Renovierung trotz Hausverbot?

  • Ich bin im Januar 2010 aus meiner letzten Wohnung ausgezogen.
    Die Wohnung wurde fristgerecht gekündigt und ich hatte auch gegen Besichtigungstermine der Nachmieter keinen Einwand. Anfang Januar ging es dann los. Klamotten rüber und neue Möbel besorgt, da mein damals 8 Jähriger Sohn seit kurzem bei mir wohnt und er nun endlich sein eigenes Zimmer bekam. Um die Renovierung der alten Wohnung machte ich mir in dem Moment keinen Kopf, da ja noch ausreichend Zeit war. Am 15.1. bekam ich einen Anruf der Nachmieter, daß die Küche am 24.1. eingebaut werden sollte. Da dies nicht wirklich in meinen Zeitplan passte und ich da sicherlich noch in der Renovierungsphase wäre, einigten wir uns soweit, die Nachmieter erledigen die Renovierung, können ab sofort in die Wohnung und ich stelle noch 2 Eimer Hochwertige Farbe zur Verfügung (sollte wohl für ne 2 Zi Whg reichen. Damit war die Vermieterin anfangs einverstanden.
    Am 18.1. war übergabe. Die Wohnung war komplett nass aufgewischt und alles sauber, bis auf ein paar Spinnweben aussen an den Fenstern, was die Vermieterin bemängelte. Nun solle ich noch weitere evtl. benötigte Farbe und Renovierungsmittel besorgen da die Nachmieter 2 mal streichen wollen. Damit gab ich mich nicht zufrieden, da ich mich mit den Nachmietern privat geeinigt hatte. Ich sagte schlußendlich, da mir die Diskussion auf die Nerven ging, ich renoviere selber und Schlüsselübergabe ist dann am 31.1. Ihre Reaktion sah dann so aus: Sie möchte nicht mehr daß ich renoviere und ich solle nun das Grundstück verlassen, sie erteilt mir ab sofort Hausverbot. Von den 800 Euro Kaution wurde mir kurz danach 500 Überwiesen. Der Rest mit Nebenkostenabrechnung.
    Diese ging mir die Tage zu. Dort wurde mir 89 Euro für Diverses und Farbe berechnet. Zinsen der Kaution waren auch keine aufgeführt. (800 Euro, 5 Jahre Miete).
    Hat sie dazu das Recht mir nun doch die Renovierungsmittel in Rechnung zu stellen, obwohl sie mir nicht die Möglichkeit gab selber die Arbeiten durchzuführen? Und könnte ich seit dem Zeitpunkt des Hausverbotes eine Mietrückzahlung der 13 Tage verlangen? Für die Kaution ist sie doch verpflichtet, diese Zinsbringend anzulegen,oder habe ich da keinen Anspruch darauf?
    Ich wäre für Tips sehr dankbar, da ich mit meinem Sohn auf jeden Euro angewiesen bin.
    Danke
    Torsten

  • Hallo Torsten,

    "Am 15.1. bekam ich einen Anruf der Nachmieter, daß die Küche am 24.1. eingebaut werden sollte."
    Also noch während Deines Mietverhältnisses?

    "Ich sagte schlußendlich, da mir die Diskussion auf die Nerven ging, ich renoviere selber und Schlüsselübergabe ist dann am 31.1.
    Ihre Reaktion sah dann so aus: Sie möchte nicht mehr daß ich renoviere und ich solle nun das Grundstück verlassen, sie erteilt mir ab sofort Hausverbot."
    Hast Du das schriftlich oder zuverlässige Zeugen?

    "Dort wurde mir 89 Euro für Diverses und Farbe berechnet."
    Also für Material für Arbeiten, die Du wegen Hausverbots nicht selbst erledigen konntest/durftest?

    "Zinsen der Kaution waren auch keine aufgeführt. (800 Euro, 5 Jahre Miete)."
    Das war rechtswidrig.

