Na klar... Also wenn es denn gewünscht ist ![]()
Beiträge von Botterbloom
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Ich denke auch, dass das der Hintergrund ist. Zumal die meisten Mieter da seit vielen Jahrzehnten wohnen. Damals waren das sicher gute und begehrte Wohneinheiten (Bad in der Wohnung usw war ja kein Standard9. Heute sieht das natürlich anders aus. Nach der Wende wurden die Wohnungen auch soweit ich das richtig verstanden habe in öffentlich geförderte Wohnungen umgewandelt - heißt, das Neuvermietungen wohl nur gegen Schein möglich sind, die alten Mieter aber nicht so einfach rausgeschmissen werden konnten. Aber auch das nur für den Hinterkopf und nicht als Grundlage für meine Eingangsfrage.
Letztlich habe ich jetzt ein Gegenschreiben verfasst und natürlich auch nochmal meine klare Kompromissbereitschaft signalisiert. Ich denke auch, dass es auf ein klärendes Vor-Ort-Treffen hinauslaufen wird.
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Bei 69qm. Kein Ding. Finde ich ja gut, dass dich das Thema interessiert

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Das ist - von allem mal abgesehen - die große Frage. Wenn man sich ansieht, wie stiefmütterlich der Vermieter in den vergangenen Jahrzehnten das Wohnhaus behandelt hat, auf dringende Anträge der Hausgemeinschaft, was längst überfällige Schönheitsreparaturen im Treppenhaus (freiliegende Leitungen, massiv abbröckelnder Putz etc.) angeht, nicht reagiert oder seit Jahren hinhält, frage ich mich, ob man in Anbetracht dessen wirklich daran interessiert ist, so viel Geld in die Wohnungen zu investieren, wie man vorgibt. Aber diese Tatsache steht auf einem anderen Blatt und hat mit diesem konkreten Fall vermutlich nix zu tun.
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Bei den Deckenplatten hat sie gar nicht argumentiert. Es gibt wohl unterschiedliche Urteile dazu, aber nichtsdestotrotz sind wir uns einig darüber, dass wir die Platten rückbauen. Das ist nun nicht der Mörderaufwand und sicherlich eine gerechtfertigte Forderung. In soweit...
Der Korkboden ist eine Maßnahme, die den Wohnwert in soweit steigert, als dass die Wärme in der Wohnung gehalten wird. Vorher gab es einen enormen Wärmeverlust nach unten hin. Der Boden ist zudem von einem Fachbetrieb verlegt worden und von der Höhe her so, dass er ohne weiteres mit anderen Bodenbelägen versehen werden kann. Er ist damit eine erhebliche Verbesserung im Vergleich zum typsichen DDR-Stein-Holz-Boden. -
Nein, das hast Du wirklich falsch verstanden.
Hinter der Heizung, und zwar ausschließlich hinter den Heizkörpern, die unter den Fenstern angebracht sind, wurden damals Dämmplatten an der Wand mit angebracht. Die sind gar nicht zu sehen, weil sie durch die Heizkörper verdeckt sind und eben nur der Wärmedämmung nach außen hin dienen. Die Forderung ist nun, dass diese Platten abgenommen werden. Dafür müssten wir aber die Heizkörper abnehmen, da wir gar nicht an die Platten rankommen würden. Die Argumentation ist hier nun, dass eine Wärmedämm-Maßnahme, die untrennbar mit dem Heizingseinbau verbunden ist und zeitgleich erfolgte, bzw. Gegenstand der damals erstellten Rechnung ist, nicht zurückgebracht werden muss. Finde ich irgendwie schlüssig. -
Die Genehmigung für den Einbau der Heizung lag vor. Leider konnte ich aber die Rechnung nirgendwo mehr finden und so auch nicht, dass die Wandverkleidung in diesem Zuge mit angebracht wurde. Die soll nun aber entfernt werden, was aber nicht so einfach ohne einen Abbau der Heizkörper geht.
