zuvor unrenovierte Wohnung - Forderungen des Vermieters beim Auszug

  • danke :)

    mich regt einfach auf, dass man als Mieter, der schnell eine Wohnung brauchte, der keine Ahnung vom Mietrecht hat, so ausgenutzt wird
    die Wohnung ist in Topzustand aber weil diese Tapete die Wohnung "unvermietbar" machen soll, soll ich noch die 300 Euro zurückzahlen, evtl. findet er die ja ganz gut und vermietet so weiter und streicht das Geld ein

    Er fragte sogar nach den Lüsterklemmen an den Lichtanschlüssen. Die müssen bei Auszug dran sein. Bei meinem Einzug war nicht eine dran, hab ich alle selbst gekauft bzw. waren Zubehör meiner gekauften Lampen. Im Prinzip mein Eigentum. Gut sind keine Unsummen aber das kann es ja auch nicht sein.

    2 Mal editiert, zuletzt von wissenslust (19. Februar 2016 um 00:01)

  • vielleicht nochmal etwas zum Thema Sachbeschädigung. Dazu mal meine Gedankengänge, da ja Leipziger82 meint, ich verstehe gar nichts. Vielleicht ist es ja nur eine Frage der Interpretation des BGH-Urteils und meine Gedanken sind gar nicht so verkehrt:

    - also unabhängig von der Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen, verstehe ich, steht ja so drin, heißt aber für mir nur, dass es egal ist, ob lt. Vertrag Schönheitsreparaturen überhaupt durchgeführt werden müssen
    - dann nehmen wir vereinfacht mal an es gibt keine

    * Fall 1 (vom BGH geprüfter Sachverhalt):
    - Wohnung war bei Einzug farblich so, wie es dem üblichen Geschmack entspricht (es steht explz. geschrieben, dass die Wohnung neutral -weiß- übernommen wurde) = unbeschädigt
    - durch Mieter wurde Farbe angracht, die nicht diesem üblichen Geschmack entspricht = Beschädigung
    -> klar dass Mieter entsprechenden Zustand wieder herstellen muss bzw. Schadenersatz zahlt

    *Fall 2 (mein Fall):
    - Wohnung war nicht instandgesetzt = beschädigt
    - nun sind Tapeten mit Muster dran (sagen wir mal, wie auch der VM meint, dies träfe nicht den üblichen Geschmack) = beschädigt
    -> beschädigte Sache bleibt beschädigt, aber ist die Beschädigung nun größer, dass Schadenersatz zu zahlen wäre? ist die Wohnung tatsächlich starker beschädigt? eher trifft die "bessere Beschädigung" eher den Geschmack der Allgemeinheit

    Ausgangspunkt dieses Urteils war 535, 241 (2), 280(1) BGB
    "...zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenem farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird"

    von daher bleibt für mich immernoch die Frage, ob dieses Urteil in meinem Fall zur Anwendung kommen kann!?


    in diesem Zusammenhang auch nochmal zu dem absurden Vergleich mit der eingetretenen Tür: Bsp. nur zum Thema Sachbeschädigung.

    1.a) beschädige ich die Tür vorsätzlich begehe ich eine Straftat nach 303 StGB, dafür muss ich natürlich Schadenersatz leisten
    b) beschädige ich die Tür fahrlässig, muss ich dafür auch haften oder meine Versicherung übernimmt
    - aber das hat nicht unbedingt was mit Mietrecht zu tun

    2. Ist die Tür bei Einzug beschädigt, also Aufgabe des VM diese instandzusetzen, der VM sagt er erlässt mir Summe X an Miete, dafür bringe ich die Tür in Ordnung. Nun ziehe ich los und kaufe eine blaue Tür, diese passt dem VM bei meinem Auszug nicht weil er meint die Wohnung wäre so nicht vermietbar. Ist die Tür nun mehr beschädigt als bei meinem Einzug?

    also mMn ist es schon ein Unterschied, ob ich eine ordnungsgemäße Sache beschädige oder ob die Beschädigung bereits vom VM ausgeht und ich die Sache eher vermittelbar "beschädige"

    2 Mal editiert, zuletzt von wissenslust (19. Februar 2016 um 03:34)

  • Zitat

    Ich halte die Farben für unproblematisch, die Muster ebenso.

    Ich persönlich finde solche Muster grausam. Letztendlich wird es hier vom persönlichen Geschmack des Richters abhängen, so dass ich hier keine Aussage treffe.

