Beiträge von Cashmere

    Danke für die Antworten :)

    Ich seh schon, ich komm damit wohl bei der Vermieterin auch nicht weiter! Ich hab mich halt auf den Betrag "angemessen" bezogen und 1000 EUR, die sie mir nun bietet, sind halt lt. der Floskel im Mietvertrag nicht "angemessen".

    Ich reiß die Küche raus! Muss sie halt einen suchen, der eine Küche hat - Mir egal!

    Wir sind noch nicht einmal sicher, wie wir die Wandpaneele von den Fliesen kratzen sollen - scheint richtig fest drauf geklebt zu sein :(

    Na eigentlich ist das meiner Meinung nach schon exakt definiert. "... Hat der Mieter die Herstellungskosten abzgl. eines Betrages für die Abnutzung zu erstatten..." Wenn ich mir die Absetzung für Abnutzung bei einer Küche für die Benutzung von 5 Monaten ausrechne und ziehe diesen Betrag von den Herstellungskosten ab, komme ich sicher nicht auf 1000 EUR. Es geht nicht darum, jetzt ein Fass aufzumachen und vor Gericht zu wandern, aber ich lass mich doch nicht veräppeln! Es geht einfach um´s Prinzip, ob Sie mir überhaupt so derartige Angebote unterbreiten darf, wenn es eigentlich klar definiert ist!

    Da versucht man als Mieter anständig auszuziehen und wird nur noch abgezogen! Das sind so die Art Vermieter, denen ich nen Messi wünsche, echt wahr!

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem und hoffe, ihr könnt mir helfen!

    Ich habe von meiner Vermieterin eine gebrauchte Küche für 2200 EUR gekauft. Die Küche habe ich 2 Monate genutzt, wenn ich ausziehe sind es insgesamt 5 Monate und sie will mir jetzt noch schlappe 1000 EUR dafür geben. Jetzt habe ich eine Floskel im Mietvertrag gelesen, ich zitiere: "...Wenn der Vermieter die Einrichtungen übernehmen will, hat er nach seiner Wahl dem Mieter die Herstellungskosten abzüglich eines angemessenen Betrages für die Abnutzung zu erstatten oder einen sonstigen angemessenen Ausgleich zu leisten." Dürfte er mir dann überhaupt so ein derart untertriebenes Angebot machen? Ist das rechtens?

    Für 1000 EUR schiebe ich ihr die Küche natürlich nicht in den Hals, wenn ich selbst 2200 EUR bezahlt habe! Das heißt, dass ich die Küche entfernen werde. Jetzt habe ich aber gesehen, dass hinter der Wandpaneele Fliesen sind! Der Vormieter hat quasi die Küchenrückwand auf die Fliesen geklebt! Bin ich jetzt auch dafür zuständig, die Fliesen zu entfernen?

    Danke schon einmal für die Antworten :cool:

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