Vielen Dank für die Rückmeldung.
Nein, leider gibt es kein Übergabeprotokoll. Meine Mutter war jedoch mit dabei (als Zeugin).
Nachdem ich der Vermieterin mitgeteilt habe, dass Sie mich hätte vorher informieren müssen, hat Sie nur geantwortet, dass "Sie nicht dazu verpflichtet ist, nachdem das Mietvertragsverhältnis beendet ist, mich zur Nachbesserung der vorhandenen Mängel aufzufordern. Das wir uns nicht im Werkvertragsrecht, sondern im Mietrecht befinden".
Stimm dies so wirklich?