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Der Hintergrund, vor dem sie argumentiert, liegt in der Steigerung der Wohnqualität durch die erfolgten Maßnahmen. Das gilt insbesondere durch den Korkboden, der auf den alten Stein-Holz-Boden verlegt wurde und der die Wohnung nach unten wärmedämmt. Die Wohnung ist extrem zügig. Daher gilt das Ganze wohl auch für die Holzpanele in Bad, die den Raum in Richtung Treppenhaus isolieren. Und was die Dämm-Platten hinter den Heizkörpern angeht - da ist offensichtlich, dass die zeitgleich mit der Heizungsanlage angebracht wurden, da man nachher nicht mehr hinten rangekommen wäre. Die waren damit ihrer Meinung mit der Genehmigung abgefeckt. Zumal mir vorhin der Heizungsbauer auch nochmal bestätigt hat, dass diese Platten dazu dienen, die Wärme in Raum zu halten.
Nun habe ich übrigens eben auch noch ein Schreiben der Hausverwaltung (eine andere Mitarbeiterin) bekommen, wonach der Eiderruf akzeptiert wird und man den Anspruch auf die geforderten Rückbauten nochmal prüfen will und das Interesse bekundet, sich außergerichtlich einigen zu wollen. Wäre mir natürlich auch Recht.
Ich schreibe übrigens nur diesen Threat weiter, um in die Runde weiterzugeben, wie es weitergeht, weil ich so vielleicht anderen in einer ähnlichen Situation weiterhelfen kann. Es liegt mir wirklich fern "unselig" zu diskutieren. Zumal mir zu dieser Diskussion die rechtliche Grundlage fehlt. Deshalb gebe ich (mal vom ersten Post abgesehen) vorrangig wieder...

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Dieser Beitrag sollte die unselige Diskussion beenden.
https://www.haufe.de/recht/deutsche…4_HI646944.html
Tut er das?
In der Diskussion geht es keinesfalls um Kündigungsfristen. Aber das nur am Rande. -
Da rennst Du an sich bei mir offene Türen ein. Aber leider haben entsprechende Bemühungen nicht gefruchtet.
Gestern haben mein Mann und die Vermieterin ja bezüglich einer anderen Geschichte noch telefoniert. Da geht es um eine Garage auf dem Grundstück. Zu dieser Garage gibt es keinerlei Verträge. Nun hat sie angekündigt im Nachhinein, also nach 47 Jahren, einen entsprechenden Vertrag nachwirkend aufzusetzen und ihn auch gleich wieder zu kündigen. Da schüttele ich wirklich mit dem Kopf und habe den Eindruck, das im Endeffekt jemandem zu überlassen, der statt Emotionen Paragrafen sprechen lässt.Ach so - Deine Frage: Nein, es ging nicht um Vergleiche. Sie hat in den speziellen Fällen erreicht, dass bestimmte geforderte Arbeiten bei Auszug nicht gemacht werden mussten. Auch hier gab es DDR-Mietverträge.
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Das mit den unterschiedlichen urteilen zu Deckenplatten hatte ich auch gesehen. Aber da will ich dann auch guten Willen zeigen und gerne die Dinger runterholen.
Bei Rest warte ich jetzt einfach mal ab. Die Argumentation meiner Anwältin klang schon recht schlüssig. Aber ich kann nur nochmal betonen, dass ich kein Jurist bin.
Nun kennt sie aber eben auch den Vermieter durch spezielle Fälle. Und durch Telefonate mit Bekannten habe ich inzwischen erfahren, dass sie in ähnlichen Fällen schon gute Ergebnisse erzielen konnte. ich fürchte, mir bleibt nur die Möglichkeit, abzuwarten. Zumal speziell die Entfernung des Fußbodens auch nicht ganz so einfach zu bewerkstelligen ist. -
So, ich war nun bei der Anwältin.
So wie es aussieht, werden wir lediglich die Styroporplatten an der Decke plus Viertelstableisten rausreißen müssen. Beim Rest handelt es sich wohl recht klar um Einbauten, die der Wohnwertsteigerung dienen. Selbst bei der mit Holz abgehängten Decke bleibt abzuwarten, ob die weg muss. Aber das wäre für mich auch kein Problem.
Dass die Vermieterin mal eben locker durch unsere Wohnung hüpft und an den Tapeten rumreißt, fand die Anwältin sehr befremdlich - ganz davon abgesehen, dass die Dame das gar nicht darf. Aber da werde ich auch noch ein entsprechendes Schreiben an den Vorgesetzten verfassen.
