Wohnungsbesichtigung Vermieter, Fragen

  • Hallo Liebe Community,

    heute erhielt ich ein Schreiben von meinem Vermieter, dass er gerne meine Wohnung besichtigen möchte. Der Grund: Technische Bestandsaufnahme.

    Ich würde gerne wissen:

    1.) Der Vermieter schreibt, dass 3 Personen zugegen sein werden. Ich habe eine ziemlich kleine Wohnung (30m2) und 3 Personen wären mir überhaupt nicht geheuer. Ist es möglich darauf zu bestehen, dass nur 2 Personen Zutritt erhalten?

    2.) Ich würde gerne die Ausweise der Personen kontrollieren, die meine Wohnung besichtigen und mir eine Kopie machen für den Fall der Fälle. Ist das erlaubt? Wenn nicht, kann ich darauf bestehen die Namen der Personen, die meine Wohnung besichtigen im Voraus zu erhalten um diese mit den Personalausweisen beim Besichtigungstermin abzugleichen (ohne sie zu kopieren)?

    3.) Ich möchte das Fotografieren verbieten. Darf ich das?

    4.) Ich möchte darauf bestehen, dass die Leute ihre Schuhe ausziehen. Ist das erlaubt?

    Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus für die Antworten.

    Viele Grüße, Micha

    Einmal editiert, zuletzt von micha-stein (19. Februar 2016 um 20:30)

  • Hallo micha-stein,

    "heute erhielt ich ein Schreiben von meinem Vermieter, dass er gerne meine Wohnung besichtigen möchte. Der Grund: Technische Bestandsaufnahme."
    - Mag fadenscheinig klingen, aber im Falle des Falles wird der VM schon Argumente finden.

    "1.) Der Vermieter schreibt, dass 3 Personen zugegen sein werden. Ich habe eine ziemlich kleine Wohnung (30m2) und 3 Personen wären mir überhaupt nicht geheuer. Ist es möglich darauf zu bestehen, dass nur 2 Personen Zutritt erhalten?"
    - Ich würde nur zwei Besucher genehmigen und aber auch selbst nicht allein sein.

    "2.) Ich würde gerne die Ausweise der Personen kontrollieren, ..."
    - Nätürlich darfst Du das und die Personalien incl. Adresse(n) notieren. Vorher dem VM mitteilen!

    "3.) Ich möchte das Fotografieren verbieten. Darf ich das?"
    - Ja.

    "4.) Ich möchte darauf bestehen, dass die Leute ihre Schuhe ausziehen. Ist das erlaubt?"
    - Weiss ich nicht.


  • "4.) Ich möchte darauf bestehen, dass die Leute ihre Schuhe ausziehen. Ist das erlaubt?"
    - Weiss ich nicht.

    "5.) und vergessen Sie nicht den Leuten auch noch das furzen zu verbieten.

  • "5.) und vergessen Sie nicht den Leuten auch noch das furzen zu verbieten.

    6.) Ein Kommando der GSG9 anfordern.

    Morgen micha,

    ich glaube Du übertreibst ein wenig.

    Hol Dir eine Person Deines Vertrauens dazu. Fotografieren darfst Du verbieten. Jedenfalls Deine Privatsachen. Sollte es nötig sein bestenfalls Fotos von von technischen Sachen wie z. B. Heizkörper.

    Schuhe ausziehen?

    naja.....

  • Hallo Liebe Community,

    Ich würde gerne wissen:

    1.) Der Vermieter schreibt, dass 3 Personen zugegen sein werden. Ich habe eine ziemlich kleine Wohnung (30m2) und 3 Personen wären mir überhaupt nicht geheuer. Ist es möglich darauf zu bestehen, dass nur 2 Personen Zutritt erhalten?

    Hallo,

    aus welchem Grund? Hast du was zu verstecken, was wenn denn hier eigens Fachleute zum Termin kommen, die dein Vermieter beauftragt hat, möchtest du durch die Verweigerung deren Rechnung bezahlen, der Termin ist ordnungsgemäß angekündigt.

    Zitat

    2.) Ich würde gerne die Ausweise der Personen kontrollieren, die meine Wohnung besichtigen und mir eine Kopie machen für den Fall der Fälle. Ist das erlaubt? Wenn nicht, kann ich darauf bestehen die Namen der Personen, die meine Wohnung besichtigen im Voraus zu erhalten um diese mit den Personalausweisen beim Besichtigungstermin abzugleichen (ohne sie zu kopieren)?

    Personalausweis ansehen, darf man, eine Kopie anfertigen davon ist nicht erlaubt.

    Kann es sein, dass du unter Verfolgungswahn leidest?

    Zitat

    3.) Ich möchte das Fotografieren verbieten. Darf ich das?

    Was deinen persönlichen Lebensraum betrifft ja, was das Eigentum des Vermieters betrifft, wie z. B. Elektrokasten, Wasserabsperrhähne, Wasseruhren nein.

    Zitat

    4.) Ich möchte darauf bestehen, dass die Leute ihre Schuhe ausziehen. Ist das erlaubt?

    ja, die Forderung ist berechtigt, schließlich musst du den Dreck wieder wegmachen.

    Zitat

    Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus für die Antworten.

    Viele Grüße, Micha

    Ganz ehrlich, man kann alles ein wenig übertreiben, wenn ich nichts zu verbergen habe, dann dürfte die Angelegenheit nicht zu so einem Problem erwachsen, bedenke, der Vermieter kann auch anders, wenn du die Personenanzahl begrenzen möchtest, dann werden es mehr Termine weil er mit den Anderen wieder kommen muss, bei berechtigtem Interesse.

    Gruß

    BHShuber

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