Beiträge von hansimpech

    1. Kauf bricht nicht Miete. Ihr behaltet alle eure Mietverträge und solltet auch keinen neuen Vertrag unterschreiben, wenn euch der neue Eigentümer irgendwann einen zur Unterschrift vorlegt.
    2. Du bist sogar per Gesetz dazu verpflichtet, in diesem Fall den Interessenten deine Wohnung zu zeigen. Was es dabei zu beachten gibt, findest du hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm


    ok das mit Wohnung rein lassen habe ich verstanden anderes nicht

    was ist wenn der neue kaüfer einfach sagt, er benötigt es selber Eigenbedarf u.s.w

    kündigt uns alle...und macht dann neue Mieter rein,,ich habe da echt angst und weiss nicht wie ich umgehen muss

    Hallo in die Runde

    habe euch zufällig gefunden durch meine google suche;)

    so nun zu meinen problem
    mein Vermieter hatt schon länger sein Haus zum Verkauf im Internet drinnen,

    Mehrfamilienhaus mit 3 Partein
    nun hatt er mich auch vor ein paar Tage informiert,bzw uns alle
    das er 2-3 Inresenten zum kauf hatt,das auch warscheinlich was wird und der verkauf über die Bühne geht
    der vermieter meinte es bleibt alles so wie es ist,,,,(ich glauub ihm das aber nicht wirklich so) da mann auch viele gerüchte hört:(

    Zitat


    [QUOTE][/meine frage was bedeutet das für mich als Mieter,muss ich mir was anderes suchen??geht das so einfach das mann mir kündigen kann?QUOTE]


    ach ja absolut zum kotzen find ich ja noch,ich muss die kaüfer ach noch in die Wohnung lassen ,,,wenn sie sich die Räumlichkeiten ansehen wollen,das teilte er mir schon mit

    vielleicht könnt ihr mir da ein wenig helfen was ich tun kann

    habe eigentlich ein supper Verhältnis dem vermieter ggegenüber,aber wenn er es verkauft,dann mach ich mir halt sorgen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!