Beiträge von ktn

    Hallo liebe Community,

    folgender hypothetischer Fall:

    Bei der Wohnungsbesichtigung zur Anmietung einer Wohnung, die an einer viel befahrenen Straße in einer Großstadt liegt, gibt der Verwalter an, dass mit Einzug die Fenster gegen Schallschutzfenster ausgetauscht werden. Es kommt zur Unterzeichnung. Die Schallschutzmaßnahme wird ausgeführt, aber schlampig. So werden auch die Rolladenkästen erneuert, dabei aber die Verputzung entfernt und durch eine einfache Plastikschiene ersetzt und auch sonst keine Schallschutzmaßnahme am Rollladenkasten durchgeführt. Es wird angekündigt, dass dies behoben wird, aber nach einem Jahr ist immer noch nichts gemacht. Zusätzlich sind die Fensterbereiche den ganzen Zeitraum über nicht vollständig fertig gestellt, notwendige Malerarbeiten nicht durchgeführt. Durch den Fensteraustausch befinden sich zusätzlich deutliche. schwarze Fingerabdrucksspuren an der vorher (Mieterwechsel) frisch gestrichenen Wand. Baustellenflair. Nach einem Jahr reißt dem Mieter der Geduldsfaden und er macht Mietminderung geltend. Der Vermieter bezeichnet dies als Mietschulden und pocht auf die "volle Miete". Wie ist die Rechtslage?

    Selber Mietvertrag, andere Seite der Wohnung: kurze Zeit nach Einzug wird der Mieter im Wohnzimmerbereich, der eigentlich von der Straße abgewandt liegt, von zwar leisen aber seltsamen und nervigen Brummgeräuschen gestört (100Hz). Diese treten gehäuft und nachhaltig (über einen großen Teil des Tages, gerne abends und nachts) im Sommer auf, teilweise ist der Aufenthalt im Wohnzimmer unerträglich. Bei der Ursachenerforschung erfährt der Mieter von Nachbarn, dass die Vormieter das Problem auch hatten und vermutlich genau deswegen ausgezogen sind, da die Ursache nie gefunden werden konnte. Inzwischen ist zum Glück (nach langen Nachforschungen!) die Ursache gefunden (durch den Mieter übrigens, der Vermieter hatte hier keine Veranlassung, sich an der Suche zu beteiligen) und konnte abgestellt werden. Kann der Mieter nachträglich Schadenersatz verlangen? Der Wohnungskomfort war immerhin über einen sehr langen Zeitraum stark eingeschränkt. Und der Vermieter hatte diesen offensichtlichen Mangel bei Mietvertragsunterzeichnung nicht offen gelegt. Wie ist die Rechtslage?

    Besten Dank!

    Mein ehemaliger Vermieter möchte von der Kaution Schäden abziehen. Ausgangslage vor Einzug: Es war keine Küche vorhanden, weshalb die Wohnung eigentlich nicht in Frage gekommen wäre. Der Vermieter hat selbst angeboten, eine Küche einzubauen und hat die angebotene Miete etwas erhöht.

    Nun nach dem Auszug möchte der Vermieter die Kaution nicht in voller Höhe zurückzahlen.

    1. Beanstandung: Der Herd würde übermäßig abgenutzt sein. Kommentar dazu: Der Herd wurde ganz normal benutzt. Das Modell ist eher minderwertig der Marke "roste gern" (Platten). Der Herd wurde gereinigt, sieht aber natürlich nicht mehr aus wie im Originalzustand, was anhand der Qualität auch gar nicht möglich ist. Unser Herd in der Hauptwohnung (AEG) sieht nach 14 Jahren noch wesentlich besser aus, der wird auch nicht anders benutzt. Aber ist eben ein Markenherd...

    2. Beanstandung: Bereits kurz nach dem Einbau der Küche hoben sich die Dichtungen um das Spülbecken und die Dichtungen der Arbeitsplatte zur Wand ab, sodass Wasser eindringen konnte. Der Vermieter wurde mehrmals darauf aufmerksam gemacht, hatte aber keine andere Antwort darauf übrig, als einen Vortrag über "trocken wischen" zu halten. Beim arbeiten in der Küche setzten wir die nicht unter Wasser, aber Wasser kommt nun mal zwangsläufig mit den Dichtungen in Kontakt, worauf an den Stellen, wo die Dichtungen nicht das tun, was sie sollen, Wasser eindringt. Nach dem Auszug fällt dem Vermieter nun ein, dass die Arbeitsplatte ausgetauscht werden muss, weil sie defekt sei. Die Aufwände dafür will er komplett von der Kaution abziehen.

    Unnötig zu sagen, was ich davon halte. Nun habe ich eigentlich keine Lust auf Konfrontation, nur der Vermieter ist, sagen wir mal verhandlungsunfähig. Mein Angebot, sich zu einigen, wies der Vermieter zurück, er will die vollen Kosten für die Arbeitsplatte (inkl. Handwerkerrechnungen) erstattet haben. Was der Vermieter für die "Herdabnutzung" (warum auch immer er dachte, das wäre nur ein rudimentär benutztes Ausstellungsstück) haben will, steht noch in den Sternen.

    Was wäre denn eine korrekte Vorgehensweise? Rechtschutz aktivieren? Reden mit dem Vermieter ist ja eher nicht...

    Noch ein Nachtrag: Ich gehe davon aus, dass der Vermieter jetzt eine Fachfirma holen wird. Der Originaleinbau der Küche war eher "unter der Hand". Daher auch die "Qualität" der Dichtungen und daher auch keine Instandsetzung, kurz nach Einbau davon gehe ich mal aus.


    Vielen Dank mal im voraus für jegliche Hinweise und Tipps.

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