Vermieter verkauft das Haus (was bedeutet es für mich)

  • Hallo in die Runde

    habe euch zufällig gefunden durch meine google suche;)

    so nun zu meinen problem
    mein Vermieter hatt schon länger sein Haus zum Verkauf im Internet drinnen,

    Mehrfamilienhaus mit 3 Partein
    nun hatt er mich auch vor ein paar Tage informiert,bzw uns alle
    das er 2-3 Inresenten zum kauf hatt,das auch warscheinlich was wird und der verkauf über die Bühne geht
    der vermieter meinte es bleibt alles so wie es ist,,,,(ich glauub ihm das aber nicht wirklich so) da mann auch viele gerüchte hört:(

    Zitat


    [QUOTE][/meine frage was bedeutet das für mich als Mieter,muss ich mir was anderes suchen??geht das so einfach das mann mir kündigen kann?QUOTE]


    ach ja absolut zum kotzen find ich ja noch,ich muss die kaüfer ach noch in die Wohnung lassen ,,,wenn sie sich die Räumlichkeiten ansehen wollen,das teilte er mir schon mit

    vielleicht könnt ihr mir da ein wenig helfen was ich tun kann

    habe eigentlich ein supper Verhältnis dem vermieter ggegenüber,aber wenn er es verkauft,dann mach ich mir halt sorgen

  • Hallo hansimpech,

    "nun hatt er mich auch vor ein paar Tage informiert,bzw uns alle das er 2-3 Inresenten zum kauf hatt,das auch warscheinlich was wird und der verkauf über die Bühne geht
    der vermieter meinte es bleibt alles so wie es ist,,,,(ich glauub ihm das aber nicht wirklich so) da mann auch viele gerüchte hört:("
    - Kauf bricht nicht Miete, d.h.: Nach dem Eigentumsübergang (Grundbucheintrag) ändert sich Euer VM und auch seine IBAN. Sonst nichts, denn der VM übernimmt den MV nahtlos.

    "absolut zum kotzen find ich ja noch,ich muss die kaüfer ach noch in die Wohnung lassen ,,,wenn sie sich die Räumlichkeiten ansehen wollen,das teilte er mir schon mit"
    - Ist richtig, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache. Tipp: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…ufinteressenten

  • 1. Kauf bricht nicht Miete. Ihr behaltet alle eure Mietverträge und solltet auch keinen neuen Vertrag unterschreiben, wenn euch der neue Eigentümer irgendwann einen zur Unterschrift vorlegt.
    2. Du bist sogar per Gesetz dazu verpflichtet, in diesem Fall den Interessenten deine Wohnung zu zeigen. Was es dabei zu beachten gibt, findest du hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm


    ok das mit Wohnung rein lassen habe ich verstanden anderes nicht

    was ist wenn der neue kaüfer einfach sagt, er benötigt es selber Eigenbedarf u.s.w

    kündigt uns alle...und macht dann neue Mieter rein,,ich habe da echt angst und weiss nicht wie ich umgehen muss

  • was ist wenn der neue kaüfer einfach sagt, er benötigt es selber Eigenbedarf u.s.w
    kündigt uns alle...und macht dann neue Mieter rein,,ich habe da echt angst und weiss nicht wie ich umgehen muss


    Soo einfach und schnell geht das garnicht. Lass' erst mal kommen, dann meldest Du Dich hier wieder.


  • ach ja absolut zum kotzen find ich ja noch,ich muss die kaüfer ach noch in die Wohnung lassen.
    vielleicht könnt ihr mir da ein wenig helfen was ich tun kann

    Na klar oder würden Sie die Katze im Sack kaufen. Dann besorgen Sie sich schon mal Kotzbeutel.

  • was ist wenn der neue kaüfer einfach sagt, er benötigt es selber Eigenbedarf u.s.w

    kündigt uns alle...und macht dann neue Mieter rein,,ich habe da echt angst und weiss nicht wie ich umgehen muss

    Wie der Begriff Eigenbedarf schon sagt, kann der neue Eigentümer nur dann kündigen, wenn der die Wohnung selbst benötigt. Er kann also nicht kündigen und weitervermieten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • ach ja absolut zum kotzen find ich ja noch,ich muss die kaüfer ach noch in die Wohnung lassen ,,,wenn sie sich die Räumlichkeiten ansehen wollen,das teilte er mir schon mit

    vielleicht könnt ihr mir da ein wenig helfen was ich tun kann

    Selbst 1 - 2 Termine a etwa 45 Minuten pro Woche für Besichtigungen festlegen und dem Vermieter, evtl. auch Makler, nachweisbar mitteilen.

    Sollte das Haus nach 3 Monaten noch nicht verkauft sein die Termine auf 1 - 2 pro Monat reduzieren.

    Ist dann das Haus verkauft und der Käufer rechtmäßiger Eigentümer kann er Dir evtl. wegen Eigenbedarf (für sich selbst, einen nahen Familienangehörigen oder anderen Angehörigen seines Haushaltes) wegen Eigenbedarf kündigen.

    Bis dahin können aber Monate vergehen.

    Vielleicht hast Du ja Glück und der neue Vermieter ist 80, Vollwaise, ledig, kinderlos und Einzelkind.;)

  • Hallo hansimpech,

    ich wuerde mir da im Moment noch keine grossen Sorgen machen. Wenn momentan das ganze Haus einem Eigentuemer gehoert, sind das vermutlich Mietwohnungen. Wenn Du es sicher wissen willst, frag beim Grundbuchamt nach.

    Mietwohnungen muessen erst einmal in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, bevor sie einzeln verkauft und somit wegen Eigenbedarfs gekuendigt werden koennen. Und dann hast Du erstens ein Vorkaufsrecht und zweitens darf Dir fruehestens 3 Jahre, in manchen Gebieten auch erst 10 Jahre nach Umwandlung gekuendigt werden. Wenn Du das genauer wissen willst, lies Dir doch bitte das einmal durch.

    Allerdings sollte Dir klar sein: Auf ewig in der Wohnung zur Miete bleiben, wenn der Eigentuemer Eigenbedarf anmeldet, das geht nicht. Wenn Du das erreichen willst, musst Du kaufen, mit allen Vor- und Nachteilen, die das so mit sich bringt.

    cu
    Guenni

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