Reparaturen bei Küchenentferung

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem und hoffe, ihr könnt mir helfen!

    Ich habe von meiner Vermieterin eine gebrauchte Küche für 2200 EUR gekauft. Die Küche habe ich 2 Monate genutzt, wenn ich ausziehe sind es insgesamt 5 Monate und sie will mir jetzt noch schlappe 1000 EUR dafür geben. Jetzt habe ich eine Floskel im Mietvertrag gelesen, ich zitiere: "...Wenn der Vermieter die Einrichtungen übernehmen will, hat er nach seiner Wahl dem Mieter die Herstellungskosten abzüglich eines angemessenen Betrages für die Abnutzung zu erstatten oder einen sonstigen angemessenen Ausgleich zu leisten." Dürfte er mir dann überhaupt so ein derart untertriebenes Angebot machen? Ist das rechtens?

    Für 1000 EUR schiebe ich ihr die Küche natürlich nicht in den Hals, wenn ich selbst 2200 EUR bezahlt habe! Das heißt, dass ich die Küche entfernen werde. Jetzt habe ich aber gesehen, dass hinter der Wandpaneele Fliesen sind! Der Vormieter hat quasi die Küchenrückwand auf die Fliesen geklebt! Bin ich jetzt auch dafür zuständig, die Fliesen zu entfernen?

    Danke schon einmal für die Antworten :cool:

  • Ist das rechtens?


    Ja!

    Zitat

    Der Vormieter hat quasi die Küchenrückwand auf die Fliesen geklebt! Bin ich jetzt auch dafür zuständig, die Fliesen zu entfernen?


    Seit wann und wo werden Rückwände auf Fliesen geklebt? Und ja, wie sich das anhört wirst du den alten Zustand der Küche, bevor die Möbel an die Wände geklebt wurden, herstellen müssen.

  • Kannst du mir auch erklären, warum das rechtens ist?

    Also mir ist klar, dass ich alles was zu meiner Küche gehört, rausreißen muss! aber auch Fließen, die durch den Vormieter angeklebt wurden? :confused::mad:

  • Ich habe von meiner Vermieterin eine gebrauchte Küche für 2200 EUR gekauft. Die Küche habe ich 2 Monate genutzt, wenn ich ausziehe sind es insgesamt 5 Monate und sie will mir jetzt noch schlappe 1000 EUR dafür geben. Jetzt habe ich eine Floskel im Mietvertrag gelesen, ich zitiere: "...Wenn der Vermieter die Einrichtungen übernehmen will, hat er nach seiner Wahl dem Mieter die Herstellungskosten abzüglich eines angemessenen Betrages für die Abnutzung zu erstatten oder einen sonstigen angemessenen Ausgleich zu leisten." Dürfte er mir dann überhaupt so ein derart untertriebenes Angebot machen? Ist das rechtens?
    Für 1000 EUR schiebe ich ihr die Küche natürlich nicht in den Hals, wenn ...


    Vom in-den-Hals-schieben steht sicherlich nichts im Vertrag.
    "Angemessen" ist interpretationsfähig mangels exakter Definition. Ihr könnt ja pokern oder streiten; Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskassen im oberen vierstelligen Eurobereich reiben sich jetzt schon die Hände..:o

  • Na eigentlich ist das meiner Meinung nach schon exakt definiert. "... Hat der Mieter die Herstellungskosten abzgl. eines Betrages für die Abnutzung zu erstatten..." Wenn ich mir die Absetzung für Abnutzung bei einer Küche für die Benutzung von 5 Monaten ausrechne und ziehe diesen Betrag von den Herstellungskosten ab, komme ich sicher nicht auf 1000 EUR. Es geht nicht darum, jetzt ein Fass aufzumachen und vor Gericht zu wandern, aber ich lass mich doch nicht veräppeln! Es geht einfach um´s Prinzip, ob Sie mir überhaupt so derartige Angebote unterbreiten darf, wenn es eigentlich klar definiert ist!

    Da versucht man als Mieter anständig auszuziehen und wird nur noch abgezogen! Das sind so die Art Vermieter, denen ich nen Messi wünsche, echt wahr!

  • Cashmere:

    "Es geht einfach um´s Prinzip, ob Sie mir überhaupt so derartige Angebote unterbreiten darf,"
    - Sie darf Dir sogar noch gaanz andere Angebote machen...

    "Da versucht man als Mieter anständig auszuziehen und wird nur noch abgezogen!"
    - Ist Ansichtssache. Über Moral, persönliche Befindlichkeiten und Geschmack entscheiden wir hier nicht.

    "Das sind so die Art Vermieter, denen ich nen Messi wünsche, echt wahr!"
    - Du könntest mir fast leid tun.:mad:


  • Ich habe von meiner Vermieterin eine gebrauchte Küche für 2200 EUR gekauft.


    Also ist diese Küche jetzt Ihr Eigentum.

    Zitat

    ...... und sie will mir jetzt noch schlappe 1000 EUR dafür geben.


    Was ist das für ein Unsinn.

    Zitat

    ich zitiere: "...Wenn der Vermieter die Einrichtungen übernehmen will, hat er nach seiner Wahl dem Mieter die Herstellungskosten abzüglich eines angemessenen Betrages für die Abnutzung zu erstatten oder einen sonstigen angemessenen Ausgleich zu leisten."


    Das hört sich aber nun wieder nach Vermietung an.

    Zitat

    Jetzt habe ich aber gesehen, dass hinter der Wandpaneele Fliesen sind! Der Vormieter hat quasi die Küchenrückwand auf die Fliesen geklebt! Bin ich jetzt auch dafür zuständig, die Fliesen zu entfernen?

