Guten Morgen,
ich habe eine Frage zu möglichen Klauseln in Untermietverträgen.
Ich werde eine Wohnung als Hauptmieter anmieten und an 2 Bekannte jeweils ein Zimmer untervermieten.
Diese Bekannten haben beide eine Privatinsolvenz laufen.
Meine Frage ist nun, kann ich in den Mietvertrag eine zusätzliche Klausel mit einbauen, welche besagt,
dass eventuelle zukünftige Mietrückstände der beiden per Ratenzahlung an mich abzuleisten sind ohne in das Insolvenzverfahren zu rutschen?
Ich möchte mich gerne absichern und erfahren welche Möglichkeiten ich habe.
Vielen Dank