Das ist ein langer und etwas komplizierter Titel, aber es beschreibt die Tatsache. Mein Vermieter hat mir gestern eine Email gesendet, das er seit 2013 sich bei dem Betrag der Kaltmiete geirrt hat. Und jetzt den Fehlbetrag von über 435 Euro von mir einfordert.
Wie geschrieben, es war sein Irrtum und seine Einkommenssteuer für die Jahre 2013/14/15 hat er schon längst gemacht; außerdem erhöht der die Miete um 15 Euro, was ich jetzt nicht in Frage stelle.
Mein Problem ist nun, ob der Vermieter einfach von der falsch berechneten Kaltmiete jetzt den Beitrag zur Korrektur der Berechnung einfordern darf.
Kaltmiete falsch berechnet seit 2013, jetzt Forderung den Fehlbetrag zu bezahlen
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Mieterin2016 -
2. Februar 2016 um 11:52 -
Erledigt
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Für Dich gilt die Miete die im Mietvertrag steht, fertig.
Das sich der VM verrechnete hat ist sein Problem.
Zitataußerdem erhöht der die Miete um 15 Euro,
Mit welcher Begründung?
Wenn möglich lade das Mieterhöhungsverlangen, nicht zu klein, als Bild hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.
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Zitat
Mein Vermieter hat mir gestern eine Email gesendet, das er seit 2013 sich bei dem Betrag der Kaltmiete geirrt hat.
Das kann jeder behaupten. Wenn sich der Vermieter hier irrt, ist das sein persönliches Pech. Er kann hier keinerlei Nachforderungen geltend machen. Die vertraglich vereinbarte Miete ist bindend.
Zitataußerdem erhöht der die Miete um 15 Euro, was ich jetzt nicht in Frage stelle.
Ich persönlich würde das aber in Frage stellen, wenn er die Erhöhung nicht nach den gesetzlichen Anforderungen (§ 558 BGB) begründen kann.
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Wie geschrieben, es war sein Irrtum und seine Einkommenssteuer für die Jahre 2013/14/15 hat er schon längst gemacht; außerdem erhöht der die Miete um 15 Euro, was ich jetzt nicht in Frage stelle.
Mein Problem ist nun, ob der Vermieter einfach von der falsch berechneten Kaltmiete jetzt den Beitrag zur Korrektur der Berechnung einfordern darf.Hallo,
genau was wird erhöht, die Netto-Kaltmiete oder die Vorauszahlung für Neben- und Betriebskosten, Heizkosten??
Seine Forderung kann er sich abschminken, wenn der Vermieter sich irrt, ist das sein Bier, die Forderung ist zurück zu weisen.
Gruß
BHShuber
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