Unrenovierte Wohnung renovieren?

  • Hallo erstmal!

    Ich stehe kurz vor dem Auszug meiner jetzigen Wohnung, ich wohne hier ungf. 7 Monate und ich habe die Wohnung unrenoviert übernommen.
    (alter Teppich, Wände mit Nägeln und an den Wänden kann man erkennen, dass Bilder dort angebracht worden sind)
    Im Vertrag steht, dass ich alle Räume neu streichen soll und in 2 der Räume einen neuen Boden verlegen soll.
    Wann das geschehen soll wurde im Übergabeprotokoll nicht festgelegt, jedoch im Mietvertrag steht "bei Einzug".
    Mit dem Vermieter habe ich das auch so besprochen gehabt, dass wir das auch nach dem Einzug erledigen können.
    Das habe ich noch nicht erledigt, da mir der Zustand der Wohnung noch zumutbar vorkam.
    Im Übergabeprotokoll wurde das alles so festgehalten, dass alle Räume in Ordnung sind.

    Laut Vertrag hat der Vermieter auch keine verpflichtungen irgendwelche Renovierungsarbeiten vor dem Einzug zu übernehmen.

    Nun die Frage ob ich das alles noch ereldigen muss, da ich mal gelesen habe, dass unrenovierte Wohnungen nicht renoviert werden müssen.

    Letztendlich wäre das eine Erleichterung für mich, da ich zur Zeit echt keine Kraft mehr für sowas habe. :(

  • Du hast dich vertraglich dazu verpflichtet, die Schönheitsreparaturen zu erledigen. Jetzt nach 7 Monaten fehlt dir die Kraft und mir das Verständnis für deine Vertragsbrüchigkeit.

  • Du hast dich vertraglich dazu verpflichtet, die Schönheitsreparaturen zu erledigen. Jetzt nach 7 Monaten fehlt dir die Kraft und mir das Verständnis für deine Vertragsbrüchigkeit.

    Wieso Vertragsbruch?
    Noch wohne ich hier und kann das alles erledigen.
    Ich wollte nur etwas nachfragen, weil ich mir unsicher war, da ich etwas anderes gelesen habe.
    Aber danke für deine Antwort :)

  • Grundlegend höre ich zum ersten mal das man im Mietvertrag dazu verdonnert wird eine Wohnung bei Einzug renovieren zu müssen und nen neuen Boden verlegen zu sollen !!! FRage mich eher warum der Vormieter die Wohnung so abgeben konnte. UNrenoviert übernommen heißt sonst auch unrenoviert ausziehen zu können. Grade bei der kurzen Mietdauer kann der VM ansich nichts verlangen...

    stell doch mal bitte die entsprechenden Seiten des Mietvertrages hier rein.

    So wie ich das sehe wird hier versucht eine ungültige Endrenovierungsklausel zu umgehen indem man dem Mieter die Renovierung bei Einzug aufzudrücken versucht... Netter Versuch ...

    https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen…mer-renovieren/

    Also egal was drin steht und du unterschrieben hast, das macht es noch lange nicht Gesetzeskonform.

    @ Mainschwimmer
    Erzähl den Leuten doch bitte nicht Vertag ist Vertrag, was dort steht gilt !! Dem ist eben nicht immer so, grade im Mietrecht !

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (6. Februar 2016 um 00:00)

  • Der Vermieter hatte vorher in der Wohnung gewohnt.

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  • Danke sehr für die Antwort.
    Ich dachte schon, dass ich zu egoistisch denke..
    Doch es sträubt sich in mir einfach, dass ich eine Wohnung, die ich ein paar Monate bewohnt habe, renovieren soll.
    Es ist für mich so, als ob ich ein kaputtes Auto repariere, einmal damit fahre und dann kostenlos zurückgebe. :eek:

    Hätte ich dort Jahre gewohnt wäre das kein Thema.

