Das ist ein langer und etwas komplizierter Titel, aber es beschreibt die Tatsache. Mein Vermieter hat mir gestern eine Email gesendet, das er seit 2013 sich bei dem Betrag der Kaltmiete geirrt hat. Und jetzt den Fehlbetrag von über 435 Euro von mir einfordert.
Wie geschrieben, es war sein Irrtum und seine Einkommenssteuer für die Jahre 2013/14/15 hat er schon längst gemacht; außerdem erhöht der die Miete um 15 Euro, was ich jetzt nicht in Frage stelle.
Mein Problem ist nun, ob der Vermieter einfach von der falsch berechneten Kaltmiete jetzt den Beitrag zur Korrektur der Berechnung einfordern darf.
Beiträge von Mieterin2016
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