Kündigung eines DDR-Mietvertrages nach Todesfall


  • Nun kennt sie aber eben auch den Vermieter durch spezielle Fälle. Und durch Telefonate mit Bekannten habe ich inzwischen erfahren, dass sie in ähnlichen Fällen schon gute Ergebnisse erzielen konnte. ich fürchte, mir bleibt nur die Möglichkeit, abzuwarten. Zumal speziell die Entfernung des Fußbodens auch nicht ganz so einfach zu bewerkstelligen ist.


    Mhh, was heißt "gute Ergebnisse", ein Vergleich?Wenn das so ist würde ich mal darüber nachdenken, ob man einen Vergleich nicht auch ohne Anwalt zustande bringt.

  • Da rennst Du an sich bei mir offene Türen ein. Aber leider haben entsprechende Bemühungen nicht gefruchtet.
    Gestern haben mein Mann und die Vermieterin ja bezüglich einer anderen Geschichte noch telefoniert. Da geht es um eine Garage auf dem Grundstück. Zu dieser Garage gibt es keinerlei Verträge. Nun hat sie angekündigt im Nachhinein, also nach 47 Jahren, einen entsprechenden Vertrag nachwirkend aufzusetzen und ihn auch gleich wieder zu kündigen. Da schüttele ich wirklich mit dem Kopf und habe den Eindruck, das im Endeffekt jemandem zu überlassen, der statt Emotionen Paragrafen sprechen lässt.

    Ach so - Deine Frage: Nein, es ging nicht um Vergleiche. Sie hat in den speziellen Fällen erreicht, dass bestimmte geforderte Arbeiten bei Auszug nicht gemacht werden mussten. Auch hier gab es DDR-Mietverträge.

    2 Mal editiert, zuletzt von Botterbloom (16. Februar 2016 um 09:53)

  • Tut er das?
    In der Diskussion geht es keinesfalls um Kündigungsfristen. Aber das nur am Rande.

    Na ja, besonders der letzte Abschnitt dürfte interessant sein. Wie gesagt, das Problem besteht am Ende wahrscheinlich darin, das dir vorher keiner sagen kann was hinterher bei so einem Rechtstreit rauskommt.
    Ich meine, wenn man mal alles andere Störfeuer und Emotionen beiseite läst, steht im Vertrag ja alles recht deutlich drin. Irgendwie tue ich mir schwer mir vorzustellen, das das alles nicht gelten soll? Und im allgemeinen gelten eben auch DDR Verträge.
    Ich hüte micht zwar davor, das abschließend zu beurteilen, aber fühl doch mal der Anwältin etwas auf den Zahn, warum das angeblich alles nicht gilt, und deine Zusagen und Unterschriften auch nicht?

  • Der Hintergrund, vor dem sie argumentiert, liegt in der Steigerung der Wohnqualität durch die erfolgten Maßnahmen. Das gilt insbesondere durch den Korkboden, der auf den alten Stein-Holz-Boden verlegt wurde und der die Wohnung nach unten wärmedämmt. Die Wohnung ist extrem zügig. Daher gilt das Ganze wohl auch für die Holzpanele in Bad, die den Raum in Richtung Treppenhaus isolieren. Und was die Dämm-Platten hinter den Heizkörpern angeht - da ist offensichtlich, dass die zeitgleich mit der Heizungsanlage angebracht wurden, da man nachher nicht mehr hinten rangekommen wäre. Die waren damit ihrer Meinung mit der Genehmigung abgefeckt. Zumal mir vorhin der Heizungsbauer auch nochmal bestätigt hat, dass diese Platten dazu dienen, die Wärme in Raum zu halten.

    Nun habe ich übrigens eben auch noch ein Schreiben der Hausverwaltung (eine andere Mitarbeiterin) bekommen, wonach der Eiderruf akzeptiert wird und man den Anspruch auf die geforderten Rückbauten nochmal prüfen will und das Interesse bekundet, sich außergerichtlich einigen zu wollen. Wäre mir natürlich auch Recht.

