Beiträge von gurgen

    Im Übergabeprotokoll sind die einzelnen Zimmer aufgeführt und der Zustand wurde bewertet. Der Zustand geht von gepflegt bis unbewohnbar. Bei allen Zimmern wurde gepflegt angekreuzt. Der Allgemeinzustand der Wohnung wurde mit renoviert angegeben. Die Wände sind weiß, ob sie jedoch beim Einzug frisch gestrichen waren kann ich nicht sagen. Es gibt einen Paragrafen zu Kleinstreparaturen:
    Der Mieter ist auch ohne Vorliegen eines Verschuldens verpflichtet, die Kosten für kleinere Instandhaltungen und Instandsetzungen an den Teilen der Mietsache, die seinem häufigen Zugriff ausgesetzt sind, z.B. an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, der in der Wohnung befindlichen Gegensprechanlage, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, zu übernehmen, und zwar im Einzelfall bis zu einem Betrag in Höhe von 100,-€ zzgl. jeweils gesetzlicher Umsatzsteuer, jedoch nicht mehr als 8% der jeweils gültigen Jahresmiete (Vgl §8 Nr.1a) pro Kalenderjahr.

    Hallo,
    ich wohne seit 14.11.2011 in einer Mietwohnung. Diese habe ich laut Übergabeprotokoll renoviert übernommen. Die Wohnung habe ich zum 30.04.2016 gekündigt. Mit der Bestätigung des Kündigungsschreibens teilte mir der Vermieter mit, dass er davon aus gehe, dass ich die Wohnung renoviert übergebe. Ich habe in der Wohnung nichts verändert, alle Wände sind weiß gestrichen. Ich habe seit Einzug nichts renoviert. Muss ich die Wohnung renovieren?

    Auszug aus dem Mietvertrag:
    §15 Übergabe und Rückgabe der Mieträume, Kleinstreparaturen
    1. Übergabe und Rückgabe
    a) Der Mieter erhält die Wohnung im Übergabeprotokoll vermerktem Zustand. (also renoviert)
    b) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Räume in demselben Zustand zurück zu übergeben sind, indem sie auch übernommen worden sind. Sollte der Mieter in der Mietzeit Malerarbeiten in anderen als in neutralen Farben oder weiß ausgeführt haben, so ist er nach Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, die betroffenen Flächen in Weiß oder in einer neutralen deckenden Farbe wieder zu streichen. Sollten Holzteile lackiert worden sein, so sind diese im Ursprungszustand zurück zu übergeben.

    Ist diese Klausel wirksam oder unwirksam? Die Formulierung erscheint mir sehr schwammig.
    MfG

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