Hallo zusammen,
auch wenn ich hier neu bin, hoffe ich, dass mir doch weitergeholfen werden will ![]()
Wir haben 2009 bis 03/2010 in einer Mietwohnung gewohnt. Bisher hat noch keine NK-Abrechnung stattgefunden. Wie läuft das generell ab? Im Internet finde ich hier widersprüchliche Informationen, welche ich gerne wiedergeben möchte mit der Bitte zu prüfen, ob diese korrekt sind:
1. Der Vermieter hat 1 Jahr Zeit, um die Abrechnung für das Vorjahr durchzuführen. Also 2010 muss die Abrechnung für 2009 erfolgen, sonst kann er keine Nachforderungen mehr geltend machen.
2. Erfolgt keine Abrechnung, können die gesamten Vorauszahlungen zurückgefordert werden.
Sind die beiden Aussagen korrekt?
Muss der Mieter denn den Vermieter zu einer NK-Abrechnung auffordern / anmahnen, wenn er keine Abrechnung von sich aus erstellt?
Wir wären ja doof, wenn wir dieses Jahr noch den Vermieter anschreiben, wenn wir nächstes Jahr sämtliche NK herausbekommen müssten.
Wenn die Abrechnung nächstes Jahr (2011) erfolgen würde, kann der Vermieter zwar nichts mehr nachfordern, aber wir würde sehr wohl Guthaben ausbezahlt bekommen. Ist das ebenfalls korrekt?
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß
Charlie