Mängel nach Auszug - Vermieter beauftragt Reinigungsfirma

  • Hallo liebe Experten :)

    Ich habe eine Frage bezüglich des Mietrechts. Bin zum 1. Dezember 2015 ausgezogen. Am 11. Januar erhielt ich ein Schreiben von der "alten" Vermieterin, dass Sie eine Reinigungsfirma beauftragt hat, da die Wohnung in nicht ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen wurde. Dies stellt Sie mir in Rechnung, plus Sie hat persönlich noch 10 Stunden dort geputzt und sich einen Stundenlohn von 20 EUR angegeben.

    Ich kann dies natürlich absolut nicht bestätigen. Die Wohnung sah Top aus! Aber gut, ... Sie will mir nun 10 Stunden mal 20 EUR plus die Kosten der Reinigungsfirma in Rechnung stellen (von Kaution abziehen).

    Ist das so rechtmäßig? Ich hätte gedacht Sie müsste mich erstmal informieren, bevor Sie irgendwelche Reinigungsfirmen beauftragt. Dann hätte ich entschieden ob ich es selber beseitige oder die Firma beauftrage.

    Ich freue mich sehr über Rückmeldungen und Erfahrungen.

    Vielen Dank

    Sarah

  • Hallo,

    gibt es denn ein Übergabeprotokoll?

    Unabhängig davon muss Dir die Vermieterin erst einmal die Möglichkeit geben, die Wohnung selbst zu reinigen. Erst wenn Du dieser Aufforderung nicht nachkommst, kann sie Dir eine Rechnung schicken.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für die Rückmeldung.

    Nein, leider gibt es kein Übergabeprotokoll. Meine Mutter war jedoch mit dabei (als Zeugin).

    Nachdem ich der Vermieterin mitgeteilt habe, dass Sie mich hätte vorher informieren müssen, hat Sie nur geantwortet, dass "Sie nicht dazu verpflichtet ist, nachdem das Mietvertragsverhältnis beendet ist, mich zur Nachbesserung der vorhandenen Mängel aufzufordern. Das wir uns nicht im Werkvertragsrecht, sondern im Mietrecht befinden".

    Stimm dies so wirklich?

  • Vielen Dank für die Rückmeldung.

    Nein, leider gibt es kein Übergabeprotokoll. Meine Mutter war jedoch mit dabei (als Zeugin).

    Nachdem ich der Vermieterin mitgeteilt habe, dass Sie mich hätte vorher informieren müssen, hat Sie nur geantwortet, dass "Sie nicht dazu verpflichtet ist, nachdem das Mietvertragsverhältnis beendet ist, mich zur Nachbesserung der vorhandenen Mängel aufzufordern. Das wir uns nicht im Werkvertragsrecht, sondern im Mietrecht befinden".

    Stimm dies so wirklich?

    Kann ich nicht bestätigen. Eine Aufforderung zur Beseitigung der/des Mangels hätte es mindestens geben müssen, meine ich.
    Bleibt die Frage ob man wegen 200€ und einer Kaution die dann sicher erst reichlich spät zurück kommt, klagen will? Vieleicht kann man sich ja einigen?

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (1. Februar 2016 um 16:16)

  • Zitat

    Nachdem ich der Vermieterin mitgeteilt habe, dass Sie mich hätte vorher informieren müssen, hat Sie nur geantwortet, dass "Sie nicht dazu verpflichtet ist, nachdem das Mietvertragsverhältnis beendet ist, mich zur Nachbesserung der vorhandenen Mängel aufzufordern. Das wir uns nicht im Werkvertragsrecht, sondern im Mietrecht befinden".

    Das ist grober Unfug und hat mit Werkvertragsrecht gar nichts zu tun.

    Konfrontiere deine Vermieterin mit dem § 281 BGB, wonach ein Schadenersatz im Sinne einer Geldzahlung erst dann geltend gemacht werden kann, wenn der Schuldner die Frist zur Nacherfüllung (also Reinigung) verstreichen lässt.

    Das Werkvertragsrecht beginnt im Übrigen erst mit dem § 631 BGB.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nachdem ich der Vermieterin mitgeteilt habe, dass Sie mich hätte vorher informieren müssen, hat Sie nur geantwortet, dass "Sie nicht dazu verpflichtet ist, nachdem das Mietvertragsverhältnis beendet ist, mich zur Nachbesserung der vorhandenen Mängel aufzufordern. Das wir uns nicht im Werkvertragsrecht, sondern im Mietrecht befinden".

    Stimm dies so wirklich?

    Hallo,

    wie kommt die Dame auf so einen Trichter, absurd, wenn es sich nicht um eine Dienstwohnung handelt, selbst dann ist das Ganze mehr als fraglich.

    Sollte sie das Geld von der Kaution abziehen, dann unter Berufung des Zeugen (Mutter) die volle Kaution einklagen beim zuständigen Amtsgericht.

    Gruß

    BHShuber

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