Unwirksame Schönheitsreparatur Klausel?

  • Hallo liebe Forum Gemeinde,

    Ich bin neu hier und habe folgende Frage bzw. Sachverhalt.
    Meine Mutter hat ihren Mietvertrag fristgerecht gekündigt.
    Im Mietvertrag Paragraph 16 Absatz 4 steht folgendes, ich Kürze ab:
    Schönheitsreparaturen sind auszuführen......wenn erforderlich, "mindestens aber in der nachstehenden Zeitfolge".....dann kommt, 3 Jahre das und 5 Jahre das.
    Nach meinen Recherchen ist somit Absatz 4 unwirksam laut: BGH Urteil Vlll ZR 361/03.
    Als letztes in Absatz 4 steht folgendes:
    Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet , Dübeleinsätze zu entfernen, Löcher ordnungsgemäß und unkenntlich zu verschließen, etwa durchbohrte Kacheln durch gleichartige zu ersetzen.
    Laut BGH ZR 10/92, WuM 1993, 109 auch unwirksam.

    Die Wohnungsverwaltung hat versucht meiner Mutter die Renovierung der Wohnung, ich sage mal unterzujubeln.
    Der Mietvertrag ist 30 Jahre alt und somit weiß eine Mietverwaltung das meine Mutter keine Schönheitsreparaturen durchzuführen hat, weil Klausel unwirksam.
    Heute war eine SB der Verwaltung zum vorabnahme Termin in der Wohnung.
    Sie wollte gleich Fotos machen, das habe ich ihr untersagt.
    Nachdem ich ihr gesagt habe das ich mich auskenne und wir nicht renovieren werden, meinte Sie ja ist schon klar, sie machen nur alle Bohrlöcher zu......ich habe sie gestoppt und gesagt nein machen wir nicht weil.......sie meinte nach BGH Urteil Blabla müssen wir das machen....ich habe gesagt, nein und wenn sie das nicht akzeptieren verlassen Sie sofort die Wohnung.
    Das hat sie dann auch wutentbrannt gemacht.
    Offiziell hatten wir heute kein Termin, also habe ich auch ihre Arbeit nicht behindert.
    Gestern war offizieller Termin, den hat Sie aber kurzfristig auf heute gelegt, nur telefonisch, es gibt also keine Beweise.

    Nun meine Fragen:
    In zwei räumen waren Holzdecken verbaut, demnach sind in diesen Räumen mehr als 50 Bohrlöcher, muss ich die alle schließen (habe gelesen 40-50 Bohrlöcher pro Raum wäre zumutbar)?
    In zwei Räumen sind dunkelfarbige Wände, langt das wenn ich die nur einigermaßen Weiß streiche?
    Ich möchte mit der Verwaltung und dem Makler nicht mehr telefonieren oder Mail Kontakt, habe ich ein Recht auf nur schriftlichen Verkehr, sprich einfach auf Anrufe und E-Mails nicht reagieren?

    Eigentlich wollte ich eine einvernehmliche Lösung finden, alles ist ein geben und ein nehmen.....die wollen aber nur nehmen und jetzt mache ich denen das Leben so schwer es nur geht.
    Alle anderen Wohnungen im Haus sind nach Auszug komplett saniert worden, weil seit 1968 nichts gemacht wurde, so sieht die Wohnung meiner Mutter auch aus.

    Jetzt bin ich gespannt auf eure Antworten und Meinungen.

    Viele Grüße
    Bitas

  • Zitat

    In zwei räumen waren Holzdecken verbaut, demnach sind in diesen Räumen mehr als 50 Bohrlöcher, muss ich die alle schließen (habe gelesen 40-50 Bohrlöcher pro Raum wäre zumutbar)?


    Nach dem Rückbau der Decken sind die Dübel zu entfernen und die Löcher zu verschließen

    Zitat

    In zwei Räumen sind dunkelfarbige Wände, langt das wenn ich die nur einigermaßen Weiß streiche?


    Das reicht natürlich nicht, das Streichen muss fachgerecht erfolgen. Mal einfach drüberrollen o.ä. ist wirklich zu wenig.


  • In zwei räumen waren Holzdecken verbaut, demnach sind in diesen Räumen mehr als 50 Bohrlöcher, muss ich die alle schließen (habe gelesen 40-50 Bohrlöcher pro Raum wäre zumutbar)?


