TV-Grundversorgung vs. Unitymedia-Neuinstallation

  • Hallo zusammen.

    Mein Vermieter (Wohnungsbaugesellschaft) hat einen Vertrag mit Unitymedia und Ende Januar eine neue Anlage und neue Kabel installieren lassen. Die neuen Kabel wurden nicht in alle Wohnungen verlegt, da einige Mieter unter mir das nicht wollten und diese Kabel vom Keller aus nach oben in alle Wohnungen gelegt werden müssen. Eine Haushälfte ist also mit den alten Kabeln an der neuen Anlage angeschlossen und alles funktionierte einwandfrei.

    Laut Auskunft vom Vermieter, sollen die Kosten für den Kabelvertrag über die Nebenkosten abgerechnet werden. Im Mietvertrag steht: Allgemeine Betriebskosten: ... Gemeinschaftsantennen-Anlage und in der Wohnungsbeschreibung stehen mehrere Punkte mit Kästchen zum ankreuzen davor. Die Gemeinschaftsantenne ist nicht angekreuzt, dafür aber Anschluss an das Breitbandkabelnetz und Fernsehen (nur Grundversorgung ...).

    Ich habe vor der Installation lediglich die Programme der Grundversorgung empfangen, da ich keinen Kabelvertrag wünsche. Nach der Neuinstallation konnte ich aber dennoch viele zusätzliche Sender empfangen. Seit letzter Woche empfange ich gar nichts mehr. Der Vermieter verwies mich auf Unitymedia und die schickten einen Techniker vorbei. Der Techniker hatte den Anschluss in meiner Wohnung gemessen und festgestellt, dass dort kein Signal ankommt. Er meinte, dass mein Anschlusskabel in der Wohnung zur Gemeinschftsantenne führe und ich daher keinen Empfang bekommen könnte. Das allerdings ist nicht möglich, da ich vor der Neuinstallation bereits an die alte Anlage mit einen Sperrfilter angeschlossen war. Außerdem hatte ich ja Empfang bis vor kurzem. Ansonsten wurde nichts festgestellt und ob ich "abgeklemmt" wurde, konnte mir auch keiner sagen, da der Techniker ja davon ausgeht, dass mein Kabel ganz woanders hinführen würde. Ich bin auch der Einzige im Haus mit diesem Problem. Alle anderen Mieter hatten bereits vorher einen Kabelvertrag abgeschlossen, welcher bei diesen über die Nebenkosten abgerechnet wurden.

    Unitymedia und deren Servicefirma meinen, ich müsste zuerst ein neues Kabel verlegt bekommen, um wieder Empfang zu bekommen. Mein Vermieter kann mir auf der technischen Seite nicht helfen und sagt lediglich, dass die Gebühren für den Empfang über die Nebenkosten abgerechnet werden. Nun möchte ich aber lediglich die Grundversorgung erhalten und keine Gebühren für weitere Programme zahlen. In meinem Fall ist es, so alle Beteiligten an den jeweils anderen verweisen und mir im Grunde keiner helfen kann. Der Vermieter beantwortet schriftliche Nachfragen mitunter überhaupt nicht.

    Angenommen, es wird ein neues Kabel verlegt, muss ich die Gebühren bezahlen, oder kann ich wie zuvor einen Sperrfilter verlangen? Wie kann ich mich verhalten, um zu erreichen, dass der ursprüngliche Zustand (altes Kabel empfängt über neue Anlage) wieder hergestellt wird?

    Es handelte sich bei der Neuinstalltion übrigens nicht um eine Modernisierung im rechtlichen Sinn, da u.a. die Maßnahme nicht fristgerecht angekündigt wurde und auch keine schriftliche Information über die Kosten versendet wurde.

    Vielen Dank für Anregungen.

  • Hallo User,
    ich würde den VM per Einwurfeinschreiben auffordern, den lt. MV geschuldeten Zustand zeitnah wieder herzustellen, um Mietminderungen bzw. Ersatzvornahmen zu vermeiden.

  • Aus meiner Sicht ist das eine Modernisierungsmaßnahme, welche man dulden muß.
    Wenn im Mietvertrag die Übernahme der Betriebskosten laut Verordnung vereinbart wurde, sind die dort anfallenden Kosten in jeden Fall zu bezahlen. Es ist unwesentlich, ob Sie überhaupt fernsehen oder nicht.
    Den Filter sparen Sie sich.
    Ob diese Modernisierungsmaßnahme an sich korrekt gelaufen ist kann ich nicht beurteilen.

  • Hallo User,
    ich würde den VM per Einwurfeinschreiben auffordern, den lt. MV geschuldeten Zustand zeitnah wieder herzustellen, um Mietminderungen bzw. Ersatzvornahmen zu vermeiden.

