Beiträge von fishyblue

    Danke sehr für die Antwort.
    Ich dachte schon, dass ich zu egoistisch denke..
    Doch es sträubt sich in mir einfach, dass ich eine Wohnung, die ich ein paar Monate bewohnt habe, renovieren soll.
    Es ist für mich so, als ob ich ein kaputtes Auto repariere, einmal damit fahre und dann kostenlos zurückgebe. :eek:

    Hätte ich dort Jahre gewohnt wäre das kein Thema.

    Nun habe ich noch einen Absatz im Mietvertrag gesehen bezüglich der Schönheitsreperaturen. (Siehe Anhang)
    Ich kenne mich mit sowas leider nicht so gut aus, könnte mir das vielleicht einer Erklären? :)

    Bei 3. bedeutet das, dass ich erst in 3 Jahren(da Einzugsrenovierung nicht erfolgte) Schönheitsreperaturen machen soll?
    Oder auch jetzt schon einen Teil dazu zahlen muss, da bei 5. steht, dass ich ab 6 Monate 10-20% zahlen muss.
    Doch dann kommt mir wieder die Frage, ob das so wirklich geht, da die Räume eine größere Abnutzung schon vor dem Einzug hatten. :confused:

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    Du hast dich vertraglich dazu verpflichtet, die Schönheitsreparaturen zu erledigen. Jetzt nach 7 Monaten fehlt dir die Kraft und mir das Verständnis für deine Vertragsbrüchigkeit.

    Wieso Vertragsbruch?
    Noch wohne ich hier und kann das alles erledigen.
    Ich wollte nur etwas nachfragen, weil ich mir unsicher war, da ich etwas anderes gelesen habe.
    Aber danke für deine Antwort :)

    Hallo erstmal!

    Ich stehe kurz vor dem Auszug meiner jetzigen Wohnung, ich wohne hier ungf. 7 Monate und ich habe die Wohnung unrenoviert übernommen.
    (alter Teppich, Wände mit Nägeln und an den Wänden kann man erkennen, dass Bilder dort angebracht worden sind)
    Im Vertrag steht, dass ich alle Räume neu streichen soll und in 2 der Räume einen neuen Boden verlegen soll.
    Wann das geschehen soll wurde im Übergabeprotokoll nicht festgelegt, jedoch im Mietvertrag steht "bei Einzug".
    Mit dem Vermieter habe ich das auch so besprochen gehabt, dass wir das auch nach dem Einzug erledigen können.
    Das habe ich noch nicht erledigt, da mir der Zustand der Wohnung noch zumutbar vorkam.
    Im Übergabeprotokoll wurde das alles so festgehalten, dass alle Räume in Ordnung sind.

    Laut Vertrag hat der Vermieter auch keine verpflichtungen irgendwelche Renovierungsarbeiten vor dem Einzug zu übernehmen.

    Nun die Frage ob ich das alles noch ereldigen muss, da ich mal gelesen habe, dass unrenovierte Wohnungen nicht renoviert werden müssen.

    Letztendlich wäre das eine Erleichterung für mich, da ich zur Zeit echt keine Kraft mehr für sowas habe. :(

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