Widerruf seitens des Vermieters

  • Hallo,

    ich habe gestern die Nebenkostenabrechnung für 2009 erhalten. Dabei stellte ich fest, dass der Vermieter zu meinen Gunsten den Kaltwasserzähler mit dem vom Nachbarn vertauscht hat. Muss ich ihn darauf hinweisen? Was ist wenn ich den geforderten Nachzahlungsbetrag bezahle? Gilt dies als von beiden Seiten als Anerkannt oder kann der Vermieter nachträglich die Betriebskostenabrechnung ändern? Mein Nachbar wird sich sehr wahrscheinlich melden dass bei ihm was nicht stimmt, denn er müsste den Wasserverbrauch als Einzelmieter von einem 5 Personenhaushalt tragen...

  • Darauf hinweisen müssen Sie ihn nicht. Der Fairniss halber sollten Sie es aber. Allerdings ist auch ihr Vermieter berechtigt, fehlerhafte Abrechnungen zu korrigieren.

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