Und die geleistete Unterschrift ist vom Tisch. Offenbar ist es nicht rechtmäßig, wenn eine Unterschrift unter sowas wie Vorabnahmeorotokolle in den Mieträumlichkeiten geleistet wird. Wieder was dazugelernt.
Gestern rief sie dann bei meinem Mann an, um sich nach dem Stand zu erkundigen und was bei unserer Rechtsberatung rausgekommen ist ( ich hatte beim schriftlichen Widerruf meiner Unterschrift schriftlich darauf hingewiesen, dass ich die Sache einem Rechtsanwalt übergebe). Als er sie freundlich informiert hat, dass man sich diesbezüglich in Verbindung setzen wird, wurde sie ziemlich aggressiv. Das wird noch spaßig alles.Aber so weit von hier. Ich hatte ja versprochen, einen Zwischenstand abzugeben.

Viele Grüße!
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Meine Eltern waren im ortsansässigen Mieterverein. Der wird übrigens von einem ehemaligen Richter geleitet, der bereits Urteile zu DDR-Mietverträgen gefällt hat, wie ich gestern noch erfahren habe. Die Vertragsanwältin des Vereins soll zudem bereits mit dem Vermieter zu tun gehabt haben und ist wohl bewandert, was Altverträge angeht. Nun muss ich mal gucken, ob ich noch über die Mitgliedschaft meiner Eltern abgesichert bin (bin selber kein Mitglied, da wir Immobilien-Eigentümer sind) oder diesbezüglich meine Rechtsschutz in Sachen Vertragsrecht bzw Erbrecht zum Tragen kommt...
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Klar. Vielleicht hilft es ja jemandem mit einem ähnlichen Problem weiter.
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Es tut mir leid, falls mein Posting Dich verletzt haben sollte und bitte das zu entschuldigen.
Dankeschön!
Sicherlich hätte ich mich auch kürzer fassen können. Aber ich muss gestehen, dass in mein Posting auch eine Menge Emotionen mit einfließen. Es ist das einzige Zuhause meiner Kindheit, das ich kenne und in das meine Eltern bereits ein knappes Jahrzehnt vor meiner Geburt eingezogen sind. Da nimmt man so einen Mietärger tatsächlich noch ein Stück weit persönlicher. Auch, weil meine Eltern von Anfang bis Ende Mustermieter waren, die nie Ärger gemacht haben, immer in guter Nachbarschaft gelebt und den Wohnwert der Wohnung um zumindest 500 Prozent gesteigert haben, ohne den Vermieter diesbezüglich in die sicher oft verdiente Pflicht zu nehmen.
Da ist es noch ein zusätzlicher Schlag ins Gesicht, wenn der Vermieter diese Mustergültigkeit dieser Form "honoriert", trickst und auch hier nochmal nur an seinen Vorteil denkt...Aber das tut bei der rechtlichen Bewertung nix zur Sache.
Lieben Gruß
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Bloss nicht, sonst kommt dann wieder so ein unsäglicher Roman...:o
Herzlichen Dank! Unsäglich finde ich in diesem Fall nur die Antwort.
Ich habe mich bemüht, die Ausgangssituation umfänglich zu schildern. Und vermutlich hast Du auch übersehen, dass ich auf die obengenannte Frage auch knapp geantwortet habe.
Wenn Du das Thema nicht lesenswert findest, klick einfach weiter. Oder lies gerne nochmal die oben genannten Nettiquette-Hinweise.
Ich habe gerade beide Eltern verloren, bin in einer Zwangslage ohne juristisches Fachwissen und habe hier um eine kurze Einschätzung der Lage gebeten, die mir dankenswerterweise auch schon von anderer Seite gegeben wurde... Schade, dass Du es für nötig befindest, nochmal draufzuhauen...Leipziger
Lieben Dank für Deine Antwort!
Natürlich bin ich bereit, gewisse Arbeiten zu erledigen. Im Gespräch mit einer entfernten Tante wurde mir aber eben auch noch einmal der abgewrackte Ausgangszustand der Wohnung bestätigt. Nun frage ich mich natürlich, ob der bei einer rechtlichen Bewertungsmaßstab und auch eine Frage spielt.Ich habe übrigens mal möglicherweise relevante Auszüge aus dem Original Mietvertrag angehängt.
