Liebe Gemeinschaft,
wie oben schon beschrieben, habe ich, statt die Kaution in bar zu bezahlen, eine Bürgschaft in Höhe der vorgeschriebenen Kaution bei der Deutschen Mietkautionskasse in Anspruch genommen. Die Urkunde im Original liegt dem Vermieter vor.
Nachdem ich gekündigt habe (Mietfrist läuft noch bis 30.04.), möchte der Vermieter auf einmal die Kaution in Höhe von 1000 € in bar haben! Geht das denn? Kann er das nachträglich noch ausschlagen, obwohl er bereits im Besitz der Urkunde ist? Da mein Umzug bald ansteht, wüsste ich auch nicht, wo ich auf die schnelle 1000 € herbekommen sollte ![]()
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Grüße
Binu