Also müsste ich für 2015 in der kommenden Nebenkostenabrechnung die Grundsteuer bezahlen?
Der Vertrag liegt mir z.Z. nicht zur Hand. Die Nebenkosten enthalten gängiges, wie Wasser-, Heizkosten, Treppenhausreinigung etc. pp. Die Grundsteuer ist auch aufgelistet, allerdings hat er diese vergessen mit zu berechnen.
Mit welcher Begründung mus sich für 2013 und 2014 nicht zahlen? Wäre das eine mögliche Antwort?
a.) … die Frist für evtl. Nachforderungen für 2013 bereits Ende 2014 , bzw. für 2014 – Ende 2015 abgelaufen ist.
Sehen sie hierzu den Auszug aus dem BGB § 556:
„Wurde die Umlage der Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart und hat der Mieter monatliche Vorauszahlungen für die Nebenkosten geleistet, muss der Vermieter einmal pro Jahr eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Nach Ende des Abrechnungszeitraums hat er laut § 556 Abs. 3 BGB zwölf Monate Zeit. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann der Vermieter eventuelle Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung nicht mehr geltend machen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Fristüberschreitung selbstverschuldet ist.“
b.) … im lfd. Jahr 2013/2014/2015 kein schriftlicher Hinweis auf eine Erhöhung der Nebenkosten (aus welchen Gründen auch immer) erfolgt.
Somit entfällt auch eine Nachforderung für 2015.