Vermieter fordert Nachzahlungen für 2013 und 2014

  • Liebe Community,

    folgender Fall:

    Mein Vermieter fordert mich von innerhalb vier Wochen auf, den Betrag xy zu zahlen. Dieser Betrag richtet sich auf die Nebenkostenabrechnungen von 2013 und 2014.

    Begründung: Er habe die Grundsteuer vergessen zu berechnen und fordert nun die Nachzahlung.

    Die Nebenkostenabrechnung für 2013 hat er mir erst im Mai 2015 zukommen lassen, die für 2014 vor kurzem im Januar 2016, was grundsätzlich zu spät ist aber da ich jeweils eine Rückzahlung erhalten habe, war es in Ordnung für mich. Nun fällt ihm aber auf, das er seit Anfang des Mietverhältnisses die Grundsteuer vergessen hat.

    Dieser Fall wird sich mit Sicherheit auch auf 2015 und 2016 beziehen, da ich die im Mietvertrag festgelegte Miete bezahle.

    Meine Frage, muss ich den Betrag bezahlen? Generell kann man es doch auch als unangekündigte Mieterhöhung sehen, da ich nie informiert wurde.

    Herzlichen Dank,
    Mietrecht

  • Wenn der Vermieter vergessen hat die Grundsteuer umzulegen ist das schlicht sein Pech. Nachzahlen mußt Du nichts mehr.

    Bestenfalls für bzw. ab 2015 kann er sie umlegen.

    Was genau ist denn vertraglich zu Nebenkosten vereinbart?

    Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen ist keine Mieterhöhung.

    Wenn möglich scann den Vertrag bzw. die entsprechende Seite ein und lade sie als Bild, nicht zu klein, hoch. Persönliche Daten (Namen, Adressen) unkenntlich machen.

  • Also müsste ich für 2015 in der kommenden Nebenkostenabrechnung die Grundsteuer bezahlen?

    Der Vertrag liegt mir z.Z. nicht zur Hand. Die Nebenkosten enthalten gängiges, wie Wasser-, Heizkosten, Treppenhausreinigung etc. pp. Die Grundsteuer ist auch aufgelistet, allerdings hat er diese vergessen mit zu berechnen.

    Mit welcher Begründung mus sich für 2013 und 2014 nicht zahlen? Wäre das eine mögliche Antwort?

    a.) … die Frist für evtl. Nachforderungen für 2013 bereits Ende 2014 , bzw. für 2014 – Ende 2015 abgelaufen ist.

    Sehen sie hierzu den Auszug aus dem BGB § 556:

    „Wurde die Umlage der Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart und hat der Mieter monatliche Vorauszahlungen für die Nebenkosten geleistet, muss der Vermieter einmal pro Jahr eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Nach Ende des Abrechnungszeitraums hat er laut § 556 Abs. 3 BGB zwölf Monate Zeit. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann der Vermieter eventuelle Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung nicht mehr geltend machen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Fristüberschreitung selbstverschuldet ist.“


    b.) … im lfd. Jahr 2013/2014/2015 kein schriftlicher Hinweis auf eine Erhöhung der Nebenkosten (aus welchen Gründen auch immer) erfolgt.

    Somit entfällt auch eine Nachforderung für 2015.

  • Zitat

    Mit welcher Begründung mus sich für 2013 und 2014 nicht zahlen?

    Die Forderung ist, wenn Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, für 2013 mit dem 1.1.2015 und für 2014 mit dem 1.1.2016 verfristet.

    Das Gesetz erlaubt dem Vermieter spätere Nachforderungen wenn er die Verspätung der Abrechnung nicht zu verschulden hat.

    Vergessen ist ja wohl eindeutig selbst verschuldet.

    Zitat

    b.) … im lfd. Jahr 2013/2014/2015 kein schriftlicher Hinweis auf eine Erhöhung der Nebenkosten (aus welchen Gründen auch immer) erfolgt.

    Die Vorauszahlungen darf der Vermieter nur erhöhen wenn die Abrechnung eine Nachzahlung ergibt.

    Da Du ja immer ein Guthaben hattest, hätten die Vorauszahlungen sogar verringert werden können.

    Zitat

    Somit entfällt auch eine Nachforderung für 2015.

    Ab 2015 kann der VM, wenn er es nicht wieder vergißt, die Grundsteuer zusammen mit den anderen NK abrechnen.

    Ob sich dadurch eine Nachforderung ergibt steht steht in den Sternen.

    Für die NK-Abrechnung 2015, sofern Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, hat der Vermieter bis zum 31.12.2016 Zeit.

  • Verstehe.

    Kann man von "unfair" sprechen, wenn ich ihm die Zahlung verweigere?
    Immerhin hat er mir die zuviel gezahlten Nebenkosten für 2014 Anfang Januar 2016 zurückgezahlt.

    Nun fällt ihm die nicht berücksichtigte Grundsteuer auf...
    als Student muss ich wohl leider den ungemütlichen Weg gehen.

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