Hilfe!!! Bitte dringend um Antworten

  • Hallo zusammen.

    Habe da mal ne Frage. Ich hoffe ihr könnt mir Helfen oder gute Tipps geben.

    Mein Freund und ich wohnen seit 01.06.2009 hier in der Wohnung.
    Da wir aber nun gerne in eine andere Wohnung umziehen wollen, haben wir die Kündigung am 12.11.2010 abgegeben. Bei der Vermieterin. Bzw. mein Freund war schon 1 Tag vorher bei ihr, wollte mit ihr sprechen, sie "darauf vorbereiten", aber unsere Vermieterin ist ziemlich laut geworden..
    Auf jeden Fall, ist unsere Kü-Frist ja 3 Monate. Jetzt hat die Frau (sie ist schon etwas älter, sehr konservativ und selbst unsere Nachbarn sagen, dass sie bisschen nen Sprung in der Schüssel hat) das auf dem Mietvertrag steht "nicht vor 2 Jahre" . Das hat sie allerdings von Hand darauf geschrieben. Ist das rechtens? Kann sie uns 2 Jahre hier drin behalten, bzw. müssen wir die Miete für hier weiter bezahlen wenn wir zum 1.3. ausziehen? Der Mietvertrag ist etwas veraltet. Die Makler sagten uns, das es nichtig wäre, aber die Vermieterin droht uns, dass wir trotzdem bezahlen müssen. Wir haben leider noch kein Nachmieter. Wenn wir keinen finden sollten, würden wir eben gerne fristgerecht zum 01.3. ausziehen.
    Wir haben schon einige Freunde und bekannte gefragt, aber keiner weiß eben wirklich wie die Rechtslage ist.
    Bitte um Antworten, würde mich sehr freuen!

    Danke

  • Ihr wohnt aber nicht bei der selben Frau wie wir?? :D klingt ziemlich ähnlich... ältere Frau, die ausfällig wird, per Hand in Verträgen rummalt und alles tut um bei Mietern und in der gesamten Nachbarschaft nich gemocht zu werden...

    Aber ich denke, wenn ihr einen Zeitmietvertrag oder einen Kündigungsausschluss für 2 Jahre unterschrieben habt, wird das echt schwer da drum rum zu kommen.

    Lasst euch dringend von jemandem beraten der sich auskennt, ob die Klausel ev. hinfällig ist (das liegt ja schon oft im Wortlaut). Zum Beispiel Mieterbund, der ist auch nicht teuer.

    Tut mir echt so leid für euch, wir haben ja auch so ein Theater mit solch einer Vermieterin, dass wir jetzt dann ausziehen werden (siehe ein Thema weiter unten)... auch wenn ich euch jetzt nicht viel weiter helfen konnte, liebe Grüße

  • Hallo zusammen.

    das auf dem Mietvertrag steht "nicht vor 2 Jahre" . Das hat sie allerdings von Hand darauf geschrieben.

    Dieser Satz ist kein gültiger Kündigungsausschluss. Wenn da wirklich nicht mehr steht, dann könnt ihr ganz beruhigt zum 28.02.2011 ausziehen. Wie eine gültige Klausel aussehen müsste kann man hier nachlesen: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.
    Befristeter Kündigungsausschluß:

    Die Klausel in einem Wohnraummietvertrag:

    "Das Mietverhältnis beginnt am 1. Juni 2010. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, die für beide Vertragsteile verbindlich ist, gekündigt werden, jedoch erstmals zum 31.5.2013.", ist wirksam. AG Schöneberg, Urteil vom 30. November 1998, Az: 108 C 325/98; MM 1999, 213-215

    Auch müsste bei einem gültigen Kündigungsausschluss zu lesen sein, dass der für Mieter und Vermieter gilt.

    Also, wenn nur der eine Satz dort steht, dann hat der keinen Einfluss darauf, dass ihr am 28.02. die letzte Schicht dort macht.

  • auf dem Mietvertrag steht "nicht vor 2 Jahre".


    Das kann keine rechtsgültige Vereinbarung sein. Also: am 28.02.2011 (nicht 01.03.2011) endet Eure Mietzahlungspflicht.

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