    Hallo,

    dem kann ich mich nur anschließen!

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo Kolinum. Danke für Ihre Rückmeldung.

    Klar, Modernisierungen sind zu dulden. In dem Schreiben, welches die Neuinstallation ankündigt, wurde das Wort "Modernisierung" aber nicht verwendet. Zudem war ich vorher an die alte Anlage angeschlossen und es wurden keine Gebühren für einen Kabelvertrag auf der Nebenkostenabrechnung aufgeführt. Im Mietvertrag steht, dass die Kosten für die Gemeinschaftsantennen-Anlage zu zahlen wären und nicht der Anschluss an das Breitbandkabelnetz. (Die Kosten für die Gemeinschaftsantennen-Anlage sind allerdings auch auf keiner Nebenkostenabrechnung zu finden.) Bei der Wohnungsbeschreibung wird der Anschluss an das Breitbandkabelnetz zwar aufgeführt, aber gleichzeitig lediglich die zur Verfügungstellung der Grundversorgung genannt. Aus meiner Sicht bedeutet das, dass ich die Wahl zwischen Grundversorgung und Kabelfernsehen hatte/habe.

    Wie auch immer. Ich werden den Vermieter anschreiben, um die Angelegenheit zu klären. Die Lösung werde ich anschließend ins Forum schreiben.


  • In dem Schreiben, welches die Neuinstallation ankündigt, wurde das Wort "Modernisierung" aber nicht verwendet.


    Wenn bereits eine Anlage vorhanden war ist und diese erneuert wird ist das eine Modernisierung.
    Habe heute keine Lust zum Korinthen kacken.

    Der Vermieter muß Ihnen die Möglichkeit geben, eine Grundversorgung durch die Medien zu gewährleisten.
    Das wurde bisher durch eine Gemeinschaftsantennenanlage sicher gestellt.
    Gebühren wurden nicht erhoben und müssen, sofern keine anfallen, auch nicht erhoben werden.

    Jetzt wird diese Anlage durch einen Anschluß an das Breitbandnetz modernisiert und damit werden Gebühren fällig.
    Das ist eine Modernisierung mit welcher Sie auch profitieren können aber nicht müssen. Die Gebühren laut BKV müssen Sie aber trotzdem zahlen, sofern Nebenkosten nach Verordnung zu zahlen sind.
    Auch kann sich Ihre Kaltmiete ebenfall noch etwas erhöhen.
    Sihe auch BGB § 555 ff.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (23. Februar 2016 um 12:08)

  • Es wurde nicht die Gemeinschaftsantennen-Anlage an das Breitbandkabelnetz angeschlossen. Diese befindet sich auf dem Dachboden. Es wurde die an das Breitbandkabelnetz angeschlosse Anlage im Keller gegen eine neue Anlage ausgetauscht. Die Anlagen im Keller haben technisch gesehen nichts mit der Gemeinschaftsantennen-Anlage zu tun.

    Und nun ja, im Recht geht es doch ums "Korinthen kacken". Laut meiner Recherche muss eine Modernisierung im Schreiben auch so genannt werden, 3 Monate vor Beginn der Arbeiten angekündigt werden und detailliert die genauen Kosten aufgeführt werden. Das ist nicht geschehen. Wir werden es an dieser Stellen aber nicht klären können. Warten wir es ab, bin selbst gespannt.

    Einmal editiert, zuletzt von User (23. Februar 2016 um 12:29) aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Übrigens (fällt mir gerade ein) werden Modernisierungen auch gerne als Erweiterungen oder Anpassungen oder Wohnwertsteigerungen bezeichnet.
    Interessant wird es erst richtig, wenn die TV-Standards geändert werden Richtung DVB-T2. Da werden manche, die sich jetzt einen neuen Fernseher kaufen, "Augen" machen...:cool:

  • Hallo zusammen.

    Ich habe dem Vermieter alles soweit per Einschreiben geschildert, zuzüglich dem Hinweis, dass ich der Abrechnung des Kabelvertrags über die Nebenkosten widerspreche, da ich ja kein Kabelfernsehen wünsche und im Mietvertrag ausdrücklich steht: "Anschluss an das Breitbandkabelnetz, nur Grundversorgung" und dass der geschuldete Zustand wieder hergestellt werden soll. Die Antwort war heute im Briefkasten.

    Warum ich nun plötzlich keinen Empfang mehr habe, kann der Vermieter nicht beantworten. Er würde aber die Kosten für die Neuinstallation übernehmen. Soweit so gut. Nun schreibt er aber, dass die Kabelgebühren über die Betriebskosten abgerechnet werden. Diese Betriebskostenart sollen sie per Schreiben im Dezember angekündigt haben und dass die Umlage somit wirksam sei. Mir liegt allerdings lediglich ein Schreiben vor, dass in werblicher Sprache (..."empfangen Sie bis zu 88 Programmen..." etc.) die Neuinstalltion ankündigt und in einem Nebensatz steht, dass die Gebühren über die Nebenkosten abgerechnet werden – ohne Nennung der tatsächlichen Kosten. Es handelt sich hierbei um ca. 10 Euro im Monat. Das habe ich telefonisch erfahren und in dem Schreiben von heute steht es auch noch einmal.

