Nach Bürgschaft möchte Vermieter Kaution in bar!

  • Liebe Gemeinschaft,

    wie oben schon beschrieben, habe ich, statt die Kaution in bar zu bezahlen, eine Bürgschaft in Höhe der vorgeschriebenen Kaution bei der Deutschen Mietkautionskasse in Anspruch genommen. Die Urkunde im Original liegt dem Vermieter vor.

    Nachdem ich gekündigt habe (Mietfrist läuft noch bis 30.04.), möchte der Vermieter auf einmal die Kaution in Höhe von 1000 € in bar haben! Geht das denn? Kann er das nachträglich noch ausschlagen, obwohl er bereits im Besitz der Urkunde ist? Da mein Umzug bald ansteht, wüsste ich auch nicht, wo ich auf die schnelle 1000 € herbekommen sollte :confused:

    Vielen Dank schon mal für die Antworten.

    Grüße
    Binu


  • möchte der Vermieter auf einmal die Kaution in Höhe von 1000 € in bar haben! Geht das denn?

    Der will sich wohl noch schnell auf deine Kosten eine kleinen Urlab gönnen. Das geht natürlich nicht, frag ihn mal, ob das als Scherz gedacht war.

  • Hallo Binu,
    da der VM ja wohl seinerzeit die Bürgschaft akzeptiert hatte, dürfte damit das Thema erledigt sein. Eine doppelte Kaution ist rechtlich nicht vorgesehen.
    Kannst Deinem VM ruhig den Vogel zeigen, die 1000€ bar würdeste ohne gerichtliche Zwangsmassnahmen garantiert nicht wiedersehen.

  • Das dachte ich mir auch!! Bin übrigens gerade auf §364 Abs. 1 BGB gestoßen, der die angebliche Forderung im Keim erstickt. :)

    Eine kleine Frage hätte ich noch: Ich brauche ja das Dokument der Vermieterin im Original wieder zurück um die Kasse kündigen zu können. Wie lange darf sie das einbehalten? Gilt hierfür die normale Frist der Kaution (3-6 Monate) auch?

  • Nein muss sie nicht. Sie muss sie zurückgeben,
    Wenn keine zu besichernden Forderungen mehr existieren. Nach Ablauf der 6 Monate kommt es sehr auf die zu erwartende Nebenkostenabrechnung an

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