.
Frage 2: In welchem Zustand wurde die Wohnung übergeben? renoviert oder unrenoviert?
Antwort 2: Renoviert
Frage 3: Was genau haben die Mieter jetzt unterschrieben? Hat der VM im Protokoll verlangt, dass alle Wände weiß zu streichen sind? oder hat sich der Mieter verpflichtet, weiß zu streichen. Das ist ein kleiner Unterschied.
Antwort 3: Liefere ich später nach, ist der exakte Wortlaut ist im Moment nicht vorhanden
@ AJ1900,
1. Woher weist du das sie zur Unterschrift gedrängt wurden?
Durch einen Zeugen der anwesend war, man warf den Leuten erst Sachbeschädigung vor und dann hiess es "Sie müssen das eben noch unterschreiben"
2. Wie hat sich das geäußert?
Es wurde gefordert, es sei unbedingt notwendig, sie hatten leider keine Ahnung dass sie die Unterschrift hätten verweigern dürfen.
3. Hast du Zeugen (am besten keine Familie), oder sonstige Beweise?
Zwei Zeugen die anwesend waren.
Sehen das deine Verwandten/Bekannten, sprich die Betrofenen, eigentlich auch so, oder ist das nur deine Meinung, das Sie "gedrängt" wurden?
Also nicht zu wissen das man eine Unterschrift verweigern darf, ist natürlich schlecht. Darin sehe ich aber keinen Zwang, oder kein drängen? Ich meine nur aus der Tatsache heraus das das nun evtl. schlecht für euch ist, ergibt sich noch nicht das Zwang ausgeübt wurde.
Ich meinte ehr so etwas wie, Prügel androhen oder wenigstens laut werden und rumbrüllen, und nicht "Sie müssen hier mal kurz unterschreiben". Also nochmal, worin bestand der Zwang, oder das bedrängen?
Was sind das für Zeugen, und was werden die aussagen?
Hallo Jabulani,
entscheidend scheint mir zu sein, dass Ihre Bekannten die Wohnung bei Einzug "renoviert" übernommen haben. Damit dürfte doch alles klar sein. Da bedarf es -meiner unverbindlichen Meinung nach- auch keines Extra-Schriftstückes bezüglich der Renovierung.
Wer in eine renovierte Wohnung einzieht, darf zu Schönheitsreparaturen herangezogen werden. Nach der Länge der Mietzeit Ihrer Bekannten ist dies nun auch der Fall.
Hätten Ihre Bekannten die Wohnung "unrenoviert" übernommen, wäre keine Renovierung bei Einzug notwendig. (nach neuesten BGH-Urteilen)
Außerdem:
"Unterschrft unter Zwang" halte ich für sehr abwegig...als Erwchsener sollte man sich der Folgen seiner Unterschrift bewußt sein - oder einen Vormund einschalten...
Hinweis: Dies ist nur meine individuelle Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar.
Ja, und es ist leider nicht die erste Unterschrift die sie auf diesem Wege abgeben, sie wurden schon einmal gedrängt etwas zu unterschreiben was am Ende sehr negativ für sie endete. Sie waren eingeschüchtert und sahen keine Alternative: was hätten wir den tun sollen, er hat doch gesagt dass wir das unterschreiben mussten.
Der Zwang bestand darin dass man ihnen nicht die Möglichkeit gab das Dokument erstmal zu lesen und zu prüfen, es wurde auf den Tisch gelegt und es hiess "unterschreiben Sie hier", die Unterschrift wurde als Teil der Wohnungsbegehung als verpflichtend dargestellt.
Der Zeuge kann aussagen dass eine Prüfung des Dokumentes nicht möglich war und die Unterschrift eingefordert wurde. Ausser den Mietern war noch ein unbeteiligtes Familienmitglied anwesend.
