Hallo,
angenommen, eine Wohnungsbesichtigung steht bevor. Der Termin dafür liegt auf den 31. Juli. Verfügbar ist die Wohnung ab dem 1. August (so steht es in der Anzeige online). Womit muss man als potenzieller Mieter rechnen? Heißt das, dass am 1. August jemand einziehen soll?
Könnte das im Interesse des Vermieters liegen und muss man davon ausgehen, dass er am Tag der Besichtigung Druck ausübt und eben demjenigen einen Mietvertrag gibt, der sofort zu allem "Ja" sagt?
Gibt es eine gesetzliche Regelung, nach der er verpflichtet ist, den Mietvertrag herauszugeben und dem Mieter eine Nacht Zeit zu geben, um darüber zu "schlafen", also nach zu denken und ihn gewissenhaft prüfen zu können?
Muss der potenzielle Vermieter bei der Besichtigung einen (oder den) Mietvertrag bereithalten und auf Wunsch vorzeigen, damit man sich vor Ort davon ein Bild machen kann?
Und kann der Besichtigende von demjenigen, der ihm die Wohnung zeigt, verlangen, den Personalausweis vor zu zeigen, um sicher zu sein, dass er derjenige ist, mit dem man bereits E-mail Kontakt hatte?
Gruß
KommFort