    Nun habe ich noch einen Absatz im Mietvertrag gesehen bezüglich der Schönheitsreperaturen. (Siehe Anhang)
    Ich kenne mich mit sowas leider nicht so gut aus, könnte mir das vielleicht einer Erklären? :)

    Bei 3. bedeutet das, dass ich erst in 3 Jahren(da Einzugsrenovierung nicht erfolgte) Schönheitsreperaturen machen soll?
    Oder auch jetzt schon einen Teil dazu zahlen muss, da bei 5. steht, dass ich ab 6 Monate 10-20% zahlen muss.
    Doch dann kommt mir wieder die Frage, ob das so wirklich geht, da die Räume eine größere Abnutzung schon vor dem Einzug hatten. :confused:

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  • Danke sehr für die Antwort.
    Ich dachte schon, dass ich zu egoistisch denke..
    Doch es sträubt sich in mir einfach, dass ich eine Wohnung, die ich ein paar Monate bewohnt habe, renovieren soll.
    Es ist für mich so, als ob ich ein kaputtes Auto repariere, einmal damit fahre und dann kostenlos zurückgebe. :eek:

    Hätte ich dort Jahre gewohnt wäre das kein Thema.

    Nun habe ich noch einen Absatz im Mietvertrag gesehen bezüglich der Schönheitsreperaturen. (Siehe Anhang)
    Ich kenne mich mit sowas leider nicht so gut aus, könnte mir das vielleicht einer Erklären? :)

    Bei 3. bedeutet das, dass ich erst in 3 Jahren(da Einzugsrenovierung nicht erfolgte) Schönheitsreperaturen machen soll?
    Oder auch jetzt schon einen Teil dazu zahlen muss, da bei 5. steht, dass ich ab 6 Monate 10-20% zahlen muss.
    Doch dann kommt mir wieder die Frage, ob das so wirklich geht, da die Räume eine größere Abnutzung schon vor dem Einzug hatten. :confused:

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    Hallo,

    Endrenovierungsklauseln im Mietvertrag sind nichtig! Starre Fristen bei den Schönheitsreparaturen sind nichtig! Quotenregelungen sind eh nicht anwendbar.

    Fakto, müsste die Wohnung besenrein übergeben werden, Farbige Wände sollten in gemäßigten Farbtönen überstrichen werden, Beschädigungen an der Mietsache vor Übergabe der Wohnung in Ordnung gebracht werden.

    Gruß

    BHShuber


  • Also egal was drin steht und du unterschrieben hast, das macht es noch lange nicht Gesetzeskonform.

    @ Mainschwimmer
    Erzähl den Leuten doch bitte nicht Vertag ist Vertrag, was dort steht gilt !! Dem ist eben nicht immer so, grade im Mietrecht !


    Quatsch! Ich denke, dass uns der TE wichtige Dinge verschweigt. Unter welchen Voraussetzungen hat er die Wohnung angemietet, gab es einen günstigen Mietpreis, oder andere Vergünstigungen? Dann sind nämlich solche Verträge durchaus üblich und legitim. Und auch oder gerade im Mietrecht sind Individualvereinbarungen gültig.

    Also, was war der Grund, warum @fischyblue solch einen Vertrag mit diesen Schönheitsreparaturenklauseln abgeschlossen hat

  • Lieber Mainschwimmer,

    Charakteristisches Merkmale einer Individualvereinbarungen ist das sie frei ausgehandelt wurden. Eine Vereinbarung, die den Mieter ohne Gegenleistung zum renovieren verpflichtet ist nie "frei ausgehandelt", da sie für eine Vertragspartei nur Nachteile, aber keine Vorteile enthält.

    Zweitens hat der BGH letztes Jahr in 3 Grundsatzentscheidung seine bisherige Rechtsprechung modifiziert und als neuen Leitsatz festgelegt, dass jede Klausel unwirksam ist, nachder de Mieter bei Rückgabe einen besseren Zustand schuldet, als als übernommen hat.

    In diesem konkreten Fall war die Wand zu Beginn unrenoviert. Wenn der TE streicht, gibt er renoviert zurück.
    Ergo macht die Klausel bumm.

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