  • Kolinum:

    "...... und sie will mir jetzt noch schlappe 1000 EUR dafür geben.
    >>Was ist das für ein Unsinn."
    - Nöö, sondern Geschäftstüchtigkeit. Ich kann Dir etwas für 2k€ verkaufen und Dir später anbieten, es für 1€ zurückzukaufen. Ist kein Unsinn, sondern legal.

    "...Wenn der Vermieter die Einrichtungen übernehmen will, hat er nach seiner Wahl dem Mieter die Herstellungskosten abzüglich eines angemessenen Betrages für die Abnutzung zu erstatten oder einen sonstigen angemessenen Ausgleich zu leisten.
    >>Das hört sich aber nun wieder nach Vermietung an."
    - Nöö, das ist ein Handel.

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem und hoffe, ihr könnt mir helfen!

    Ich habe von meiner Vermieterin eine gebrauchte Küche für 2200 EUR gekauft. Die Küche habe ich 2 Monate genutzt, wenn ich ausziehe sind es insgesamt 5 Monate und sie will mir jetzt noch schlappe 1000 EUR dafür geben. Jetzt habe ich eine Floskel im Mietvertrag gelesen, ich zitiere: "...Wenn der Vermieter die Einrichtungen übernehmen will, hat er nach seiner Wahl dem Mieter die Herstellungskosten abzüglich eines angemessenen Betrages für die Abnutzung zu erstatten oder einen sonstigen angemessenen Ausgleich zu leisten." Dürfte er mir dann überhaupt so ein derart untertriebenes Angebot machen? Ist das rechtens?

    Für 1000 EUR schiebe ich ihr die Küche natürlich nicht in den Hals, wenn ich selbst 2200 EUR bezahlt habe! Das heißt, dass ich die Küche entfernen werde. Jetzt habe ich aber gesehen, dass hinter der Wandpaneele Fliesen sind! Der Vormieter hat quasi die Küchenrückwand auf die Fliesen geklebt! Bin ich jetzt auch dafür zuständig, die Fliesen zu entfernen?

    Danke schon einmal für die Antworten :cool:

    Ähm, nur als Denkanstoss, falls Sie nicht selber drauf kommen. Früher haben Sie einen Makler bezahlt, heute bezahlen Sie eine Küche. Ansonsten, ja, ich würde es auch so sehen, das das rechtens ist.
    Mein Tipp daher, verhandeln, dann klärt sich auch gleich das Problem mit den Fliesen.

  • Danke für die Antworten :)

    Ich seh schon, ich komm damit wohl bei der Vermieterin auch nicht weiter! Ich hab mich halt auf den Betrag "angemessen" bezogen und 1000 EUR, die sie mir nun bietet, sind halt lt. der Floskel im Mietvertrag nicht "angemessen".

    Ich reiß die Küche raus! Muss sie halt einen suchen, der eine Küche hat - Mir egal!

    Wir sind noch nicht einmal sicher, wie wir die Wandpaneele von den Fliesen kratzen sollen - scheint richtig fest drauf geklebt zu sein :(

  • Danke für die Antworten :)

    Ich seh schon, ich komm damit wohl bei der Vermieterin auch nicht weiter! Ich hab mich halt auf den Betrag "angemessen" bezogen und 1000 EUR, die sie mir nun bietet, sind halt lt. der Floskel im Mietvertrag nicht "angemessen".

    Ich reiß die Küche raus! Muss sie halt einen suchen, der eine Küche hat - Mir egal!

    Wir sind noch nicht einmal sicher, wie wir die Wandpaneele von den Fliesen kratzen sollen - scheint richtig fest drauf geklebt zu sein :(

    Mhh, 1000€ im Sack oder lieber eine menge Arbeit und eine kaputte Küche in der Auffahrt? Das klingt nicht sehr wirtschaftlich was du vor hast? Wie auch immer, Küchen kann man auch noch anderweitig verkaufen, nicht nur an den Vermieter.
    Und noch mal, ohne jetzt die genauen Umstände zu kennen, hast du damals sehr wahrscheinlich keine Küche gekauft, sondern hast deshalb die Wohnung bekommen.
    Fairer weise kann aber wohl auch niemand damit rechnen das du nach 5 Monaten wieder ausziehst, bzw. wenn damit zu rechnen gewesen wäre, wärst du wohl nicht der richtige Mieter gewesen.

  • Danke für die Antworten :)

    Ich seh schon, ich komm damit wohl bei der Vermieterin auch nicht weiter! Ich hab mich halt auf den Betrag "angemessen" bezogen und 1000 EUR, die sie mir nun bietet, sind halt lt. der Floskel im Mietvertrag nicht "angemessen".

    Ich reiß die Küche raus! Muss sie halt einen suchen, der eine Küche hat - Mir egal!

    Wir sind noch nicht einmal sicher, wie wir die Wandpaneele von den Fliesen kratzen sollen - scheint richtig fest drauf geklebt zu sein :(

    Hallo,

    das willst du dir antun, um deiner Vermieterin eins auszuwischen?
    Kostet dich 1000 Euro, viel Arbeit und sicher jede Menge Ärger.

    Ich kann dich allerdings verstehen, wenn die Vermieterin dir die Küche für 2200 Euro verkauft und jetzt nach 5 Monaten nur noch 1000 zurückzahlt. Kann man aber nicht viel machen.

    Ich an deiner Stelle würde es als Sauerei abhacken und den Tausender kassieren, als tierisch Aufwand zu haben.

    Gruß
    H H

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