Beiträge von m0key


    als Beweis eine Mietspiegel von Immobileienscout.de

    Als Beweis finde ich das aber mehr als dürftig, da diese Internetmietspiegel von Wohnportalen in keiner Weise repräsentativ sind. Zudem handelt es sich hierbei nicht um vermietete Wohnungen sondern um Wohninserate.
    (mal abgesehen, dass eh ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt. Dieser ist dann auch anzuwenden.)

    Die Frage wäre, inwiefern man solche nicht repräsentativen Mietspiegel wie immobilienscout.de etc. als Begründung für eine Mieterhöhung verwenden darf. (Falls jetzt nur ein einfacher Mietspiegel zur Verfügung stehen würde)

    Laut meiner Logik ja. Die des Vermieters ist anders.

    Der Vermieter möchte nicht anteilig, sondern mir zu 100% die Gemeinschaftsfläche des Balkons anrechnen. Also anstelle von 0,8qm Anteil die vollen 4qm. So verändert sich auch der Berechnungsschlüssel. Deswegen ist hier meine Frage: Ist das überhaupt möglich mir den vollen Anteil zu berechnen? Oder muss er die neue Balkonfläche anteilig an jeden Mieter verrechnen. Ich miete ja die Gemeinschaftsfläche nicht alleine an, sondern mit mehreren Mietern der WG.

    Die Logik des Berechnungsschlüssels, die mein Vermieter hierzu aufgestellt hat, ist wie folgt:

    • Mein Zimmer, welches ich laut Mietvertrag angemietet habe: 20qm
    • Bad Flur und Küche: 30qm (Also die exakte Fläche)
    • = Gesamtmietfläche 50qm


    Meine Kaltmiete beträgt 250 Euro. Der Vermieter berechnet mir mit diesem Schlüssel 5€ / qm, diese legt er wiederum auf die 4qm des Balkons um= 20 € Mieterhöhung. (Bei 100% Anrechnung der Gemeinschafstfläche in der WG)

    Ich wiederum gehe davon aus, dass sich mein Anteil der Wohnung auf 1/5 der Gemeinschaftsfläche beläuft. (wie gesagt, jeder Mieter hat einen separaten Mietvertrag) Somit komme ich auf folgende Rechnung.

    • Mein Zimmer, welches ich laut Mietvertrag angemietet habe: 20qm
    • Bad Flur und Küche: 30qm/5 Mieter = 6qm
    • = Gesamtmietfläche 26qm die er geltend machen kann

    KM 250€ / 26qm (Zimmer plus Anteil der Gemeinschaftsfläche) = 9,61€/qm
    Mein Anteil des Balkons = 4qm Balkon / 5 Mieter der WG = 0,8qm * 9,61€= 7,68€

    Das wäre eine Differenz von über 12€, deshalb frage ich, ob diese Auslegung des Schlüssels, dass ich 100% der Gemeinschaftsfläche berechnet bekomme und somit auch 100% des Balkons, rechtens ist oder nicht.

    Hallo Berny,

    zu den gemeinsam genutzten Flächen ist der halbe Balkon hinzugekommen. Die Frage bezieht sich somit auf den Berechnungsschlüssel, bzw. die Logik dahinter. Durch die 100 % Anrechnung der Gemeinschaftsfläche auf meine Mietfläche, wird somit auch die komplett neue Fläche des Balkons zur Mieterhöhung auf mich berechnet. So ist zumindest die Logik des Berechnungsschlüssel für die Mieterhöhung.
    Die bisherige Größe der Gemeinschaftsfläche war 30 qm, jetzt durch den Balkon kommen 4 qm hinzu. Also soll ich jetzt die neuen 4 qm Anhand meines qm/€ Preises bezahlen.

    Was mich an der ganzen Sache stört, ist die Tatsache, dass ich zu 100% die Gemeinschaftsfläche und somit zu 100% die neue Fläche des Balkons als Mieterhöhung angerechnet bekomme. Ich gehe davon aus, dass die Gemeinschaftsfläche unter den 5 Mietern anteilig (oder auch 20%) aufgeteilt werden müsste, sonst würde nach der Lokig ich als alleiniger Mieter der Fläche auftreten und so würde ja eine Mehrfachvermietung vorliegen.

    Hallo zusammen,

    ich habe bereits das Forum etwas durchwühlt, aber leider kein passendes Ergebnis hierzu bekommen. Ich hätte gerne von der Community eine zweite oder auch dritte Meinung zu meinem vorliegenden Problem. Ich versuche die Grundlagen mal zu schildern. (Ebenfalls habe ich bereits mich u.a. hiermit informiert: http://www.mietrecht.org/modernisierung…sierung-balkon/)

    Ich wohne mit einer Wohngemeinschaft in einer 5 Zimmer Wohnung, wobei jedes einzelne Zimmer direkt an einem Mieter vermietet wird. Ergo existieren 5 Mietverträge innerhalb der WG, die direkt mit dem Vermieter geschlossen sind, wobei Bad, Flur und Küche gemeinsam von allen Mietern der Wohnung genutzt werden. (exakt steht im Mietvertrag folgendes: 3. OG Zimmer 3: Die 5 Zimmer-Wohnung wird an je eine/n Mieter/in (Wohngemeinschaft) vermietet, hier das Zimmer 3, wobei Bad, Küche und Flur gemeinsam von allen Mietern der Wohnung genutzt werden.)

    Nun wurde an der Küche ein Balkon angebaut. Dem Anbau habe ich bereits im Vorfeld zugestimmt, ebenfalls dem Recht der Mieterhöhung die daraus resultiert. Der Vermieter möchte 50% des Balkons als Wohnflächenberechnung umlegen, ich weiß, dass nach dem obrigen Link die Kosten anders berechnet werden müssten, aber das ist hier jetzt für mich zweitrangig.

    Nun zum eigentlichen Problem: Der Vermieter hat mir nun in der Miterhöhungsankündigung meine Miete um folgenden Schlüssel erhöht:

    • Mein Zimmer, welches ich laut Mietvertrag angemietet habe: 20qm
    • Bad Flur und Küche: 30qm (Also die exakte Fläche)
    • = Gesamtmietfläche 50qm

    Aus dieser Gesamtmietfläche hat er nun mit meiner Nettokaltmiete meinen €/qm berechnet und auf die Fläche des Balkons (hier 50%) angewendet, um so mir meine Mieterhöhung aufzuschlüsseln.

    Nun folgende Fragen:

    • Ist es rechntens, mir zu 100% die Gemeinschaftsflächen Bad Flur und Küche anzurechnen oder muss das an jeden Mieter anteilsmäßig aufgeteilt werden? Also 30 qm / 5 oder prozentual an Zimmergröße. Nach der Logik des Vermieters, wäre ich ja somit alleiniger Mieter von der Gemeinschaftsfläche.
    • Daraus folgt: Wenn nein, dann dürfte die Balkonfläche auch nicht zu 100% verrechnet werden, sondern anteilig an jeden Mieter? Die Mieterhöhung wäre nach der Logik also nicht durchsetzbar.

    Vielen Dank im Voraus
    m0key

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