    Es stellt sich halt einfach die Frage, ob man hierfür ein Prozessrisiko eingehen will. In der Zeit, in welcher der Fragesteller hier seine umfassenden Beiträge formuliert hat, hätte er fast einen gesamten Raum streichen können.

    Als abschließende Frage: Wie kommst Du darauf, dass eine Wohnung ohne Tapete eine Beschädigung im mietrechtlichen Sinne darstellt?

    Ansonsten bin ich jetzt wirklich raus.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (19. Februar 2016 um 08:16)

  • so sehen die Tapeten aus:

    Mhh, also meiner bescheidenen Meinung nach, ist das genau das die Art von Tapete die als "Beschädigung" zu gelten hat. Ich meine mal ernsthaft, rot - braun gestreifte Strukturtapete mit Rosenbordüre, da mag es bestimmt Leute geben die das mögen, das ist eben Geschmacksache, aber du wirst mir nicht wirklich erzählen wollen, da du das für "neutral" im mietrechtlichen Sinne hälst, oder?
    Hat der Vermieter das den schon gesehen? Ich meine manchmal kann das auch gefallen, und wenn das ordentlich gemacht ist, kann das natürlich auch gut aussehen.

  • vielleicht nochmal etwas zum Thema Sachbeschädigung. Dazu mal meine Gedankengänge, da ja Leipziger82 meint, ich verstehe gar nichts. Vielleicht ist es ja nur eine Frage der Interpretation des BGH-Urteils und meine Gedanken sind gar nicht so verkehrt:

    Ich würde mit weniger Gedanken über fiktionale Fälle machen, sondern eher um deinen Konkreten Fall. Am Ende räufelst du dich hier wegen 300€ auf, und ziehst deshalb evtl. noch vor Gericht, und das halte ich wirklich für unnötig.
    Wenn du das nicht schon gemacht hast, mach eine Vorabnahme mit dem VM, und besprecht euch, was überhaupt noch zu machen ist. Vieleicht ist der ja auch so angenehm überrscht, das er nur sagt, es kann so bleiben.
    Und ansonsten kann ja nur die neutralität der Farben usw. der Streitpunkt sein. Und das sollte beiderseitig, mit ein bischen gutem Willen, zu lösen sein.
    Verbeiss dich doch nicht so in Annahmen, die teilweise ja wirklich ohne jede Grundlage sind.


  • In der Zeit, in welcher der Fragesteller hier seine umfassenden Beiträge formuliert hat, hätte er fast einen gesamten Raum streichen können.

    super Beitrag, zur Info die Wohnung ist noch voll möbliert und ich hab noch Zeit bis zum Umzug

    Im übrigen, würde man immer alles gleich hinnehmen ohne vielleicht mit anderen drüber gesprochen und Erfahrungen ausgetauscht zu haben, dann brauchs ein solches Forum nicht. Genau deshalb bin ich hier um auszuloten, ob es noch andere Möglichkeiten gibt außer dem VM das Geld direkt in den Rachen zu werfen. Und da sollte es auch keine Rolle spielen, ob es um 5, 300 oder 10000 Euro geht.


    Als abschließende Frage: Wie kommst Du darauf, dass eine Wohnung ohne Tapete eine Beschädigung im mietrechtlichen Sinne darstellt?

    natürlich bin ich kein Mietrechtler, sonst bräucht ich das hier wahrscheinlich nicht. Ich werde mir das BGB nachher diesbezüglich vornehmen.
    Wenn ich Betonwände hab, an denen ich erstmal irgendwelche abstehenden Reste abfeilen oder andere Rückstände beseitigen muss, dann kann doch hier eine Beschädigung vorgelegen haben, die ebenso von vielen Mietintetessenten nicht akzeptiert wird.
    Wie gesagt ich schau nochmal nach. Du kannst mir aber auch gerne eine Definition für Beschädigungen im Mietrecht geben!

  • natürlich bin ich kein Mietrechtler, sonst bräucht ich das hier wahrscheinlich nicht. Ich werde mir das BGB nachher diesbezüglich vornehmen.
    Wenn ich Betonwände hab, an denen ich erstmal irgendwelche abstehenden Reste abfeilen oder andere Rückstände beseitigen muss, dann kann doch hier eine Beschädigung vorgelegen haben, die ebenso von vielen Mietintetessenten nicht akzeptiert wird.
    Wie gesagt ich schau nochmal nach. Du kannst mir aber auch gerne eine Definition für Beschädigungen im Mietrecht geben!

