Muss ich beim Ausziehen renovieren?

  • Hallo,
    ich wohne seit 14.11.2011 in einer Mietwohnung. Diese habe ich laut Übergabeprotokoll renoviert übernommen. Die Wohnung habe ich zum 30.04.2016 gekündigt. Mit der Bestätigung des Kündigungsschreibens teilte mir der Vermieter mit, dass er davon aus gehe, dass ich die Wohnung renoviert übergebe. Ich habe in der Wohnung nichts verändert, alle Wände sind weiß gestrichen. Ich habe seit Einzug nichts renoviert. Muss ich die Wohnung renovieren?

    Auszug aus dem Mietvertrag:
    §15 Übergabe und Rückgabe der Mieträume, Kleinstreparaturen
    1. Übergabe und Rückgabe
    a) Der Mieter erhält die Wohnung im Übergabeprotokoll vermerktem Zustand. (also renoviert)
    b) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Räume in demselben Zustand zurück zu übergeben sind, indem sie auch übernommen worden sind. Sollte der Mieter in der Mietzeit Malerarbeiten in anderen als in neutralen Farben oder weiß ausgeführt haben, so ist er nach Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, die betroffenen Flächen in Weiß oder in einer neutralen deckenden Farbe wieder zu streichen. Sollten Holzteile lackiert worden sein, so sind diese im Ursprungszustand zurück zu übergeben.

    Ist diese Klausel wirksam oder unwirksam? Die Formulierung erscheint mir sehr schwammig.
    MfG

  • Der Ausdruck "Renoviert" ist m.W. gesetzlich nicht weiter bzw. genauer definiert. Demnach hättest Du die Mietsache besenrein und ohne Beschädigungen zurückzugeben.
    Ich würde mit dem VM ~2-3 Wochen vorher einen Vorabnahmetermin machen.

  • Also ich denke du mußt die Wohnung "renoviert" übergeben, so wie es im MV gefordert ist speziell dann wenn zusätzlich der Zustand der Wohnung noch genauer beschrieben ist.
    Da heißt aber nicht das man immer malern muß usw. Ein unbeschädigter neutraler Zustand ist da gefordert. Was denn nun Beschädigungen sind, darüber kann man sich trefflich streiten.
    Eigentlich finde ich diese Klausel gar nicht schwammig, sondern so eindeutig wie es möglich ist.

  • Im Übergabeprotokoll sind die einzelnen Zimmer aufgeführt und der Zustand wurde bewertet. Der Zustand geht von gepflegt bis unbewohnbar. Bei allen Zimmern wurde gepflegt angekreuzt. Der Allgemeinzustand der Wohnung wurde mit renoviert angegeben. Die Wände sind weiß, ob sie jedoch beim Einzug frisch gestrichen waren kann ich nicht sagen. Es gibt einen Paragrafen zu Kleinstreparaturen:
    Der Mieter ist auch ohne Vorliegen eines Verschuldens verpflichtet, die Kosten für kleinere Instandhaltungen und Instandsetzungen an den Teilen der Mietsache, die seinem häufigen Zugriff ausgesetzt sind, z.B. an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, der in der Wohnung befindlichen Gegensprechanlage, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, zu übernehmen, und zwar im Einzelfall bis zu einem Betrag in Höhe von 100,-€ zzgl. jeweils gesetzlicher Umsatzsteuer, jedoch nicht mehr als 8% der jeweils gültigen Jahresmiete (Vgl §8 Nr.1a) pro Kalenderjahr.

  • Ich weiß, aber zu Schönheitsreparaturen steht nichts in meinem Mietvertrag. Lohnt es sich für ca. 50€ einen Anwalt zu fragen?


    Das musst Du selbst abwägen. Hierunter wird bspw. einer empfohlen. Über die Kosten einer Erstberatung kann ich Dir nichts sagen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (16. Februar 2016 um 14:42)

  • Ich weiß, aber zu Schönheitsreparaturen steht nichts in meinem Mietvertrag. Lohnt es sich für ca. 50€ einen Anwalt zu fragen?

    Na ein Fehler ist das sicher nicht, nur ich kann bislang noch gar kein richtiges Problem erkennen. Es hat ja doch niemand von dir verlangt die ganze Wohnung zu malern, oder? Es hieß doch es muß "renoviert" übergeben werden, und Zustand wie übernommen, oder? Daraus ersehe ich nicht das nun zwangläufig immer zu malern wäre, sonder daraus schließe ich das zu malern wäre, wenn es nötig ist, oder wie?
    Kurz gesagt, es ist eine ordentliche, unbeschädigte Wohnung in neutralen Farben zu übergeben.

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