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Vielen Dank für die Antwort!
Den Mieterverein habe ich bereits informiert - da habe ich nächste Woche schon einen Termin. Allerdings liegen zwischen meinem Zuhause und dem Wohnort meiner Eltern mehrere hundert Kilometer. Aber da mich neben der anstehenden Doppel-Beerdigung, anderen Formalitäten und natürlich der emotionalen Belastung dieses Problem doch derzeit auch ziemlich umtreibt, hatte ich auf eine erste Einschätzung gehofft, ob ich wirklich alle diese Forderungen erfüllen muss. Frage, wie ich das aktuell zeitlich neben anderem Verpflichtungen noch meistern soll, lässt mich doch recht unruhig schlafen.
Sollte meine Frage so rübergekommen sein, dass ich eine umfangreiche Rechtsberatung erwartet haben, tut es mir Leid.
AJ1900
Unterschrieben habe ich eine tabellarische Aufstellung, was in welchem Raum gemacht werden muss. Könnte mich echt ohrfeigen für so eine Kurzschlusshandlung. sowas passiert mir sonst nie
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Hallo,
ich bin noch neu hier und hoffe auf ein kleines bisschen Licht im Dunkel für mich als Laie.
Nach dem kürzlichen Tod meiner Eltern bin ich derzeit mit der Auflösung ihrer Mietwohnung beschäftigt. Dort haben meine Eltern insgesamt 47 Jahre gewohnt. Es handelt sich - das ist vielleicht auch nicht ganz unwichtig – um einen alten Standard-DDR-Mietvertrag. Vermieter ist die Gemeinde.
Bei der ersten Wohnungsbegehung gab es nun Ärger. Die Vermieterin verlangt diverse Rückbauten, die ich als solches zunächst nicht in aller Gesamtheit nachvollziehen kann. Dazu gleich mehr.
Zum Zustand der Wohnung bei Einzug im Jahr 1969. Es handelte sich um Büroräume, ohne richtiges Bad, mit alten Radiatoren, dem typischen fußkalten DDR-Stein-Holz-Fußboden und in einem sehr schlechten Zustand. Im Laufe der Jahre haben meine Eltern viel Mühe und Geld investiert, um daraus eine schöne, energieeffiziente und moderne Wohnung zu machen, was ihnen auch gelungen ist. Soweit ich gehört habe, verhält es sich bei DDR-Mietverträgen ja so, dass Einbauten, die dem „gesellschaftlichen Interesse“ zugute kommen, unter Umständen nicht rückgebaut werden müssen. Dazu zählen wohl auch Badbefliesung und abgehängte Decken. Dabei soll es aber auch entscheidend sein, wann diese Einbauten erfolgten.
Zu den von meinen Eltern erbrachten Leistungen:
Während der Zeit der Wende befestigten meine Eltern die damals üblichen Styropordeckenplatten mit entsprechenden Abschlussleisten, die heute natürlich nicht mehr so erlaubt sind. Im Flur wurde die Decke mit einer Holzverkleidung versehen. Außerdem dämmten sie die Wohnungstür nach außen mit einer Art Türpolster über die gesamte Höhe und Breite der Tür zur Steigerung der Energieeffizienz.
Die nachfolgenden Arbeiten erfolgten nach der Wende.
- Installation einer neuen Heizungsanlage mit Gasgerät im Keller Mitte der 90er Jahre. Hinter den Heizungskörpern wurde durch den Fachetrieb eine Styropordämmung zur weiteren Wärmedämmung angebracht. Die Gesamtkosten betrugen damals 10.000 DM, davon wurden 50 Prozent bezuschusst. Die Genehmigung des Vermieters liegt vor.
- Komplettausstattung der Wohnung mit Korkboden in den 90er Jahren – durchgeführt von einem Fachbetrieb, in der Küche Verlegung von Laminat. Hier habe ich mich durch die Unterlagen gewühlt und leider keine Genehmigung durch den Vermieter gefunden. Das allerdings wundert mich, weil meine Eltern immer sehr sorgsam waren. Aber wie dem auch sei – bislang habe ich nix gefunden.