    Wenn Sie die Holzdecken selbst eingebaut haben, kann der Vermieter die Entfernung fordern. Dazu gehören natürlich auch alle damit verbundenen Beschädigungen. Ob hundert oder tausend Löcher spielt dabei keinerlei Rolle! Die restlichen 950 Löcher soll gefälligst mal der Vermieter schließen.

    Zitat

    In zwei Räumen sind dunkelfarbige Wände, langt das wenn ich die nur einigermaßen Weiß streiche?


    Streichen Sie diese in hellen Farben, weiß muß nicht sein, aber fachgerecht.

    Zitat

    Ich möchte mit der Verwaltung und dem Makler nicht mehr telefonieren oder Mail Kontakt, habe ich ein Recht auf nur schriftlichen Verkehr, sprich einfach auf Anrufe und E-Mails nicht reagieren?


    In Rechtsangelegenheiten ist ein schriftlicher Verkehr immer noch das Sicherste.

    Zitat

    Eigentlich wollte ich eine einvernehmliche Lösung finden, alles ist ein geben und ein nehmen.....die wollen aber nur nehmen und jetzt mache ich denen das Leben so schwer es nur geht.


    Den Eindruck verspüre ich allerdings nicht!

  • Danke für alle Antworten!

    Ich habe schon versucht eine Lösung anzubieten, die beiden Seiten was bringt.
    Habe z.B. Angeboten die Wohnung ab 12.Feb. für Handwerker zur Verfügung zu stellen, über einen halben Monat geschenkt.

    Ich gehöre oft nicht zu den diplomatischen Menschen (mein Fehler) wenn es ungerecht wird und ich finde es halt ungerecht eine Renovierung zu fordern obwohl klar ist das die Klauseln unwirksam sind.

    Was hätte ich tun sollen?
    Ich weiß zwar das ihr im Unrecht seit, aber weil ihr ne Wohnungsverwaltung seit gebe ich klein bei und renoviere?

  • Zitat

    Nachdem ich ihr gesagt habe das ich mich auskenne und wir nicht renovieren werden, meinte Sie ja ist schon klar, sie machen nur alle Bohrlöcher zu

    Ich verstehe hier das Problem gar nicht. Die Bohrlöcher (wenn es wirklich 50 Stück sind) dürften unter Umständen einfach zu viel sein.
    Die Vermieterin verlangt doch nur das Verschließen der Bohrlöcher, richtig?

    Das die dunklen Wände hell gestrichen werden müssen, ist auch klar.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    es tut mir leid, aber wenn ich das lese, dann frage ich mich, wie alt du bist.

    Der Vermieter bietet an, du solltest lediglich die Dübellöcher zumachen und du schmeißt ihn aus der Wohnung. Wo ist denn da die von dir gepriesene Kompromissbereitschaft?
    Dass ihr zwei Wochen eher auszieht, ist doch ein Witz, weißt du was heute Handwerker kosten?

    Jetzt läuft es darauf hinaus, dass ihr die Löcher, die durch den Rückbau der Holzdecke bleiben schließen und die braunen Wände malen müsst. Dann hoffe ich für euch, dass die Türrahmen keine Beschädigungen haben.

    Mache denen das Leben ruhig so schwer, wie du nur kannst (wie man in den Wald ruft, so schallt es hinaus). Menschen die meinen ihre Rechte zu kennen, sollten ihre Pflichten nicht vergessen.

    Und, wenn in der Wohnung deiner Mutter seit 30 Jahren nichts mehr gemacht wurde, liegt es doch eher an deiner Mutter, als an der Verwaltung!!

    Gruß
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

  • Was hätte ich tun sollen?
    Ich weiß zwar das ihr im Unrecht seit, aber weil ihr ne Wohnungsverwaltung seit gebe ich klein bei und renoviere?


    Ich würde einfach die eigentlich klaren Reparaturen von Beschädigungen einfach nur sauber erledigen, und mich ansonsten eben auch an Vertrag und Rechtslage halten?
    Soweit wie du geschrieben hast, hat bislang doch auch keiner was anderes verlangt?
    Sprich Einbauten die ihr selbst gemacht habt, ohne Zustimmung, müssen eben fachgerecht zurückgebaut werden, dunkle Farben müssen ebenso fachgerecht überstrichen werden, usw.
    Ansonsten ist deine Aussage von wegen, nichts telefonisch usw. doch nur Kikifax. Wenn es dir damit besser geht, mach es halt so, ändert aber an der Sachlage auch nichts.
    Nur mal nebenbei, es ist schon leicht bizarr bei einer Vorabnahme ernsthaft BGH Urteile zu Borhlöchern zu zitieren. Du hättest auch einfach sagen können, wir machen gar nichts, und wohnen die Hütte nur runter. Wo das ein Versuch sein soll, einen Interessenausgleich/Lösung zu finden, erschließt sich mir nicht so ganz?

