Beiträge von Mietrecht

    Also müsste ich für 2015 in der kommenden Nebenkostenabrechnung die Grundsteuer bezahlen?

    Der Vertrag liegt mir z.Z. nicht zur Hand. Die Nebenkosten enthalten gängiges, wie Wasser-, Heizkosten, Treppenhausreinigung etc. pp. Die Grundsteuer ist auch aufgelistet, allerdings hat er diese vergessen mit zu berechnen.

    Mit welcher Begründung mus sich für 2013 und 2014 nicht zahlen? Wäre das eine mögliche Antwort?

    a.) … die Frist für evtl. Nachforderungen für 2013 bereits Ende 2014 , bzw. für 2014 – Ende 2015 abgelaufen ist.

    Sehen sie hierzu den Auszug aus dem BGB § 556:

    „Wurde die Umlage der Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart und hat der Mieter monatliche Vorauszahlungen für die Nebenkosten geleistet, muss der Vermieter einmal pro Jahr eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Nach Ende des Abrechnungszeitraums hat er laut § 556 Abs. 3 BGB zwölf Monate Zeit. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann der Vermieter eventuelle Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung nicht mehr geltend machen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Fristüberschreitung selbstverschuldet ist.“


    b.) … im lfd. Jahr 2013/2014/2015 kein schriftlicher Hinweis auf eine Erhöhung der Nebenkosten (aus welchen Gründen auch immer) erfolgt.

    Somit entfällt auch eine Nachforderung für 2015.

    Liebe Community,

    folgender Fall:

    Mein Vermieter fordert mich von innerhalb vier Wochen auf, den Betrag xy zu zahlen. Dieser Betrag richtet sich auf die Nebenkostenabrechnungen von 2013 und 2014.

    Begründung: Er habe die Grundsteuer vergessen zu berechnen und fordert nun die Nachzahlung.

    Die Nebenkostenabrechnung für 2013 hat er mir erst im Mai 2015 zukommen lassen, die für 2014 vor kurzem im Januar 2016, was grundsätzlich zu spät ist aber da ich jeweils eine Rückzahlung erhalten habe, war es in Ordnung für mich. Nun fällt ihm aber auf, das er seit Anfang des Mietverhältnisses die Grundsteuer vergessen hat.

    Dieser Fall wird sich mit Sicherheit auch auf 2015 und 2016 beziehen, da ich die im Mietvertrag festgelegte Miete bezahle.

    Meine Frage, muss ich den Betrag bezahlen? Generell kann man es doch auch als unangekündigte Mieterhöhung sehen, da ich nie informiert wurde.

    Herzlichen Dank,
    Mietrecht

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