    Ich bin im Grunde dagegen, da ich kein Kabelfernsehen wünsche, sondern – wie im Mietvertrag vereinbart – lediglich die Grundversorgung empfangen möchte. Ich habe hier http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/antenne.htm , dass der Vermieter nicht "...auf den Abschluss von Verträgen mit einer Kabelservicegesellschaft verweisen..." darf.

    Was meint Ihr, ist es sinnvoll, wieder einen Widerspruch zu verschicken? Ich erinnere noch mal daran, dass es sich nicht um eine Modernisierung im rechtlichen Sinn drehen kann, da die Maßnahme nicht 3 Monate vor Arbeitsbeginn angekündigt wurde und auch keine Angaben zu den Kosten und zu den Arbeitsaufwänden (es muss in der Wohnung z.B. erheblich gebohrt werden, um dass neue Kabel zu verlegen) erfolgte.

    Vielen Dank für Eure Anregungen.

  • Zitat

    Ich erinnere noch mal daran, dass es sich nicht um eine Modernisierung im rechtlichen Sinn drehen kann, da die Maßnahme nicht 3 Monate vor Arbeitsbeginn angekündigt wurde und auch keine Angaben zu den Kosten und zu den Arbeitsaufwänden

    Muss es auch nicht zwingend. Nach § 555c (4) BGB müsste dieses Procedere hier nicht erfolgen.

    Zitat

    Mir liegt allerdings lediglich ein Schreiben vor, dass in werblicher Sprache (..."empfangen Sie bis zu 88 Programmen..." etc.) die Neuinstalltion ankündigt und in einem Nebensatz steht, dass die Gebühren über die Nebenkosten abgerechnet werden – ohne Nennung der tatsächlichen Kosten

    Eine kurze Ankündigung ist auch ohne Nennung der zu erwartenden Kosten möglich. Es bedarf nur einer sogenannten Öffnungklausel im Mietvertrag, d.h. es muss vereinbart sein, dass der Vermieter neue Betriebskostenarten einführen darf.

    Ansonsten schau mal hier, wobei insbesondere der Punkt 4 perfekt auf dein Problem passt. Hier wäre eine Umlage bei Umstellung auf Breitband demnach möglich.

    http://www.nebenkostenabrechnung.com/neue-nebenkosten-umlegen/

    Zitat

    Was meint Ihr, ist es sinnvoll, wieder einen Widerspruch zu verschicken?

    Meiner Meinung nach nicht

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für die schnelle Rückmeldung. Deine Hinweise machen Sinn – leider. :D

    Ich fasse zusammen:

    1. In meinem Mietvertrag steht diese Klausel. Der Viermieter kann also weitere Kosten umlegen.

    2. Nach § 555c (4) BGB könnte es sich um eine Modernisierung handeln, da nur geringfügige Kosten entstehen. Auf der anderen Seite müssen teilweise Wände geöffnet werden, um das neue Kabel zu verlegen. Nachbarn bereichteten, dass das Kabel in einem wesentlich dickeren Kanal hinge, der auch nach dem Verputzen der Wand zu sehen wäre. Aber ob das ein Grund dafür ist, dass der vierte Abschnitt des genannten Paragraphen nicht greifen sollte, werden wir wohl hier nicht klären können.

    3. Auf der von Dir gennanten Internetpräsenz steht: "Im Hinblick darauf, dass der Bundesgerichtshof die Umlagefähigkeit eines Breitbandkabelanschlusses statt der vorhandenen Antenne bejaht hat, ist davon auszugehen, dass bei Modernisierungen, die auch im Interesse des Mieters liegen, von einer Umlagefähigkeit neuer Nebenkosten auszugehen ist. Für die Umstellung von Antennen- auf Kabelempfang im Zuge einer Modernisierungsmaßnahme ist dies jedenfalls unstreitig..." In meinem Fall ist es allerdings so, dass ich ja bereits an das Breitbandkabelnetz mit einem Sperrfilter angeschlossen war. Lediglich der Anbieter wurde gewechselt. Die Antenne wurde während meiner Mietzeit überhaupt nicht verwendet.

    Nach den vorliegenden Informationen gehe ich davon aus, dass ich den Kampf verloren habe – dafür aber bis zu 88! Programme empfangen werde. So gleicht sich alles im Leben aus. ^^

    Danke Euch allen.

