Vermieter weigert sich korrektes Einzugsdatum anzugeben

  • Hallo zusammen,

    ich bin Student und habe mich zum 01.11.2015 im Studentenwohnheim eingemietet. Der Vermieter ist also das Studentenwerk und somit eine AöR.
    Jedoch bin ich erst diese Woche wirklich eingezogen. Bis vor kurzem habe ich mich noch im Elternhaus aufgehalten, das in der gleichen Stadt liegt und in dem ich bisher auch gemeldet war. Nun wollte ich mich nächste Woche ummelden und dafür die sog. Wohnungsgeberbestätigung beim Studentenwerk einholen (von dessen verpflichtende Abgabe ich bis dato nichts wusste). Jedoch stellt sich das Werk quer und behauptet, es könne die Bestätigung nur auf den 01.11.2015 ausstellen, da sie ja nich nachprüfen könne wann ich wirklich eingezogen sei.

    In meinen Augen mag das zwar stimmen, jedoch sehe ich nicht ein, dass ich den Kopf hinhalten muss wenn dem Vermieter ein nicht durchführbares Gesetz aufgezwungen wird. Was es bedeuten kann wenn ich zum Meldeamt gehe und auf dem Wisch steht "Einzug am 01.11.2015" können wir uns nämlich alle denken.

    Meine Frage nun: Was muss ich tun um nicht am Ende selber als Gelackmeierter dazustehen, wenn sich der Vermieter stur stellt? Besten Dank vorab für alle Antworten!

  • Da hast Du leider Pech, MisterR.
    Mietvertragsbeginn war der 01.11.15. Wann und sogar ob Du (überhaupt) eingezogen bist, ist unerheblich und geht den VM nichts an. Das von Dir als "Wisch" bezeichnete Formular war wohl die gesetzlich vorgeschriebene Vermieterbescheinigung...

  • Da hast Du leider Pech, MisterR.
    Mietvertragsbeginn war der 01.11.15. Wann und sogar ob Du (überhaupt) eingezogen bist, ist unerheblich und geht den VM nichts an. Das von Dir als "Wisch" bezeichnete Formular war wohl die gesetzlich vorgeschriebene Vermieterbescheinigung...

    Auf der Wohnungsgeberbestätigung (oder besser gesagt im §19 BMG) steht explizit, dass auf dem Formular das Datum des EINZUGS und nicht etwa das Datum des Beginns des Mietvertrages angegeben sein muss. Ist es dann nicht sehr wohl erheblich, wann und ob ich eingezogen bin?
    Andere Frage: Wozu brauchen wir dann überhaupt noch eine Wohnungsgeberbestätigung? Die Daten des Mietbeginns stehen immerhin schon auf dem Mietvertrag. Dann könnte man der Meldebehörde zum Einzug doch einfach den Vertrag geben.

  • Auf der Wohnungsgeberbestätigung (oder besser gesagt im §19 BMG) steht explizit, dass auf dem Formular das Datum des EINZUGS und nicht etwa das Datum des Beginns des Mietvertrages angegeben sein muss. Ist es dann nicht sehr wohl erheblich, wann und ob ich eingezogen bin?
    Andere Frage: Wozu brauchen wir dann überhaupt noch eine Wohnungsgeberbestätigung? Die Daten des Mietbeginns stehen immerhin schon auf dem Mietvertrag. Dann könnte man der Meldebehörde zum Einzug doch einfach den Vertrag geben.

    Hallo,

    genau aus dem Grund, dass jemand eine Wohnung mietet und dann erst 4 Monate später einzieht braucht man eine Wohnungsgeberbescheinigung.

    Das ist richtig, es gilt das Datum des Einzug einzutragen, allerdings woher sollen denn die Leute wissen, dass du erst jetzt einziehen möchtest, folglich können die nicht wissen wo du dich in der Zwischenzeit aufgehalten hast und weil das für einen Wohnungsgeber eine heikle Angelegenheit werden kann, bestätigt man dir eben das Datum des Mietbeginns, welcher auch in der Regel das Einzugsdatum ist.

    In diesen Apfel wirst du beissen müssen, ob du nun Regress zu befürchten hast liegt im Ermessen des Meldeamtes, vielleicht lässt du dir von den Eltern den Aufenthalt dort bestätigen, sollte ein wenig helfen.

    Gruß

    BHSHuber

  • Das Einzugsdatum ist der Tag der Schlüsselübergabe. Das hat mit dem Beginn des Mietvertrages nichts zu tun.

    Hallo,

    was ist denn das wieder für eine Binsenweisheit?
    Das Einzugsdatum ist der Tag des Einzugs und nichts anderes. Bei der Ummeldung geht es in erster Linie um die Lage des Lebensmittelpunktes und nicht darum, wo man eine Wohnung gemietet hat.

    MisterR
    ich würde mir nicht so viele Sorgen machen. Der Vorschlag von BHShuber, eine Bestätigung der Eltern mitzunehmen ist gut. Im allgemeinen wird ohnehin nicht soviel Aufhebens um die Sache gemacht. Erkläre einfach, wie die Lage ist, klingt ja sehr glaubwürdig. Wir reden hier ja auch nicht über ein Leben im Untergrund, sondern eine Überschneidung der Anmietung zum Einzug um 3 Monate.

    Gruß
    H H

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