    "Hat sie dazu das Recht mir nun doch die Renovierungsmittel in Rechnung zu stellen, obwohl sie mir nicht die Möglichkeit gab selber die Arbeiten durchzuführen?"
    Ich würde sagen: Nein.

    "Und könnte ich seit dem Zeitpunkt des Hausverbotes eine Mietrückzahlung der 13 Tage verlangen?"
    Ich würde sagen: Ja.

    "Für die Kaution ist sie doch verpflichtet, diese Zinsbringend anzulegen,"
    Ja.


  • Am 15.1. bekam ich einen Anruf der Nachmieter, daß die Küche am 24.1. eingebaut werden sollte.

    Das war nicht dein Problem, so lange du Miete bezahlst, gehört die Wohnung dir.

    Da dies nicht wirklich in meinen Zeitplan passte und ich da sicherlich noch in der Renovierungsphase wäre, einigten wir uns soweit, die Nachmieter erledigen die Renovierung, können ab sofort in die Wohnung und ich stelle noch 2 Eimer Hochwertige Farbe zur Verfügung (sollte wohl für ne 2 Zi Whg reichen. Damit war die Vermieterin anfangs einverstanden.

    Hoffentlich gibt es für dieses Einverständnis verlässliche Zeugen.

    Am 18.1. war übergabe. Die Wohnung war komplett nass aufgewischt und alles sauber, bis auf ein paar Spinnweben aussen an den Fenstern, was die Vermieterin bemängelte.

    Nirgendwo steht geschrieben, dass die Fenster frisch geputzt sein müssen. Also Schikane der VM.

    Nun solle ich noch weitere evtl. benötigte Farbe und Renovierungsmittel besorgen da die Nachmieter 2 mal streichen wollen. Damit gab ich mich nicht zufrieden, da ich mich mit den Nachmietern privat geeinigt hatte. Ich sagte schlußendlich, da mir die Diskussion auf die Nerven ging, ich renoviere selber und Schlüsselübergabe ist dann am 31.1.

    Richtige Reaktion. Mit solchen Kleingeistern sollte man niccht diskutieren.

    Ihre Reaktion sah dann so aus: Sie möchte nicht mehr daß ich renoviere und ich solle nun das Grundstück verlassen, sie erteilt mir ab sofort Hausverbot.

    Das ist Unsinn, denn einem Mieter kann der VM kein Hausverbot erteilen.

    Von den 800 Euro Kaution wurde mir kurz danach 500 Überwiesen. Der Rest mit Nebenkostenabrechnung.

    Das ist insoweit richtig, weil der VM für die Abrechnung der Betriebskosten einen Teil der Kaution zurückbehalten kann.

    Diese ging mir die Tage zu. Dort wurde mir 89 Euro für Diverses und Farbe berechnet. Zinsen der Kaution waren auch keine aufgeführt. (800 Euro, 5 Jahre Miete).

    Die Berechnung der Farbe ist illegal, die Zinsen aus der Kaution stehen dir zu. Bei 1% Sparbuchzinsen wären das für 5 Jahre 40,- Euro.

    Hat sie dazu das Recht mir nun doch die Renovierungsmittel in Rechnung zu stellen, obwohl sie mir nicht die Möglichkeit gab selber die Arbeiten durchzuführen? Und könnte ich seit dem Zeitpunkt des Hausverbotes eine Mietrückzahlung der 13 Tage verlangen? Für die Kaution ist sie doch verpflichtet, diese Zinsbringend anzulegen,oder habe ich da keinen Anspruch darauf?
    Ich wäre für Tips sehr dankbar, da ich mit meinem Sohn auf jeden Euro angewiesen bin.
    Danke
    Torsten

    Also, alles zusammenrechnen (Farbe, Zinsen, Mietüberzahlung) und über diesen Betrag einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen. Das geht auch online über diese Seite: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=7076266-1291363476704&Command=start

    Dann geht alles weitere seinen Gang bis vors Gericht.

  • Danke für die schnellen Antworten. Das bestätigt zumindest mal das, was mir mein Bauchgefühl sagte.

