Hallo liebe Forum Gemeinde,
Ich bin neu hier und habe folgende Frage bzw. Sachverhalt.
Meine Mutter hat ihren Mietvertrag fristgerecht gekündigt.
Im Mietvertrag Paragraph 16 Absatz 4 steht folgendes, ich Kürze ab:
Schönheitsreparaturen sind auszuführen......wenn erforderlich, "mindestens aber in der nachstehenden Zeitfolge".....dann kommt, 3 Jahre das und 5 Jahre das.
Nach meinen Recherchen ist somit Absatz 4 unwirksam laut: BGH Urteil Vlll ZR 361/03.
Als letztes in Absatz 4 steht folgendes:
Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet , Dübeleinsätze zu entfernen, Löcher ordnungsgemäß und unkenntlich zu verschließen, etwa durchbohrte Kacheln durch gleichartige zu ersetzen.
Laut BGH ZR 10/92, WuM 1993, 109 auch unwirksam.
Die Wohnungsverwaltung hat versucht meiner Mutter die Renovierung der Wohnung, ich sage mal unterzujubeln.
Der Mietvertrag ist 30 Jahre alt und somit weiß eine Mietverwaltung das meine Mutter keine Schönheitsreparaturen durchzuführen hat, weil Klausel unwirksam.
Heute war eine SB der Verwaltung zum vorabnahme Termin in der Wohnung.
Sie wollte gleich Fotos machen, das habe ich ihr untersagt.
Nachdem ich ihr gesagt habe das ich mich auskenne und wir nicht renovieren werden, meinte Sie ja ist schon klar, sie machen nur alle Bohrlöcher zu......ich habe sie gestoppt und gesagt nein machen wir nicht weil.......sie meinte nach BGH Urteil Blabla müssen wir das machen....ich habe gesagt, nein und wenn sie das nicht akzeptieren verlassen Sie sofort die Wohnung.
Das hat sie dann auch wutentbrannt gemacht.
Offiziell hatten wir heute kein Termin, also habe ich auch ihre Arbeit nicht behindert.
Gestern war offizieller Termin, den hat Sie aber kurzfristig auf heute gelegt, nur telefonisch, es gibt also keine Beweise.
Nun meine Fragen:
In zwei räumen waren Holzdecken verbaut, demnach sind in diesen Räumen mehr als 50 Bohrlöcher, muss ich die alle schließen (habe gelesen 40-50 Bohrlöcher pro Raum wäre zumutbar)?
In zwei Räumen sind dunkelfarbige Wände, langt das wenn ich die nur einigermaßen Weiß streiche?
Ich möchte mit der Verwaltung und dem Makler nicht mehr telefonieren oder Mail Kontakt, habe ich ein Recht auf nur schriftlichen Verkehr, sprich einfach auf Anrufe und E-Mails nicht reagieren?
Eigentlich wollte ich eine einvernehmliche Lösung finden, alles ist ein geben und ein nehmen.....die wollen aber nur nehmen und jetzt mache ich denen das Leben so schwer es nur geht.
Alle anderen Wohnungen im Haus sind nach Auszug komplett saniert worden, weil seit 1968 nichts gemacht wurde, so sieht die Wohnung meiner Mutter auch aus.
Jetzt bin ich gespannt auf eure Antworten und Meinungen.
Viele Grüße
Bitas