Liebe Community,
folgender Fall:
Mein Vermieter fordert mich von innerhalb vier Wochen auf, den Betrag xy zu zahlen. Dieser Betrag richtet sich auf die Nebenkostenabrechnungen von 2013 und 2014.
Begründung: Er habe die Grundsteuer vergessen zu berechnen und fordert nun die Nachzahlung.
Die Nebenkostenabrechnung für 2013 hat er mir erst im Mai 2015 zukommen lassen, die für 2014 vor kurzem im Januar 2016, was grundsätzlich zu spät ist aber da ich jeweils eine Rückzahlung erhalten habe, war es in Ordnung für mich. Nun fällt ihm aber auf, das er seit Anfang des Mietverhältnisses die Grundsteuer vergessen hat.
Dieser Fall wird sich mit Sicherheit auch auf 2015 und 2016 beziehen, da ich die im Mietvertrag festgelegte Miete bezahle.
Meine Frage, muss ich den Betrag bezahlen? Generell kann man es doch auch als unangekündigte Mieterhöhung sehen, da ich nie informiert wurde.
Herzlichen Dank,
Mietrecht