Unrenovierte Wohnung

  • Hallo,

    ich bin dabei den Mietvertrag für meine erste Wohnung zu unterschreiben. Die Wohnung gehört einer großen Gesellschaft und mir wurde bei der Besichtigung gesagt, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wird und ich am Ende auch nicht renovieren muss.

    In dem Vertrag, der mir zugeschickt wurde, wird der Zustand der Wohnung gar nicht erwähnt. Es gibt die standardmäßige Schönheitsreparaturklausel und bei der Rückgabe steht nur, dass die Räume in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden müssen.
    Woher weiß ich denn nun, dass die am Ende nicht verlangen, dass ich renovieren muss, wenn der Zustand gar nicht aufgezeigt wird. Wird das im Übergabeprotokoll festgehalten?
    Danke schonmal für die Hilfe.

  • Du solltest darauf achten, dass der Zustand der Wohnung zum Einzug im Protokoll festgehalten wird. Zur Sicherheit noch ein paar Fotos machen. Da der BGH entschieden hat, dass eine unrenoviert angemietete Wohnung auch unrenoviert zurück gegeben werden kann, solltest du dir in Bezug auf deinen Auszug keinen Kopf machen.

  • bei der Rückgabe steht nur, dass die Räume in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden müssen.


    Gemeit ist hiermit "vertragsgemässer" Zustand, und das hiesse dann besenrein und ohne Beschädigungen.

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