Schlüssel ausgetauscht und in Rechnung gestellt

  • Hallo,

    ich würde gerne eure Meinung zu folgender Situation hören:

    Vermieter und Mieter treffen sich zur Übergabe der Mietwohnung an den Vermieter (Ende September). Der Mieter gibt alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel an den Vermieter zurück. Der Vermieter unterschreibt, dass er alle Schlüssel erhalten hat und fragt, ob der Mieter die Schlüssel hat nachmachen lassen. Der Mieter verneint dies (mündlich unter Zeugen). Anfang Oktober tauscht der Vermieter die Schlösser aus und stellt das Austauschen der Schlösser dem Mieter in Rechnung. Dies begründet er mit den Worten: "Sie haben sich geweigert mir Auskunft darüber zu geben, ob Sie noch Nachfertigungen der Schlüssel haben. Zum Schutz der neuen Mieter musste ich daher die Schlösser austauschen".

    Wäre super, wenn ihr zu dem Sachverhalt eure Meinung kundtun könntet und wie man bei so was vorgehen könnte.
    Liebe Grüße
    Cetrota

  • Hallo,

    ich kann mir nicht vorstellen, dass es wirklich genau so war, wie du schreibst. Er fragt, du sagst nein und das war's. Der Vermieter hat doch nicht ohne irgendeinen Grund das Schloss gewechselt.

    Wenn doch, dann hast du nichts zu befürchten.

    Gruß
    H H

  • Zitat

    Dies begründet er mit den Worten: "Sie haben sich geweigert mir Auskunft darüber zu geben, ob Sie noch Nachfertigungen der Schlüssel haben.

    Ich würde den Ball einfach wieder zurückspielen und den Vermieter nach dem Nachweis über die Verweigerung fragen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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