- Ende der 90er Jahre komplette Einfliesung des Badezimmers und der bereits einige Jahre zuvor gekauften und installierten Badewanne, zusätzliche Panel-Verkleidung einer Badezimmerwand. Auch hier konnte ich bislang keine Genehmigung der Gemeinde finden.Nun zu den Forderungen des Vermieters:
(Vorab freue ich mich natürlich, dass wir weder tapezieren noch Dübellöcher und sonstiges schließen müssen. Man will ja nicht nur meckern)
- in allen Räumen Deckenplatten inklusive Viertelstableisten entfernen
- Korkboden in der gesamten Wohnung entfernen
- Laminat in der Küche entfernen
- Styroporplatten hinter den Heizungen entfernen (das ist so ohne weiteres nicht möglich, weil man da nicht rankommt und dafür die Heizkörper abbauen müsste)
- Holzdecken und Wandpanele (Bad, Flur) entfernen
- Türverkleidung im Flur entfernen
- Fliesen im Bad entfernen, da die Wanne ausgetauscht werden müsse und wir keine Ersatzfliesen liefern könnenIhre Aussage war übrigens zusammengefasst folgende: Wir müssen hier eh nochmal rein und alles neu machen. Das Gasgerät im Keller verfügt ja noch nicht mal über eine Wärmerückführung.
Auf meine Frage, warum wir dann überhaupt irgendwas machen müssten, wenn eh alles raus soll und neu gemacht werden müsse, meinte sie, dass das ja die Gemeinde noch zusätzliches Geld kosten würde.Im übrigen gab es zwei Bekannte, die starkes Interesse an der Anmietung der Wohnung hatten und diese so wie sie ist gerne übernommen hätten. Die wurden aber ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Das nur am Rande – ich weiß, dass ich keinen Anspruch darauf habe, dass ein von mir präsentierter potenzieller Mieter akzeptiert werden muss.
Bei ihrem Besuch legte mir die Dame das Wohnungsvorabnahme-Protokoll in den Mieträumlichkeiten vor. Nachdem ich darum bat, das Protokoll erst prüfen zu wollen, wurde sie sehr ungehalten und pampte mich an, dass ich mit meiner Unterschrift lediglich bestätigen würde, das Protokoll zur Kenntnis genommen zu haben. Da ich (ziemlich perplex und emotional nach dem gerade erst eingetretenen Todesfall - blöd blöd blöd - ja, ich weiß: Vorher lesen, dann unterschreiben :() das nicht nachgeprüft habe, unterschrieb ich. Inzwischen habe ich diese Unterschrift widerrufen, da sie m.E. rechtswidrig zustande gekommen ist. Mein Mann kann die falsche Aussage der Vermieterin bestätigen, außerdem ist eine Unterschrift in den Mieträumen nach Aussage einer Anwältin wohl auch nicht verbindlich.
Nun zu meinen Fragen:
1. Welche der geforderten Arbeiten muss ich – auch angesichts es DDR-Mietvertrages wirklich durchführen?
2. Hat die Tatsache, dass der Vermieter alles neu machen will Einfluss auf die von mir verlangen Arbeiten?
3. Habe ich das Recht auf Mietakteneinsicht? Immerhin fehlen mir möglicherweise Genehmigungen, die unter Umständen dem Vermieter vorliegen könnten. Meine Eltern kann ich ja leider nicht mehr fragen.
4. Letzte Frage – die ist auch etwas emotional begründet (zu gut Deutsch: Ich bin tierisch angepisst!)
Bei ihrem „Besuch“ hat sich die Dame unmöglich verhalten. Kein nettes Wort, einfach an irgendwelchen Tapeten rumgerissen mit den Worten „Das muss hier aber auch alles weg.“ Und einfach ein Verhalten, was jeglichen Anstands entbehrt. Außerdem - hmmm - darf man einfach in noch angemieteten Wohnungen an den Tapeten rumreißen? Vielleicht (mal theoretisch), will ich ja da wohnen bleiben.
Kann ich sie für ihre Falschaussage, was das Unterschreiben des Vorabnahme-Protokolls angeht, irgendwie rechtlich drankriegen? Immerhin hat sie klar und deutlich betont, dass die Unterschrift lediglich der Kenntnisnahme und nicht der Verpflichtung, gewisse Arbeiten auszuführen, dient.Schon mal Entschuldigung für den langen Text und Danke im Voraus für die Hilfe!
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