  • Danke für alle Antworten!

    Ich habe schon versucht eine Lösung anzubieten, die beiden Seiten was bringt.
    Habe z.B. Angeboten die Wohnung ab 12.Feb. für Handwerker zur Verfügung zu stellen, über einen halben Monat geschenkt.

    Ich gehöre oft nicht zu den diplomatischen Menschen (mein Fehler) wenn es ungerecht wird und ich finde es halt ungerecht eine Renovierung zu fordern obwohl klar ist das die Klauseln unwirksam sind.

    Was hätte ich tun sollen?
    Ich weiß zwar das ihr im Unrecht seit, aber weil ihr ne Wohnungsverwaltung seit gebe ich klein bei und renoviere?

    Hallo,

    das geht auch schon aus dem Eingangspost hervor, dass du die Einvernehmlichkeit ein wenig in deine Richtung verschoben siehst, deine Diplomatie scheint auch nur eine Richtung zu kennen wie mir scheint.

    Wieder einmal werden sich dann wie schon so oft, Anwälte eine goldene Nase verdienen und ein vorsitzender Richter einen Spruch verkünden müssen, so ist´s Recht, eine klassische Spiegelung der Mentalität unserer Gesellschaft, da kann man drauf bestehen!

    Gruß

    BHShuber

  • OK ihr habt recht!
    Es gibt zu der Geschichte auch eine Vorgeschichte und da war ich schon Diplomatisch, aber egal.
    Die haben eine Renovierung verlangt obwohl diese BGH Urteile bestehen und die Wissen das auch.
    Erst als die gemerkt haben das ich mich auskenne, sind sie bisschen zurück gerudert, ich finde so ein verhalten asozial.
    Dann werde ich stur, was keinem weiter hilft, mein Fehler.
    Ich habe die Angelegenheit an meiner Bruder abgegeben.

    Danke für eure ehrliche Meinung.

    Grüße
    Bitas

  • OK ihr habt recht!
    Es gibt zu der Geschichte auch eine Vorgeschichte und da war ich schon Diplomatisch, aber egal.
    Die haben eine Renovierung verlangt obwohl diese BGH Urteile bestehen und die Wissen das auch.

    Versuch ist nicht strafbar.:rolleyes:
    Unstreitige Beschädigungen nicht zu reparieren kosten hingegen, aller wahrscheinlichkeit nach, dein Geld.
    Ansonsten sicher einer weise Entscheidung von dir das deinem Bruder zu übergeben. Putscht euch bloß nicht so hoch, sondern bleibt cool.:cool:

  • OK ihr habt recht!
    Es gibt zu der Geschichte auch eine Vorgeschichte und da war ich schon Diplomatisch, aber egal.
    Die haben eine Renovierung verlangt obwohl diese BGH Urteile bestehen und die Wissen das auch.
    Erst als die gemerkt haben das ich mich auskenne, sind sie bisschen zurück gerudert, ich finde so ein verhalten asozial.
    Dann werde ich stur, was keinem weiter hilft, mein Fehler.
    Ich habe die Angelegenheit an meiner Bruder abgegeben.

    Danke für eure ehrliche Meinung.

    Grüße
    Bitas

    Hallo,

    bitteschön, gern geschehen, die Angelegenheit abzugeben halte ich für einen guten Weg, wenn jeder einen Schritt zurück geht und einen halben aufeinander zu, dann klappt´s meist auch.

    Alles Gute, das wird schon.

    Gruß

    BHShuber

  • Mein Bruder ist Schadenregulierer bei einer Versicherung und total cool.
    Ich bin Immobilienkaufmann und total uncool :cool:..... zumindest Momentan.
    Das wir was machen müssen war und ist mir schon bewusst und meine Eltern haben natürlich in den 30 Jahre öfter renoviert.
    Ich schreibe dann mal wie sie Story weitergeht, ohne mich.

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