Beiträge von Erna Pe

    Hallo,
    mir ist schon bewusst, dass ich hier ein Risiko eingehe, allerdings ist festgelegt dass die Mietzahlung der beiden vom Jobcenter direkt an mich überwiesen wird, daher geht es eher um einen zukünftigen Notfall.
    Ich habe gelesen, dass in Fällen, bei welchen das Mietverhältis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingegangen wird,
    der Vermieter ein Recht auf Umwandlung der Forderungen in Massenverbindlichkeiten hat, die vorangig beglichen werden.

    Könnte ich in der Zusatzklausel im Untermietvertrag eventuell darauf bestehen?

    Guten Morgen,

    ich habe eine Frage zu möglichen Klauseln in Untermietverträgen.

    Ich werde eine Wohnung als Hauptmieter anmieten und an 2 Bekannte jeweils ein Zimmer untervermieten.
    Diese Bekannten haben beide eine Privatinsolvenz laufen.

    Meine Frage ist nun, kann ich in den Mietvertrag eine zusätzliche Klausel mit einbauen, welche besagt,
    dass eventuelle zukünftige Mietrückstände der beiden per Ratenzahlung an mich abzuleisten sind ohne in das Insolvenzverfahren zu rutschen?

    Ich möchte mich gerne absichern und erfahren welche Möglichkeiten ich habe.

    Vielen Dank

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