@ anonym2,
wenn ich Nebenräume nach 10 Jahren streichen soll aber nach 8 Jahren ausziehe muss ich nach deinem Verständnis trotzdem neu tapezieren? Dann brauche ich doch keine Fristen wenn sie nicht beachtet werden. Fällig wären nach dem Fristenplan nur Bäder und Küche aber eben keine Komplettrenovierung
Hallo Jabulani,
also wirklich, gerade WEIL sie doch schon einmal negative Konsequenzen aus einer Unterschrift erlitten haben, müssten sie ja um so vorsichtiger sein....- das ist jetzt wirklich langsam zu albern, darauf rumzureiten...
Was sie hätten tun sollen: sagen: "Bitte entschuldigen Sie, aber das können/möchten wir im Moment nicht unterschreiben. Wir möchten uns da erst einmal kundig machen." dann: "Auf Wiedersheen!" und raus aus der Tür.
Eine verbale (!) Drohung muss man irgendwie "ertragen " und standhaft bleiben - gerade aufgrund der in der Vergangenheit gemachten schlechten Erfahrung.
Ich denke, kein Gericht wird hier eine Bedrohungssituation erkennen...
Hinweis: Dies ist nur meine individuelle Meinung und keine Rechtsberatung.
Ja, und es ist leider nicht die erste Unterschrift die sie auf diesem Wege abgeben, sie wurden schon einmal gedrängt etwas zu unterschreiben was am Ende sehr negativ für sie endete. Sie waren eingeschüchtert und sahen keine Alternative: was hätten wir den tun sollen, er hat doch gesagt dass wir das unterschreiben mussten.
Der Zwang bestand darin dass man ihnen nicht die Möglichkeit gab das Dokument erstmal zu lesen und zu prüfen, es wurde auf den Tisch gelegt und es hiess "unterschreiben Sie hier", die Unterschrift wurde als Teil der Wohnungsbegehung als verpflichtend dargestellt.
Der Zeuge kann aussagen dass eine Prüfung des Dokumentes nicht möglich war und die Unterschrift eingefordert wurde. Ausser den Mietern war noch ein unbeteiligtes Familienmitglied anwesend.
Also um das mal zu übersetzen, gedrängt, oder gezwungen, in irgend einer Form wurden Sie demnach offensichtlich nicht, sondern Sie haben es einfach nicht gelesen, und auch nicht geprüft.
Was meinst du mit, "die Möglichkeit das lesen oder zu prüfen wurde nicht gegeben"? Was erwartest du? Ein Stehpult mit Leselampe, ein Vergrößerungsglas und 2 Wochen Zeit? Und warum ist der "Zeuge" nicht eingeschritten? Kann der auch nicht lesen, oder war der auch so eingeschüchtert?
Du musst schon verzeihen, aber irgendwie wir die Story immer dünner?
Unterm Strich bleibt die Frage an dich, wenn ich weiß das Sie irgendwie alles unterschreiben ohne es zu lesen, warum ist man selber dann nicht anwesend?
Mal ganz davon abgesehen, sind die Betroffenen eigentlich deiner Meinung ,oder redest du dir und/oder ihnen das nur ein? Ich meine es soll auch Leute geben, die logischer weise davon ausgehen, das man eine renovierte Wohnung auch renoviert zurückgeben muß, ohne Paragraphenakrobatik zu betreiben?
@ AJ1900,
dann gehst du auch davon aus dass die Wohnung komplett renoviert werden muss, unabhängig davon was im Mietvertrag steht? Sehe ich das richtig? Warum schreibt man dann überhaupt Fristen rein, ich dachte eine Endrenovierungsklausel wäre nicht zulässig und genau das hat man sich ja hier scheinbar unterschreiben lassen, auch für Räume die nach den Fristen noch gar nicht fällig wären
ZitatJa, und es ist leider nicht die erste Unterschrift die sie auf diesem Wege abgeben, sie wurden schon einmal gedrängt etwas zu unterschreiben was am Ende sehr negativ für sie endete.
Und sie haben dennoch nicht daraus gelernt? Niemand hat das Recht eine Unterschrift zu erzwingen und das sollte eigentlich auch jeder mündige Bürger wissen.
