Vermieter erstellt skurrile Liste mit angeblichen Kosten nach Auszug

  • Als die möblierte Wohnung Ende September vom Mieter an den Vermieter übergeben wurde, bemängelte der Vermieter zunächst nichts. Die Erstellung eines Übergabeprotokolls verweigerte der Vermieter.

    Erst einen Monat nach der Übergabe erhielt der Mieter ein Schreiben in dem der Vermieter folgende Sachverhalte bemängelte und behauptete, dass er diese reparieren musste. (Es wurde nur erwähnt was es gekostet hätte, Nachweise wurden keine erbracht)

    - Die Kosten für Schreinerarbeiten wegen beschädigter Fußleisten (Hierzu bezieht sich der Vermieter auf einen Kostenvoranschlag) (ca 400 Euro)

    - Reinigung der Wohnung aufgrund von Spinnweben (Anm. Die Wohnung wurde unter Zeugen gründlich gereinigt übergeben) (40 Euro)

    - Eine Matratze musste ausgetauscht werden, weil sie nach den 5 Monaten, die der Mieter drinnen gewohnt hat, stark abgenutzt sei. (Anm. Die Matratze war bereits beim Einzug in diesem Zustand und wurde vom Mieter nie genutzt. Auch hierfür gibt es Zeugen) (300 Euro)

    - Die Matratze musste von einem Transportunternehmen geliefert werden. Dieses Unternehmen stellte sich jedoch als das eigene Unternehmen vom Vermieter heraus. (Wie ist hier die rechtliche Grundlage? Darf er sich in solch einem Fall einfach selbst eine Rechnung erstellen?) (60 Euro)

    - Ein Kleiderschrank, der zur Wohnungseinrichtung gehört, musste vom Dachboden in die gemietete Wohnung getragen werden (ein Stockwerk tiefer). Dafür beauftragte er, laut seinen eigenen Aussagen, seine eigene Firma. (Anm. der Schrank stand bereits beim Einzug des Mieters auf dem Dachboden und wurde nicht ein mal von diesem angefasst) (ca. 60 Euro)

    - Die Birne einer Deckenbeleuchtung ist defekt (Streitwert 20 Euro laut Vermieter, jedoch kein vorliegender Nachweis)

    Insgesamt verlangt der Vermieter vom Mieter nun einen Schadensersatz von ca 1000 Euro. Diesen fordert er bereits mit Hilfe eines Anwaltes ein. Was mich an und für sich schön stark überrascht, dass ein Anwalt sich auf so was einlässt.

    Was haltet ihr von diesen Punkten? Find ich diese Punkte als einziges so abstrus? Was würdet ihr tun und wie schätzt ihr die Situation ein?

    Vielen Dank schon mal für die Antworten. :)

    Liebe Grüße
    Cetrota

    Einmal editiert, zuletzt von Cetrota21 (6. Februar 2016 um 22:36)

  • Ein Übergabeprotokoll muß nicht erstellt werden.
    Wenn bei der Übergabe nichts bemängelt wurde, gilt das.
    Später können nur verdeckte Mängel reklamiert werden.

    Die angeführten Mängel erfüllen meiner Ansicht nach diesen Tatbestand nicht.
    Nehmen Sie die Drohgebärde des Anwaltes nicht ernst. Er wird schließlich dafür bezahlt, den Forderungen seines Mandanten Nachdruck zu verleihen.
    Rechtlich verbindlich ist das jedoch nicht.

  • Ich schliesse mich meinem Vorschreiber an. Die Fakten scheinen ja offensichtlich zu sein. Weder dem Anwalt noch dem Mandanten würde ich antworten, sondern bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Verdacht des Betrugs nach § 263 StGB erstatten.
    Manche "Rechts"anwälte scheinen sich wohl für nichts zu schade zu sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (7. Februar 2016 um 13:42)

  • Mal langsam. Einerseits, richtig, eine Übergabeprotokoll, ist nicht verpflichtend. Andererseits ist entlässt dich das fehlen eines solchen Protokolls, nicht aus der Pflicht eine ordnungsgemäße Wohnung zurückzugeben.
    Kurz gesagt, es hängt dann am Ende am Richter, was er für wie glaubhaft hält. Wenn im allgemeinen Rechnungen, Angebote usw. vorliegen, dann gehen Richter da schon mit, auch ohne Protokolle.
    Das kommt dann natürlich immer auf den Einzelfall/Zeugen usw. an. Beschädigte Fußleisten die durch eine Tischlerei repariert wurden, gehören zBsp. zu so einem Punkt der sicher durchsetzbar ist, bei einer Matratze würde ich das eher als schwierig einschätzen.
    Kurz und gut, würde ich mich da versuchen gütlich zu einigen.

  • Hallo,

    ich sehe das ähnlich, wie AJ1900. Wenn die Fußleiste tatsächlich beschädigt ist, dann bist du in dem Fall schadenersatzpflichtig. Die Höhe des Schadens (400 Euro) ist natürlich fraglich, aber ich weiß nicht, wie die Fußleiste heute aussieht und wie sie aussah, als du eingezogen bist. Der Vermieter hat keinen Anspruch, dass es hinterher besser ist als vorher.

    Die andere Sachen würde ich als "netter Versuch" abtun. Matratze, irgendwelche Möbelschleppereien, das ist lächerlich.

    Von dem Anwalt würde ich mich nicht einschüchtern lassen.

    Gruß
    H H

  • Zitat

    Wenn im allgemeinen Rechnungen, Angebote usw. vorliegen, dann gehen Richter da schon mit, auch ohne Protokolle.

    Aber nur, wenn die "Formalitäten" eingehalten worden sind. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.

    Bevor ein Vermieter überhaupt irgend einen Schadenersatz fordern kann, muss der Mieter erst einmal aufgefordert werden, die Schäden selbst zu beseitigen, bzw. hierzu selbst Firmen zu beauftragen.
    Ist dies nicht geschehen, sind Kostenvoranschläge oder Rechnungen nichts wert.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Aber nur, wenn die "Formalitäten" eingehalten worden sind. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.

    Bevor ein Vermieter überhaupt irgend einen Schadenersatz fordern kann, muss der Mieter erst einmal aufgefordert werden, die Schäden selbst zu beseitigen, bzw. hierzu selbst Firmen zu beauftragen.
    Ist dies nicht geschehen, sind Kostenvoranschläge oder Rechnungen nichts wert.

    Das sehe ich auch so. In wieweit das passiert ist oder, nicht, vermag ich nicht einzuschätzen. Ich bezog mich eher auch den allgemein verbreiteten Irrtum der besagt, kein Übergabeprotokoll = kein Recht auch Beseitigung von Schäden, vereinfacht dargestellt.
    Davon mal abgesehen, sind die Formalien natürlich auch "geduldig". Verlassen würd ich mich darauf nicht.

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