Hallo,
hoffe sehr auf Eure Hilfe und Rat.
Wir haben neue Wohnung angemietet und unsere mit einer Frist von 3 Monaten im Dezember 2015 gekündigt. Ein Monat nach Eingang unserere Kündiung hat der Vermieter erste heute geantwortet und mitgeteilt, dass bei unserem Mietvertrag die Kündigung erst in 12 Monaten möglich ist und somit bestätigt er erst die Kündigung zum 31.01.2017.
Habe leider im Netz nun auch erst gelesen, dass bei alten Mietverrägen diese alten Kündigungsfristen noch Ihre Gültigkeitn haben.
Gibt es denn wirklich keine Möglichkeit aus dem Mietvertrag mit der akutell geltenden Kündigungsfrist rauszukommen?
Für Ihre Antwort im Voraus dankbar
Droni
Inhalt unseres Mitvertrages:
§2 Mietzeit
1. Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt auf mindestens ein Jahr
2. Das Mietverhältnis beginnt mit dem 01.02.2001
3. Das Mietverhältnis endet am 31.01.2002
4. Wird es nicht spätestens mit einer Frist von sechs Monaten durch den Mieter bzw. unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist durch den Vermieter vor Ablauf der Mietzeit gekündigt, verlängert es sich jeweils um ein Jahr.
5. Setz der Mieter den Gebrauch der Mieträume nach Ablauf der Mietzeit fort, so verlängert sich das Mietverhältnis abweichend von §568 nicht.
6. Für die ordentlichen und außerordentlichen Kündigungsrechte des Mieters und des Vermieters gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere kann der Vermieter fristlos kündigen bei Zahlungsrückstand, vertragswidrigem Gebrauch, unbefugter Überlassung an Dritte und Nichteinhaltung der Hausgemeinschaftsordnung.