Verteilungsschlüssel 30%/70% trotz "Null" Zählereinheiten zuläsig?

  • Guten Abend Forum,

    ich habe nun das erste mal in meinem Leben eine Nebenkostenabrechnung erhalten für das Jahr 2014. Diese wurde durch die Hausverwaltungsgesellschaft erstellt und stützt sich, was die Heizungsverbräuche anbelangt, auf die Erfassungsinstrumente von TECHEM.

    Unsere Wohnung besitzt vier Heizkörper:
    Schlafzimmer
    Bad
    Wohnzimmer an der Innenwand zum Nachbarn
    Wohnzimmer an der Fensterfront


    Da wir sehr sparsam sind und darüberhinaus gerne kalt schlafen, zeigten sowohl der Heizeinheitenzähler im Schlafzimmer als auch der im Bad (innenliegend und durch die ständig offen stehenden Türen permanent ausreichend temperiert, also keinerlei Schimmelgefahr etc.) für die Abrechnungsperiode 2014 "Null" Einheiten an.

    Diese beiden Räume machen nun zusammen ca. 50% der Gesamtwohnfläche aus.

    Trotzdem werden auf der BKA 2014 30% der Heizkosten auf die Gesamtfläche von 62qm umgelegt, also verbrauchsunabhängig.
    Dies würde mich ja einleuchten, wenn die besagten Heizkostenzähler Einheiten erfasst hätten, doch in unserem Fall ist ja nachgewiesen, dass mit diesen beiden Heizkörpern NICHT geheizt wurde.

    Dürfen also die 30% flächenabhängigen Heizkosten auf die 62qm umgelegt werden und nicht nur auf die ca. 30qm tatsächlich (!) beheizte Fläche?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Grüße,
    Tobias

  • Die entstandenen Heizkosten werden grundsätzlich zu 30% nach Wohnfläche und 70% nach Verbrauch abgerechnet.

    Der Name besagt es bereits, das die 30% flächenabhängig berechnet werden. Ob die Heizkörper in Betrieb sind oder nicht spielt dabei keine Rolle. Es entstehen auch solche Kosten welche nicht verbrauchsabhängig sind.
    Z.B Emmissionsmessungen, Schornsteinprüfungen, Wartung der Heizanlage usw.

  • Hallo tocheos,
    für (genau!) welchen Zeitraum hast Du wann die Abrechnung bekommen?

    01.01.2014 - 31.12.2014

    Habe sie am 16.01.2016 auf Nachfrage erhalten, also eigentlich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.

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