Danke sehr für die Antwort.
Ich dachte schon, dass ich zu egoistisch denke..
Doch es sträubt sich in mir einfach, dass ich eine Wohnung, die ich ein paar Monate bewohnt habe, renovieren soll.
Es ist für mich so, als ob ich ein kaputtes Auto repariere, einmal damit fahre und dann kostenlos zurückgebe. :eek:
Hätte ich dort Jahre gewohnt wäre das kein Thema.
Nun habe ich noch einen Absatz im Mietvertrag gesehen bezüglich der Schönheitsreperaturen. (Siehe Anhang)
Ich kenne mich mit sowas leider nicht so gut aus, könnte mir das vielleicht einer Erklären? ![]()
Bei 3. bedeutet das, dass ich erst in 3 Jahren(da Einzugsrenovierung nicht erfolgte) Schönheitsreperaturen machen soll?
Oder auch jetzt schon einen Teil dazu zahlen muss, da bei 5. steht, dass ich ab 6 Monate 10-20% zahlen muss.
Doch dann kommt mir wieder die Frage, ob das so wirklich geht, da die Räume eine größere Abnutzung schon vor dem Einzug hatten. ![]()