    Als Zeuge habe ich meinen Vater und meinen 9 Jährigen Sohn, der das Theater zwangsläufig miterleben musste.

    Ich hatte nach Erhalt der Endabrechnung mit einem kurzen handschriftlichen Brief Wiederspruch eingelegt und kurz die beanstandeten Positionen aufgeführt. Dieser hat die EX-Vermieterin vor 4 Tagen von mir erhalten. Denke sie wird sich nun selber Informieren wollen. Ich warte nun noch 1 Woche ab und dann muß ich wohl handeln.
    Rechnet es sich denn überhaupt für mich mit dem Mahnbescheid und evtl Gerichtsgang? Gerichtskosten verglichen mit Rückzahlung ....
    89 Euro Farbe, 40 Euro Zinsen... Ist nicht unbedingt ein Streit wert, aber warum soll ich darauf verzichten und es Ihr in den Rachen werfen?

    Danke

  • "Als Zeuge habe ich meinen Vater und meinen 9 Jährigen Sohn, der das Theater zwangsläufig miterleben musste."
    Besser als nichts.

    "Ich hatte nach Erhalt der Endabrechnung mit einem kurzen handschriftlichen Brief Wiederspruch eingelegt und kurz die beanstandeten Positionen aufgeführt."
    Du hast eine Kopie davon?

    "Rechnet es sich denn überhaupt für mich mit dem Mahnbescheid und evtl Gerichtsgang? Gerichtskosten verglichen mit Rückzahlung ....
    89 Euro Farbe, 40 Euro Zinsen... Ist nicht unbedingt ein Streit wert, aber warum soll ich darauf verzichten und es Ihr in den Rachen werfen?"
    Würde ich nicht drauf verzichten. Hattest Du denn für die Zeit ab Erteilung des "Hausverbots" noch Schlüssel gehabt?

  • Hallo Berny

    Nein eine 1:1 Kopie von dem Wiederspruch habe ich keine.
    Ist das ein Problem? Das weiß sie aber nicht ;o)

    Die Schlüsselübergabe, Wohnungsabnahme (unrenoviert aber komplett gereinigt) und das erteilte Hausverbot ist so ziemlich gleichzeitig am 18.1. passiert.
    Miete war aber noch bis 31.1. gezahlt.

    Hast du in etwa eine Ahnung mit welcher Größenordnung ich an Mahn und Gerichtskosten rechnen müsste?

  • Hallo Torsten,

    "Nein eine 1:1 Kopie von dem Wiederspruch habe ich keine."
    Du kannst Dir aber eine Gedächtniskopie Deines Widerspruchs anfertigen.

    "Die Schlüsselübergabe, Wohnungsabnahme (unrenoviert aber komplett gereinigt) und das erteilte Hausverbot ist so ziemlich gleichzeitig am 18.1. passiert. Miete war aber noch bis 31.1. gezahlt."
    Also wurde Dir die Mietsache durch Erteilung eines Hausverbots mit Wegnahme aller Schlüssel und anschliessendem Verweis aus dem Haus weggenommen, richtig?
    Wie Mainschwimmer bereits meinte (ich schliesse mch da an): Also, alles zusammenrechnen (Farbe, Zinsen, Mietüberzahlung) und über diesen Betrag einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen.
    Evtl. auch noch fehlende Kautionserstattung?

    "Hast du in etwa eine Ahnung mit welcher Größenordnung ich an Mahn und Gerichtskosten rechnen müsste?"
    Unser grosser Freund hilft uns, wenn man die Suchbegriffe eingibt:
    1. Mahnkostenrechner, bspw.: Gebührenberechnung im Mahnverfahren . Ich hatte da mal 500€ eingesetzt.

    2. Gerichtskostenrtechner, falls die Angelegenheit vor Gericht geht, der Beklagte also Einspruch erhebt auf den MB: Brger-Service , dann oben rechts zum Kostenrechner, dann unten mittig den Streitwert eingeben, dann links Berechnen.

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