Nebenkostenabrechnung zu spät?

  • Ich habe meine Nebenkostenabrechnung 2014 am 19.1.2016 erhalten. Begründung des Vermieters: er habe die Heizkostenabrechnung vom Verwalter erst am 17.12.15 erhalten (Nachweis darüber liegt vor). Ich weiß nicht, wie die rechtliche Lage ist. Hatte er nicht genug Zeit, die Abrechnung zu prüfen, zu erstellen und mir bis zum 31.12.15 zukommen zu lassen? Muss ich die Nachforderung bezahlen?

  • Ich habe meine Nebenkostenabrechnung 2014 am 19.1.2016 erhalten. Begründung des Vermieters: er habe die Heizkostenabrechnung vom Verwalter erst am 17.12.15 erhalten (Nachweis darüber liegt vor). Ich weiß nicht, wie die rechtliche Lage ist. Hatte er nicht genug Zeit, die Abrechnung zu prüfen, zu erstellen und mir bis zum 31.12.15 zukommen zu lassen? Muss ich die Nachforderung bezahlen?

    Nein! Es ist die Pflicht des Vermieters für eine rechtzeitige Zustellung der Abrechnung zu sorgen.
    Ausnahmen gibt es nur in den seltensten Fällen. Schlamperei des Verwalters ist kein Grund.

  • Hallo jbou,

    weshalb hatte der Teufel seine Grossmutter erschossen? Sie hatte keine Ausrede.
    Also, kurz: Evtl. Nachzahlungsforderungen des VM sind seit dem 01.01.2016 verfristet.

    PS: Nach dem 17.12. hatte der VM doch noch ausreichend Zeit - schön für Dich.;)

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (7. Februar 2016 um 18:41)

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