Mieterhöhung durch neuen Eigentümer

  • Hallo zusammen,

    ich hab vor kurzem eine Mieterhöhung erhalten, bin mir aber nicht ganz sicher ob das alle so stimmt.

    Die Daten: Wohnort München

    Aktuelle Kaltmiete:653€ neue 750,95€ entspricht 15%
    Begründung Miete ist unter Durchschnittsniveau, als Beweis eine Mietspiegel von Immobileienscout.de, wenn ich allerdings den aktuellen Mietspiegel der Stadt München benutze bekomme ich als Durchschnittsmiete 690€

    Des Weiteren wurde die Miete vor zwei Jahren vom alten Eigentümer schonmal erhöht und zwar um 12% aufgrund von Modernierungsmaßnahmen.

    Kann mit jemand weiter helfen?

    Danke schon mal

  • Hallo zusammen,

    ich hab vor kurzem eine Mieterhöhung erhalten, bin mir aber nicht ganz sicher ob das alle so stimmt.

    Die Daten: Wohnort München

    Aktuelle Kaltmiete:653€ neue 750,95€ entspricht 15%
    Begründung Miete ist unter Durchschnittsniveau, als Beweis eine Mietspiegel von Immobileienscout.de, wenn ich allerdings den aktuellen Mietspiegel der Stadt München benutze bekomme ich als Durchschnittsmiete 690€

    Des Weiteren wurde die Miete vor zwei Jahren vom alten Eigentümer schonmal erhöht und zwar um 12% aufgrund von Modernierungsmaßnahmen.

    Kann mit jemand weiter helfen?

    Danke schon mal

    Hallo,

    existiert ein qualifizierter Mietspiegel ist das Mieterhöhungsverlangen an diese anzulehnen, das ist in München der Fall.

    Zu Beachten sind gerade beim münchner Mietspiegelprogramm der Stadt München die Spannenrechnung.

    So sollte es nun so sein, dass die ortsübliche Miete bei 690€ liegt, dürfte der Vermieter gerade bis dahin die Miete erhöhen, ob dem so ist kann ich dir nicht beantworten, da ich weder eine Adresse der Wohnung habe und auch keine Ausstattungsmerkmale kenne.

    Du kannst dem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters, wenn du dir sicher bist widersprechen, dann wird unter Umständen die Folge sein, dass der Vermieter das Mieterhöhungsverlangen versucht mit einer Klage beim zuständigen Amtsgericht durchzusetzen.

    Spätestens dann kommt auch auf ob er richtig gehandelt hat oder nicht.

    Zudem weil keine zeitliche Angabe von dir, hat der neue Eigentümer nachgewiesen, mittels Grundbuchauszug, dass er dort bereits als Eigentümer eingetragen ist, wäre das nicht der Fall, wäre auch das Mieterhöhungsverlangen nichtig.


    Gruß

    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (19. Februar 2016 um 19:00)

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Gibt's da nicht auch noch ein Gesetz, dass die Miete innerhalb von drei Jahren nur maximal 15% erhöht werden darf? Weil der vorherige Vermieter hat vor zwei Jahren ja schonmal wegen Modernisierung um 12% erhöht.

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Gibt's da nicht auch noch ein Gesetz, dass die Miete innerhalb von drei Jahren nur maximal 15% erhöht werden darf? Weil der vorherige Vermieter hat vor zwei Jahren ja schonmal wegen Modernisierung um 12% erhöht.


    Dann wäre da ja noch etwas "Spielraum"...

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Gibt's da nicht auch noch ein Gesetz, dass die Miete innerhalb von drei Jahren nur maximal 15% erhöht werden darf? Weil der vorherige Vermieter hat vor zwei Jahren ja schonmal wegen Modernisierung um 12% erhöht.

    Hallo,

    ja, das ist richtig.

    Gruß

    BHShuber

  • Der vorherige Vermieter hat die Miete wegen Modernisierung (§559 BGB) erhöht, der jetzige möchte sie bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bzw. dem Mietspiegel (§558 BGB) erhöhen.

    Das sind 2 Paar Schuhe.

    Liegt die letzte Erhöhung nach §558 mindestens 3 Jahre zurück, darf der neue Vermieter jetzt die voll 15 % ausschöpfen.


  • als Beweis eine Mietspiegel von Immobileienscout.de

    Als Beweis finde ich das aber mehr als dürftig, da diese Internetmietspiegel von Wohnportalen in keiner Weise repräsentativ sind. Zudem handelt es sich hierbei nicht um vermietete Wohnungen sondern um Wohninserate.
    (mal abgesehen, dass eh ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt. Dieser ist dann auch anzuwenden.)

    Die Frage wäre, inwiefern man solche nicht repräsentativen Mietspiegel wie immobilienscout.de etc. als Begründung für eine Mieterhöhung verwenden darf. (Falls jetzt nur ein einfacher Mietspiegel zur Verfügung stehen würde)

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Gibt's da nicht auch noch ein Gesetz, dass die Miete innerhalb von drei Jahren nur maximal 15% erhöht werden darf? Weil der vorherige Vermieter hat vor zwei Jahren ja schonmal wegen Modernisierung um 12% erhöht.


    Naja, dann kann er ja noch um 3% nachlegen...


  • Des Weiteren wurde die Miete vor zwei Jahren vom alten Eigentümer schonmal erhöht und zwar um 12% aufgrund von Modernierungsmaßnahmen.

    Mieterhöhung nach §558 (Mietspiegel) und §559 (Modernisierung) sind 2 ganz verschiedene Paar Schuhe. Die wären sogar innerhalb eines Jahres zulässig.

    Berny

    In München ist die Kappungsgrenze bei 15 %. Also kein Spielraum mehr.

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