    Ich schreibe übrigens nur diesen Threat weiter, um in die Runde weiterzugeben, wie es weitergeht, weil ich so vielleicht anderen in einer ähnlichen Situation weiterhelfen kann. Es liegt mir wirklich fern "unselig" zu diskutieren. Zumal mir zu dieser Diskussion die rechtliche Grundlage fehlt. Deshalb gebe ich (mal vom ersten Post abgesehen) vorrangig wieder... ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Botterbloom (16. Februar 2016 um 16:04)

  • Der Hintergrund, vor dem sie argumentiert, liegt in der Steigerung der Wohnqualität durch die erfolgten Maßnahmen. Das gilt insbesondere durch den Korkboden, der auf den alten Stein-Holz-Boden verlegt wurde und der die Wohnung nach unten wärmedämmt. Die Wohnung ist extrem zügig. Daher gilt das Ganze wohl auch für die Holzpanele in Bad, die den Raum in Richtung Treppenhaus isolieren. Und was die Dämm-Platten hinter den Heizkörpern angeht - da ist offensichtlich, dass die zeitgleich mit der Heizungsanlage angebracht wurden, da man nachher nicht mehr hinten rangekommen wäre. Die waren damit ihrer Meinung mit der Genehmigung abgefeckt. Zumal mir vorhin der Heizungsbauer auch nochmal bestätigt hat, dass diese Platten dazu dienen, die Wärme in Raum zu halten.


    Habe ich jetzt richtig gelesen, das es dafür eine Genehmigung des Vermieters gab? Ansonsten erschließt sich mir genau diese Argumentation eben nicht so ganz?
    Aber wenn die Hausverwaltung schon was prüfen will, ist es ja schon mal der erste Schritt. Vieleicht löst sich ja alles in Wohlgefallen auf.:D

  • Die Genehmigung für den Einbau der Heizung lag vor. Leider konnte ich aber die Rechnung nirgendwo mehr finden und so auch nicht, dass die Wandverkleidung in diesem Zuge mit angebracht wurde. Die soll nun aber entfernt werden, was aber nicht so einfach ohne einen Abbau der Heizkörper geht.

  • Die Genehmigung für den Einbau der Heizung lag vor. Leider konnte ich aber die Rechnung nirgendwo mehr finden und so auch nicht, dass die Wandverkleidung in diesem Zuge mit angebracht wurde. Die soll nun aber entfernt werden, was aber nicht so einfach ohne einen Abbau der Heizkörper geht.


    Was sich nicht ganz begreife ist die Argumentation "Steigerung der Wohnqualität durch Maßnahmen der Mieter". Erstens ist das oft recht subjektiv, und zweitens spielt das für die Sache eigentlich keine Rolle. Und die Brücke die die Anwältin bauen will ist, es wurde der Einbau einer Heizung genehmigt und somit auch der komplette Innensausbau? Habe ich das richtig verstanden?

  • Nein, das hast Du wirklich falsch verstanden.
    Hinter der Heizung, und zwar ausschließlich hinter den Heizkörpern, die unter den Fenstern angebracht sind, wurden damals Dämmplatten an der Wand mit angebracht. Die sind gar nicht zu sehen, weil sie durch die Heizkörper verdeckt sind und eben nur der Wärmedämmung nach außen hin dienen. Die Forderung ist nun, dass diese Platten abgenommen werden. Dafür müssten wir aber die Heizkörper abnehmen, da wir gar nicht an die Platten rankommen würden. Die Argumentation ist hier nun, dass eine Wärmedämm-Maßnahme, die untrennbar mit dem Heizingseinbau verbunden ist und zeitgleich erfolgte, bzw. Gegenstand der damals erstellten Rechnung ist, nicht zurückgebracht werden muss. Finde ich irgendwie schlüssig.

  • Nein, das hast Du wirklich falsch verstanden.
    Hinter der Heizung, und zwar ausschließlich hinter den Heizkörpern, die unter den Fenstern angebracht sind, wurden damals Dämmplatten an der Wand mit angebracht. Die sind gar nicht zu sehen, weil sie durch die Heizkörper verdeckt sind und eben nur der Wärmedämmung nach außen hin dienen. Die Forderung ist nun, dass diese Platten abgenommen werden. Dafür müssten wir aber die Heizkörper abnehmen, da wir gar nicht an die Platten rankommen würden. Die Argumentation ist hier nun, dass eine Wärmedämm-Maßnahme, die untrennbar mit dem Heizingseinbau verbunden ist und zeitgleich erfolgte, bzw. Gegenstand der damals erstellten Rechnung ist, nicht zurückgebracht werden muss. Finde ich irgendwie schlüssig.

    Ok, das ist was anderes, aber darüber wird doch sicher Einigkeit herzustellen sein, denke ich mal. Und wie ist die Argumentation bei den Deckenplatten und Korkböden usw.?

  • Bei den Deckenplatten hat sie gar nicht argumentiert. Es gibt wohl unterschiedliche Urteile dazu, aber nichtsdestotrotz sind wir uns einig darüber, dass wir die Platten rückbauen. Das ist nun nicht der Mörderaufwand und sicherlich eine gerechtfertigte Forderung. In soweit...
    Der Korkboden ist eine Maßnahme, die den Wohnwert in soweit steigert, als dass die Wärme in der Wohnung gehalten wird. Vorher gab es einen enormen Wärmeverlust nach unten hin. Der Boden ist zudem von einem Fachbetrieb verlegt worden und von der Höhe her so, dass er ohne weiteres mit anderen Bodenbelägen versehen werden kann. Er ist damit eine erhebliche Verbesserung im Vergleich zum typsichen DDR-Stein-Holz-Boden.


