Beiträge von jbou

    Ich habe meine Nebenkostenabrechnung 2014 am 19.1.2016 erhalten. Begründung des Vermieters: er habe die Heizkostenabrechnung vom Verwalter erst am 17.12.15 erhalten (Nachweis darüber liegt vor). Ich weiß nicht, wie die rechtliche Lage ist. Hatte er nicht genug Zeit, die Abrechnung zu prüfen, zu erstellen und mir bis zum 31.12.15 zukommen zu lassen? Muss ich die Nachforderung bezahlen?

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