Beiträge von kanikel

    Hallo Berny

    Nein eine 1:1 Kopie von dem Wiederspruch habe ich keine.
    Ist das ein Problem? Das weiß sie aber nicht ;o)

    Die Schlüsselübergabe, Wohnungsabnahme (unrenoviert aber komplett gereinigt) und das erteilte Hausverbot ist so ziemlich gleichzeitig am 18.1. passiert.
    Miete war aber noch bis 31.1. gezahlt.

    Hast du in etwa eine Ahnung mit welcher Größenordnung ich an Mahn und Gerichtskosten rechnen müsste?

    Danke für die schnellen Antworten. Das bestätigt zumindest mal das, was mir mein Bauchgefühl sagte.

    Als Zeuge habe ich meinen Vater und meinen 9 Jährigen Sohn, der das Theater zwangsläufig miterleben musste.

    Ich hatte nach Erhalt der Endabrechnung mit einem kurzen handschriftlichen Brief Wiederspruch eingelegt und kurz die beanstandeten Positionen aufgeführt. Dieser hat die EX-Vermieterin vor 4 Tagen von mir erhalten. Denke sie wird sich nun selber Informieren wollen. Ich warte nun noch 1 Woche ab und dann muß ich wohl handeln.
    Rechnet es sich denn überhaupt für mich mit dem Mahnbescheid und evtl Gerichtsgang? Gerichtskosten verglichen mit Rückzahlung ....
    89 Euro Farbe, 40 Euro Zinsen... Ist nicht unbedingt ein Streit wert, aber warum soll ich darauf verzichten und es Ihr in den Rachen werfen?

    Danke

    Ich bin im Januar 2010 aus meiner letzten Wohnung ausgezogen.
    Die Wohnung wurde fristgerecht gekündigt und ich hatte auch gegen Besichtigungstermine der Nachmieter keinen Einwand. Anfang Januar ging es dann los. Klamotten rüber und neue Möbel besorgt, da mein damals 8 Jähriger Sohn seit kurzem bei mir wohnt und er nun endlich sein eigenes Zimmer bekam. Um die Renovierung der alten Wohnung machte ich mir in dem Moment keinen Kopf, da ja noch ausreichend Zeit war. Am 15.1. bekam ich einen Anruf der Nachmieter, daß die Küche am 24.1. eingebaut werden sollte. Da dies nicht wirklich in meinen Zeitplan passte und ich da sicherlich noch in der Renovierungsphase wäre, einigten wir uns soweit, die Nachmieter erledigen die Renovierung, können ab sofort in die Wohnung und ich stelle noch 2 Eimer Hochwertige Farbe zur Verfügung (sollte wohl für ne 2 Zi Whg reichen. Damit war die Vermieterin anfangs einverstanden.
    Am 18.1. war übergabe. Die Wohnung war komplett nass aufgewischt und alles sauber, bis auf ein paar Spinnweben aussen an den Fenstern, was die Vermieterin bemängelte. Nun solle ich noch weitere evtl. benötigte Farbe und Renovierungsmittel besorgen da die Nachmieter 2 mal streichen wollen. Damit gab ich mich nicht zufrieden, da ich mich mit den Nachmietern privat geeinigt hatte. Ich sagte schlußendlich, da mir die Diskussion auf die Nerven ging, ich renoviere selber und Schlüsselübergabe ist dann am 31.1. Ihre Reaktion sah dann so aus: Sie möchte nicht mehr daß ich renoviere und ich solle nun das Grundstück verlassen, sie erteilt mir ab sofort Hausverbot. Von den 800 Euro Kaution wurde mir kurz danach 500 Überwiesen. Der Rest mit Nebenkostenabrechnung.
    Diese ging mir die Tage zu. Dort wurde mir 89 Euro für Diverses und Farbe berechnet. Zinsen der Kaution waren auch keine aufgeführt. (800 Euro, 5 Jahre Miete).
    Hat sie dazu das Recht mir nun doch die Renovierungsmittel in Rechnung zu stellen, obwohl sie mir nicht die Möglichkeit gab selber die Arbeiten durchzuführen? Und könnte ich seit dem Zeitpunkt des Hausverbotes eine Mietrückzahlung der 13 Tage verlangen? Für die Kaution ist sie doch verpflichtet, diese Zinsbringend anzulegen,oder habe ich da keinen Anspruch darauf?
    Ich wäre für Tips sehr dankbar, da ich mit meinem Sohn auf jeden Euro angewiesen bin.
    Danke
    Torsten

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