  • Update: Bisher hat sich nichts verändert. Der Vermieter reagiert nicht. Kein TV-Empfang.

    Zur Übersicht, das ist vorgefallen:
    - in meinem Mietvertrag steht: Anschluss an das Breitbandkabelnetz, Grundversorgung, alles läuft
    - Vermieter macht Vetrag mit Unitymedia, Anlage im Keller wir modernisiert
    - es wurden nur teilweise neue Kabel vom Keller ausgehend im Haus verlegt, in meine Wohnung nicht, da Mieter unter mir verweigerten
    - kein TV-Empfang seitdem in meiner Wohnung

    Ich habe dem Vermieter ein Einschreiben zugesendet mit der Aufforderung den "laut Mietvertrag geschulteten Zustand" wiederherzustellen. Daraufhin kam auch ein Schreiben vom Vermieter. Er schrieb, dass er die Kosten dafür übernehmen und den Zustand wiederherstellen werde. Das sollte ich aber noch einmal schriftlich bestätigen (?!). Das habe ich dann schriftlich wie telefonisch gemacht. Dann passierte wieder wochenlang nichts. Dann hatte ich ein neues Einschreiben versendet, eine Mängelanzeige, mit dem Hinweis, dass ich die Miete nur noch unter Vorbehalt zahle und der Aufforderung die Installation innerhalb von zwei Wochen vornehmen zu lassen. Dieses Datum ist nun ohne Rückmeldung vom Vermieter verstrichen.

    Wie kann ich nun vorgehen? Sollte ich die Miete kürzen oder ist es sinnvoller, einen Rechtsanwalt zu beauftragen? Müsste ich den RA am Ende selbst bezahlen?

  • Hallo User,
    ich würde die Miete - nach vorheriger schriftl. Ankündigung - massvoll kürzen und sie zukünftig u.V. überweisen.
    Einen RA müsstest Du vorab selbst zahlen, lediglich bei Prozesgewinn wird die Gegenseite ihn zahlen müssen.
    Kannst Du zwischenzeitlich DVB-T empfangen?

  • Also zuerst noch ein Schreiben, dann wieder etwas warten, dann kürzen? Ich dachte da an 2-5% der Bruttomiete.

    Und ja, DVBT-T ist möglich. Aber ich empfange nur drei Programme: MDR, NDR und WDR. Das liegt daran, dass ich keine Antenne habe.

  • Also zuerst noch ein Schreiben, dann wieder etwas warten, dann kürzen? Ich dachte da an 2-5% der Bruttomiete.

    Und ja, DVBT-T ist möglich. Aber ich empfange nur drei Programme: MDR, NDR und WDR. Das liegt daran, dass ich keine Antenne habe.


    Gib' mir fünf Minuten, und ich baue Dir eine.:)

  • Update: Nach 6 Monaten ohne TV-Empfang und knapp 4 Monaten Mietminderung (5%) hat sich der Vermieter immer noch nicht gemeldet. Ich überlege nun, ob ich vom Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen soll.

    Allerdings habe ich wie bereits erwähnt gar kein Interesse an der Leistung. Ich will sie nur nicht bezahlen müssen, wenn ich sie nicht in Anspruch nehmen kann. Die Mietminderung könnte von mir aus bestehen bleiben. Ich habe nur leider eine Art "Wartegefühl" bei der ganzen Sache und das nervt. ^^

  • Typischer Fall und eben auch die Vorgehenswiese von Unitymedia, obwohl das hier nun nicht hingehört. Ich vermute dass die alten Kabel an der neuen Anlage aufgrund Art der Verdrahtung und auch Dose etc kein Signal ankommen läßt. Da reicht schon aus, wenn in einer anderen Wohnung jemand einen 2ten TV anschließt. Altes Kabel, ungeeignete Verdrahtung, Du als letzter in der Reihe, kein Signal.....was empfängst Du überhaupt, analog oder digital?

  • Das kann nicht sein. Nachdem der neue Kasten eingebaut wurde hatte ich ja zeitweise Empfang über die alten Kabel. Zudem empfangen alle Nachbarn, die in der gleichen Haushälfte wie ich wohnen, bis dato über die alten Kabel. Ich gehe davon aus, dass der Empfang zu meiner Wohnung absichtlich unterbrochen wurde, da ich laut Mietvertrag keinen Kabelvertrag wünsche. Die anderen Nachbarn haben alle einen Kabelvertrag.

    Mit einem geeignet Gerät kann DVBT empfangen werden. Mir geht es allerdings darum, wie im Mietvertrag vereinbart, die Grundversorgung über das Breitbandnetz zur Verfügung gestellt zu bekommen.

    Mein Vermieter hat sich übrigens immer noch nicht gemeldet. Ich behalte nun schon seit einigen Monaten einen Teil der Miete ein.

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