Da hast Du leider Pech, MisterR.
Mietvertragsbeginn war der 01.11.15. Wann und sogar ob Du (überhaupt) eingezogen bist, ist unerheblich und geht den VM nichts an. Das von Dir als "Wisch" bezeichnete Formular war wohl die gesetzlich vorgeschriebene Vermieterbescheinigung...
Auf der Wohnungsgeberbestätigung (oder besser gesagt im §19 BMG) steht explizit, dass auf dem Formular das Datum des EINZUGS und nicht etwa das Datum des Beginns des Mietvertrages angegeben sein muss. Ist es dann nicht sehr wohl erheblich, wann und ob ich eingezogen bin?
Andere Frage: Wozu brauchen wir dann überhaupt noch eine Wohnungsgeberbestätigung? Die Daten des Mietbeginns stehen immerhin schon auf dem Mietvertrag. Dann könnte man der Meldebehörde zum Einzug doch einfach den Vertrag geben.