  • Der Korkboden ist eine Maßnahme, die den Wohnwert in soweit steigert, als dass die Wärme in der Wohnung gehalten wird. Vorher gab es einen enormen Wärmeverlust nach unten hin. Der Boden ist zudem von einem Fachbetrieb verlegt worden und von der Höhe her so, dass er ohne weiteres mit anderen Bodenbelägen versehen werden kann. Er ist damit eine erhebliche Verbesserung im Vergleich zum typsichen DDR-Stein-Holz-Boden.


    Mhh, das halt ich persönlich für nicht besonders schlüssig, was den Dämmwert usw. angeht. Ist meines erachtens aber eigentlich auch unerheblich. Selbst wenn man annimmt das der Wohnwert dadurch gesteigert würde, sehe ich nicht den Zusammenhang, der dazu führen wird, das das drin bleiben kann.
    Na ja, aber es wird bestimmt möglich sein eine Einigung zu erzielen, hoffe ich. Sich am Ende noch wegen eines Korkfußbodens vor Gericht zu finden wäre unsinnig denke ich, von beiden Seiten. Evtl. lässt der Vermieter es ja auch auf sich beruhen. So wie sich das anhört, wird ja eh eine größere Sanierung auf ihn zukommen.

  • Das ist - von allem mal abgesehen - die große Frage. Wenn man sich ansieht, wie stiefmütterlich der Vermieter in den vergangenen Jahrzehnten das Wohnhaus behandelt hat, auf dringende Anträge der Hausgemeinschaft, was längst überfällige Schönheitsreparaturen im Treppenhaus (freiliegende Leitungen, massiv abbröckelnder Putz etc.) angeht, nicht reagiert oder seit Jahren hinhält, frage ich mich, ob man in Anbetracht dessen wirklich daran interessiert ist, so viel Geld in die Wohnungen zu investieren, wie man vorgibt. Aber diese Tatsache steht auf einem anderen Blatt und hat mit diesem konkreten Fall vermutlich nix zu tun.

  • Das ist - von allem mal abgesehen - die große Frage. Wenn man sich ansieht, wie stiefmütterlich der Vermieter in den vergangenen Jahrzehnten das Wohnhaus behandelt hat, auf dringende Anträge der Hausgemeinschaft, was längst überfällige Schönheitsreparaturen im Treppenhaus (freiliegende Leitungen, massiv abbröckelnder Putz etc.) angeht, nicht reagiert oder seit Jahren hinhält, frage ich mich, ob man in Anbetracht dessen wirklich daran interessiert ist, so viel Geld in die Wohnungen zu investieren, wie man vorgibt. Aber diese Tatsache steht auf einem anderen Blatt und hat mit diesem konkreten Fall vermutlich nix zu tun.

    Nur mal interessehalber, wie hoch ist denn die Nettokaltmiete? Vieleicht klärt sich dann einiges auf?

  • Bei 69qm. Kein Ding. Finde ich ja gut, dass dich das Thema interessiert ;)


    Mhh, dann reden wir hier über eine NK-Miete von 4,34€. Nachvollziehbar das da nur da nötigste, wenn überhaupt, getan wird/werden kann. Das wird dich natürlich nicht trösten, ist aber eben eine logische Folge.
    Hat natürlich mit dem Thema nichs zu tun, trotzdem interessant, und erklärt oft so manches verhalten.

  • Ich denke auch, dass das der Hintergrund ist. Zumal die meisten Mieter da seit vielen Jahrzehnten wohnen. Damals waren das sicher gute und begehrte Wohneinheiten (Bad in der Wohnung usw war ja kein Standard9. Heute sieht das natürlich anders aus. Nach der Wende wurden die Wohnungen auch soweit ich das richtig verstanden habe in öffentlich geförderte Wohnungen umgewandelt - heißt, das Neuvermietungen wohl nur gegen Schein möglich sind, die alten Mieter aber nicht so einfach rausgeschmissen werden konnten. Aber auch das nur für den Hinterkopf und nicht als Grundlage für meine Eingangsfrage.

    Letztlich habe ich jetzt ein Gegenschreiben verfasst und natürlich auch nochmal meine klare Kompromissbereitschaft signalisiert. Ich denke auch, dass es auf ein klärendes Vor-Ort-Treffen hinauslaufen wird.

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