Beiträge von Binu

    Das dachte ich mir auch!! Bin übrigens gerade auf §364 Abs. 1 BGB gestoßen, der die angebliche Forderung im Keim erstickt. :)

    Eine kleine Frage hätte ich noch: Ich brauche ja das Dokument der Vermieterin im Original wieder zurück um die Kasse kündigen zu können. Wie lange darf sie das einbehalten? Gilt hierfür die normale Frist der Kaution (3-6 Monate) auch?

    Liebe Gemeinschaft,

    wie oben schon beschrieben, habe ich, statt die Kaution in bar zu bezahlen, eine Bürgschaft in Höhe der vorgeschriebenen Kaution bei der Deutschen Mietkautionskasse in Anspruch genommen. Die Urkunde im Original liegt dem Vermieter vor.

    Nachdem ich gekündigt habe (Mietfrist läuft noch bis 30.04.), möchte der Vermieter auf einmal die Kaution in Höhe von 1000 € in bar haben! Geht das denn? Kann er das nachträglich noch ausschlagen, obwohl er bereits im Besitz der Urkunde ist? Da mein Umzug bald ansteht, wüsste ich auch nicht, wo ich auf die schnelle 1000 € herbekommen sollte :confused:

    Vielen Dank schon mal für die Antworten.

    Grüße
    Binu

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