Das dachte ich mir auch!! Bin übrigens gerade auf §364 Abs. 1 BGB gestoßen, der die angebliche Forderung im Keim erstickt. ![]()
Eine kleine Frage hätte ich noch: Ich brauche ja das Dokument der Vermieterin im Original wieder zurück um die Kasse kündigen zu können. Wie lange darf sie das einbehalten? Gilt hierfür die normale Frist der Kaution (3-6 Monate) auch?