Beiträge von Sarah007

    Vielen Dank für die Rückmeldung.

    Nein, leider gibt es kein Übergabeprotokoll. Meine Mutter war jedoch mit dabei (als Zeugin).

    Nachdem ich der Vermieterin mitgeteilt habe, dass Sie mich hätte vorher informieren müssen, hat Sie nur geantwortet, dass "Sie nicht dazu verpflichtet ist, nachdem das Mietvertragsverhältnis beendet ist, mich zur Nachbesserung der vorhandenen Mängel aufzufordern. Das wir uns nicht im Werkvertragsrecht, sondern im Mietrecht befinden".

    Stimm dies so wirklich?

    Hallo liebe Experten :)

    Ich habe eine Frage bezüglich des Mietrechts. Bin zum 1. Dezember 2015 ausgezogen. Am 11. Januar erhielt ich ein Schreiben von der "alten" Vermieterin, dass Sie eine Reinigungsfirma beauftragt hat, da die Wohnung in nicht ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen wurde. Dies stellt Sie mir in Rechnung, plus Sie hat persönlich noch 10 Stunden dort geputzt und sich einen Stundenlohn von 20 EUR angegeben.

    Ich kann dies natürlich absolut nicht bestätigen. Die Wohnung sah Top aus! Aber gut, ... Sie will mir nun 10 Stunden mal 20 EUR plus die Kosten der Reinigungsfirma in Rechnung stellen (von Kaution abziehen).

    Ist das so rechtmäßig? Ich hätte gedacht Sie müsste mich erstmal informieren, bevor Sie irgendwelche Reinigungsfirmen beauftragt. Dann hätte ich entschieden ob ich es selber beseitige oder die Firma beauftrage.

    Ich freue mich sehr über Rückmeldungen und Erfahrungen.

    Vielen Dank

    Sarah

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