Letztendlich muss vor Gericht nachgewiesen werden, dass die Unterzeichnung auf Zwang erfolgt ist. Im Zweifel steht hier dann die Aussage der Mieter gegen die Aussage des Vermieters. Was letztendlich bleibt ist die - meiner Meinung nach gültige - Individualvereinbarung hinsichtlich der Schönheitsreparaturen/Renovierung.
Zitatch dachte eine Endrenovierungsklausel wäre nicht zulässig und genau das hat man sich ja hier scheinbar unterschreiben lassen
Eine Endrenovierungsklausel in nur in AGB-/Formularmietverträgen unwirksam (§ 307 BGB), aber nicht in Individualvereinbarungen, wie ein Vorabnahmeprotokoll. Der BGH hat bereits geurteilt, dass ein Abnahmeprotokoll unter bestimmten Umständen als wirksame Individualvereinbarung angesehen werden kann.
@ AJ1900,
dann gehst du auch davon aus dass die Wohnung komplett renoviert werden muss, unabhängig davon was im Mietvertrag steht? Sehe ich das richtig? Warum schreibt man dann überhaupt Fristen rein, ich dachte eine Endrenovierungsklausel wäre nicht zulässig und genau das hat man sich ja hier scheinbar unterschreiben lassen, auch für Räume die nach den Fristen noch gar nicht fällig wären
Dazu ob man die Wohnung nun, aufgrund der Vertragsklauseln im MV. renovieren muß, habe ich mich noch gar nicht geäußert. Das wäre sicher auch ein Streitpunkt, hat aber nichts damit zu tun was nun in einem Abnahmeprotokoll zusätzlich vereinbart wurde.
Dazu würde ich dann allerdings schon sagen, ja, das ist gültig, meiner bescheidenen Meinung nach.
Ich wüsste jetzt jedenfalls erst mal nichts was dagegen sprechen würde.
Hallo, Jabulani,
@ anonym2,
wenn ich Nebenräume nach 10 Jahren streichen soll aber nach 8 Jahren ausziehe muss ich nach deinem Verständnis trotzdem neu tapezieren? Dann brauche ich doch keine Fristen wenn sie nicht beachtet werden. Fällig wären nach dem Fristenplan nur Bäder und Küche aber eben keine Komplettrenovierung
Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie Mieter versuchen, die Gesetze nach ihrem Geschmack zu interpretieren. Dass es keine starren Fristen mehr gibt, heißt nicht, dass ab jetzt die Frist automatisch immer lääänger gezogen wird. Es kann -je nach den vorliegenden Gebrauchsspuren - nun ebenso möglichsein, die ungefähre Frist KÜRZER anzusetzen...
Meine Meinung....
Nachtrag: Ich bin übrigens weder Mieter noch Vermieter und somit vollkommen unparteiisch.
Hallo, Jabulani,
Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie Mieter versuchen, die Gesetze nach ihrem Geschmack zu interpretieren. Dass es keine starren Fristen mehr gibt, heißt nicht, dass ab jetzt die Frist automatisch immer lääänger gezogen wird. Es kann -je nach den vorliegenden Gebrauchsspuren - nun ebenso möglichsein, die ungefähre Frist KÜRZER anzusetzen...
Meine Meinung....
Nachtrag: Ich bin übrigens weder Mieter noch Vermieter und somit vollkommen unparteiisch.
Hallo,
hierbei handelt es sich um einen besonderen Fall, denn der Fragesteller interpretiert hier nicht einmal Gesetze, er beharrt auf seiner Meinung und stellt eine unbeweisbare Behauptung auf, die er anstatt mit dem betroffenen Vermieter auszufechten hier im Forum wehement vertritt.
Wenn die Frage erlaubt ist, weder Mieter noch Vermieter, wie darf man das genau verstehen?
Gruß
BHShuber
Wenn die Frage erlaubt ist, weder Mieter noch Vermieter, wie darf man das genau verstehen?
Gruß
BHShuber
- > Antwort: Wohneigentum;)
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