    Du wirst nicht auf alle dein Fragen Antworten im BGB finden. Sie das mal alles nicht so eingeschränkt. Wir haben z.Bsp. historischen Deckenstuck von 20 Schichten Farbe befreit und roh gelassen. Das hat Wochen gedauert und richtig Geld gekostet. Wir nehmen nun z.Bsp, in die Mietverträge auf das ein streichen des Stuckes untersagt ist und einer Beschädigung gleichkommt. Nach deiner Meinung wäre die Beschädigung das Vermieten ohne zu streichen, und irgendwie strafrechtlich relevant?
    Daran kannst du schon sehen, das das BGB nicht alles regelt.
    Ich sehe auch nicht, wo Geld dem Vermieter "in den Rachen" wirfst. Du hast eigentlich keine anderen Verpflichtungen als jeder andere auch, bis auf das die 300€ Mieterlass dir nicht ausreichend erscheinen. Subjektiv nachvollziehbar, bei Lichte betrachtet aber ohne große Substanz, denke ich.

  • AJ1900, wie schon erwähnt fand eine Vorabnahme bereits statt. Ein Zimmer ist ordnungsmäß renoviert. Deshalb ja meine frühere Frage, ob ich da was von der Rückforderung abziehen kann.
    Es geht dann tatsächlich um die gezeigten Tapeten.
    Und da war halt die Frage, ob die bei einer zuvor unrenovierten Wohnung der Vorgabe bei Auszug entsprechen müssen, ohne eine angemessene Entschädigung. Und ob diese auf Grund des Ausgangszustand überhaupt Beschädigungen im Sinne des Urteils sein können.

  • Was du als Vermieter an der Wohnung veränderst ist doch deine Sache. Du hast aber die Pflicht, die Wohnung instandzusetzen, kannst dies aber auf den Mieter bei Zahlung einer angemessenen Entschädigung übertragen. Von strafrechtlicher Relevanz ist hier gar nicht die Rede.

  • AJ1900, wie schon erwähnt fand eine Vorabnahme bereits statt. Ein Zimmer ist ordnungsmäß renoviert. Deshalb ja meine frühere Frage, ob ich da was von der Rückforderung abziehen kann.
    Es geht dann tatsächlich um die gezeigten Tapeten.
    Und da war halt die Frage, ob die bei einer zuvor unrenovierten Wohnung der Vorgabe bei Auszug entsprechen müssen, ohne eine angemessene Entschädigung. Und ob diese auf Grund des Ausgangszustand überhaupt Beschädigungen im Sinne des Urteils sein können.

    Ah, Ok, Vorabnahme gab es schon. Nach 68 Kommentaren ging mir das wohl etwas unter.
    Zur Frage:
    Die wird dir hier keine abschließend beantworten können. Meine Meinung nach, kann bestimmt gefordert werden, das die Wohnung ohne Beschädigung zurückgeben wird, also z.Bsp. ohne farbige Tapeten. Ob sich daraus die Pflicht ableiten lässt, oder aus der Klausel im MV. das du neutral streichen musst, ist dann eine andere Frage. Gefühlt würde ich sagen, möglich wäre es.
    Darüber kann man trefflich streiten.
    Nur würde sich genau das eben nicht lohnen. Ergo fix gestrichen, und dann hat man ruhe. Oder reiß nur die Tapeten ab, und hoffe darauf das sich der VM damit zufrieden gibt.
    Und nochmal, reite nicht so auf dieser Entschädigung rum. Von dir wurde nichts konkretes verlangt, ergo kannst du auch nichts konkretes in Ansatz bringen. Das geht umgekehrt dem VM übringens genau so. Das ist dann wiederum dein Vorteil.

  • Was du als Vermieter an der Wohnung veränderst ist doch deine Sache. Du hast aber die Pflicht, die Wohnung instandzusetzen, kannst dies aber auf den Mieter bei Zahlung einer angemessenen Entschädigung übertragen. Von strafrechtlicher Relevanz ist hier gar nicht die Rede.

    Es ging mir darum das du behauptest, eine Wand ohne Tapete oder Anstrich wäre schon eine Beschädigung an sich. Und ich wollte dir anhand eines Beispiels zeigen, das auch ein Anstrich oder eine Tapete eine Beschädigung sein können.

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